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   BGH, 02.02.1960 - 1 StR 14/60   

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https://dejure.org/1960,183
BGH, 02.02.1960 - 1 StR 14/60 (https://dejure.org/1960,183)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1960 - 1 StR 14/60 (https://dejure.org/1960,183)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1960 - 1 StR 14/60 (https://dejure.org/1960,183)
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Pistolenschlag

§ 227 StGB, zum Zurechnungszusammenhang, wenn sich beim Zuschlagen mit einer Schußwaffe ein tödlicher Schuß löst

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 110
  • NJW 1960, 1068 (Ls.)
  • NJW 1960, 683
  • MDR 1960, 513
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 24.10.1910 - III 746/10

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist im Sinne von § 226 St.G.B.'s anzunehmen, daß

    Auszug aus BGH, 02.02.1960 - 1 StR 14/60
    "Der Tod des Verletzten ist durch die Körperverletzung verursacht, wenn sich beim Zuschlagen mit einer Schußwaffe ein Schuß löst, der den Tod des Opfers herbeiführt (in Abweichung von RGSt 44, 137).«.

    Die Revision beruft sich hierzu auf ein Urteil des Reichsgerichts in einem gleichliegenden Fall (RGSt 44, 137).

    Unter diesem Gesichtspunkt ist wohl auch die Entscheidung RGSt 44, 137 zu verstehen; sie beruhte möglicherweise ebenfalls auf dem Bestreben, die Anwendbarkeit der mit den neuzeitlichen Anschauungen von Schuld und Strafe nicht mehr zu vereinbarenden Zufallshaftung einzuschränken.

  • BGH, 28.09.1951 - 2 StR 391/51

    Für die Verursachung des Todes in § 226 StGB gilt die Bedingungstheorie

    Auszug aus BGH, 02.02.1960 - 1 StR 14/60
    Mit der Ausdehnung des Schuldgrundsatzes auf die erfolgsqualifizierten Straftaten ist andererseits das vom Gerechtigkeitsbedürfnis getragene Bestreben hinfällig geworden, statt des bloßen Bedingungszusammenhangs einen "typischen Kausalverlauf" zu fordern (vgl. Schönke StGB 6. Aufl. S. 23 und Schönke/Schröder 9. Aufl. Anm. I, III zu § 56 StGB ; ferner BGHSt 1, 332).
  • BGH, 03.12.1953 - 4 StR 378/53

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen einer Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 02.02.1960 - 1 StR 14/60
    Die Entscheidungen des BGH, auf die sich die Revision zur Stütze ihrer Auffassung beruft (Urt. vom 20. Oktober 1953 - 1 StR 360/53 - und vom 3. Dezember 1953 - 4 StR 378/53 -, behandelt bei Dallinger MDR 54, 150), stehen nicht entgegen, da sie sich jeweils auf Fälle bezogen, in denen der Tod des Verletzten gerade nicht auf die Verletzungshandlung als solche zurückgeführt werden konnte.
  • BGH, 20.10.1953 - 1 StR 360/53
    Auszug aus BGH, 02.02.1960 - 1 StR 14/60
    Die Entscheidungen des BGH, auf die sich die Revision zur Stütze ihrer Auffassung beruft (Urt. vom 20. Oktober 1953 - 1 StR 360/53 - und vom 3. Dezember 1953 - 4 StR 378/53 -, behandelt bei Dallinger MDR 54, 150), stehen nicht entgegen, da sie sich jeweils auf Fälle bezogen, in denen der Tod des Verletzten gerade nicht auf die Verletzungshandlung als solche zurückgeführt werden konnte.
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Eine solche deliktsspezifische Gefahr kann auch schon von der bloßen Körperverletzungshandlung ausgehen (BGHSt 14, 110, 112; Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 227 Rdn. 4 ff.; aA Hirsch in LK 11. Aufl. § 227 Rdn. 4 ff.; Küpper in FS H. J. Hirsch (1999) S. 615 ff.; jeweils m. w. N.).

    Der Wortlaut der Bestimmung steht einer solchen Auslegung nicht entgegen (BGHSt 14, 110, 112; Tröndle GA 1962, 225, 238).

  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70

    Rötzel - § 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken,

    Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber in BGHSt 14, 110 [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60] die Anwendungsmöglichkeit des § 226 erweitert.

    Einer Stellungnahme zu der Kritik an BGHSt 14, 110 [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60] bedarf es nicht.

    Daß der damals erkennende Senat so verstanden sein will, ergibt sich nicht nur aus dem Zusammenhang seiner Darlegungen, sondern vor allem daraus, daß er die Entscheidungen BGH 1 StR 360/53 vom 20. Oktober 1953 und 4 StR 378/53 vom 3. Dezember 1953 (bei Dallinger MDR 1954, 150/151) als nicht entgegenstehend bezeichnet, und daß er dazu ausführt, sie bezögen sich auf Fälle, in denen der Tod des Verletzten gerade nicht auf die Verletzungshandlung als solche zurückgeführt werden konnte (BGHSt 14, 113 [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60]).

    Denn seit der Einführung des § 56 StGB schließt die Bestimmung des § 226 StGB den Tatbestand der fahrlässigen Tötung von vorneherein ein (BGHSt 8, 54; 14, 110, 113) [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60].

  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07

    Körperverletzung mit Todesfolge (Unmittelbarkeitszusammenhang: Grundsatz der

    Diese deliktsspezifische Gefahr kann aber auch von der Körperverletzungshandlung ausgehen, einer Kausalität zwischen Körperverletzungserfolg und dem Tod des Opfers bedarf es nicht (BGHSt 14, 110, 112; 48, 34, 37 f.).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Gerade diese Gefahr muss sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 37; vom 2. Februar 1960 - 1 StR 14/60, BGHSt 14, 110, 112; vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82, BGHSt 31, 96, 99; vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05 Rn. 10 und vom 7. November 2019 - 4 StR 226/19 Rn. 11).
  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

    Allerdings verlangt § 226 StGB eine engere Beziehung zwischen der Körperverletzung (vgl. BGHSt 14, 110 [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60]; 31, 96, 99) und dem tödlichen Erfolg, als sie sonst vorausgesetzt wird.
  • BGH, 14.05.2020 - 1 StR 109/20

    Körperverletzung mit Todesfolge (gefahrspezifischer Zurechnungszusammenhang:

    Gerade diese Gefahr muss sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02 Rn. 37, BGHSt 48, 34; Urteile vom 2. Februar 1960 - 1 StR 14/60, BGHSt 14, 110, 111 f.; vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82, BGHSt 31, 96, 99; vom 16. März 2006 - 4 StR 536/05 Rn. 10, BGHSt 51, 18, 21 f. und vom 7. November 2019 - 4 StR 226/19 Rn. 11).
  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

    Das Erfordernis des spezifischen Gefahrzusammenhangs zwischen der vorsätzlichen Körperverletzung und der Todesfolge (vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 1960 - 1 StR 14/60, BGHSt 13, 110; vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82, BGHSt 31, 96; Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34) hat das Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt.
  • BGH, 18.03.1969 - 1 StR 544/68

    Ursächlichkeit der bei einem Raubüberfall verübten Gewalt für das Ableben des

    Für den ähnlich gestalteten Tatbestand des § 226 StGB ("ist durch die Körperverletzung der Tod des Verletzten verursacht worden") hat die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang anerkannt, daß es jedenfalls auf die Ursächlichkeit der - im natürlichen Sinne begrenzten - Körperverletzungshandlung ankomme (BGHSt 14, 110 [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60]; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. August 1962 - 5 StR 297/62).
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 166/68

    Eröffnung einer neuen Kausalkette durch Unerreichbarkeit eines Arztes nach

    Das Schwurgericht wendet § 226 StGB, der stets den Tatbestand der fahrlässigen Tötung einschließt (BGHSt 14, 110, 113) [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60], nicht an, weil es einen unbedingten Verletzungsvorsatz des Angeklagten nicht für nachweisbar hält.

    War das der Fall, dann kommt § 226 StGB zur Anwendung, wenn der Angeklagte die Folge der Tat wenigstens fahrlässig herbeigeführt hat (BGHSt 14, 110, 113 [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60]; BGH 1 StH 616/66 vom 26. Februar 1967 bei Dallinger MDR 1968, 550).

  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 525/74

    Drohung mit Ohrfeige - § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. auch § 249 StGB), nicht jede

    Maßgebend ist, ob die von dem Willen, das Opfer zu verletzen, getragene und diese Verletzung auch bewirkende Handlung zugleich auch den Tod des Opfers herbeigeführt hat (BGHSt 14, 110 [112]).
  • BGH, 03.07.1985 - 2 StR 202/85

    Anforderung an Vorsatz bei Körperverletzung mit Todesfolge

  • BGH, 20.12.1994 - 5 StR 583/94

    Mittäter - Täterschaft - Zurechnung - Zurechnungszusammenhang - Totschlag -

  • BGH, 22.06.1971 - 5 StR 278/71

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

  • LG Bonn, 04.07.2017 - 28 KLs 14/16
  • BGH, 28.02.1967 - 1 StR 616/66

    Vorliegen des Tatbestandes der Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge -

  • BGH, 30.04.1963 - 5 StR 113/63

    Kausalzusammenhang bei einer Körperverletzung mit Todesfolge

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