Rechtsprechung
BGH, 01.12.2015 - 4 StR 270/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 141 StPO; § 142 StPO; § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Fehlerhafte Bestellung zum Pflichtverteidiger (Interessenkonflikt); gefährliche Körperverletzung (Begehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Körperverletzung gerade durch das Werkzeug) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 137 StPO, § 140 StPO, § 140 ff StPO
Pflichtverteidigerbestellung: Wichtiger Grund gegen die Beiordnung des ausgewählten Anwalts wegen Interessenkollision - IWW
§ 154 Abs. 2 StPO, § 31 BGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalls zur Ermöglichung einer Straftat
- rewis.io
Pflichtverteidigerbestellung: Wichtiger Grund gegen die Beiordnung des ausgewählten Anwalts wegen Interessenkollision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalls zur Ermöglichung einer Straftat
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Interessenkonflikt und fehlerhafte Pflichtverteidigerbestellung; aber: Beruht das Urteil darauf?
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.09.2014 - 603 KLs 15/10
- BGH, 01.12.2015 - 4 StR 270/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 115
- NStZ-RR 2016, 53
- NZV 2016, 139
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.02.2016 - 2 StR 319/15
Recht auf einen konkreten und wirksamen Verteidigerbeistand (Recht auf ein faires …
Ein absehbarer Interessenkonflikt in der Person eines als Verteidiger in Betracht kommenden Rechtsanwalts kann dessen Bestellung im Einzelfall entgegenstehen, wenn deshalb geringere Effektivität seines Einsatzes als Strafverteidiger zu befürchten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173; Urteil vom 11. Juni 2014- 2 StR 489/13, NStZ 2014, 660, 662; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 270/15;… krit. Müller/Leitner in Widmaier/Müller/Schlothauer, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 2. Aufl., § 39 Rn. 119;… von Stetten ebenda § 16 Rn. 46).In einem Fall, in dem der Angeklagte erst im Verlauf der Hauptverhandlung zusätzlich durch einen weiteren von ihm gewählten Rechtsanwalt maßgeblich verteidigt worden ist, hat der Bundesgerichtshof jedenfalls ausgeschlossen, dass das Urteil auf dem Unterlassen einer Entpflichtung des bestellten Verteidigers trotz Vorliegens eines Interessenkonflikts beruhe (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 270/15, NStZ 2016, 115 f.).
- OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
Strafverfahren: Pflichtverteidigerwechsel während des laufenden Verfahrens …
"Ein konkret manifestierter Interessenkonflikt ist ein Grund, von der Verteidigerbestellung abzusehen oder eine bereits bestehende Bestellung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 01.12.2015 - 4 StR 270/15; BGH, Beschluss vom 15.01.2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173;… Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Verteidigerbestellung 1).