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   BGH, 02.02.1972 - V ZR 148/69   

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https://dejure.org/1972,6019
BGH, 02.02.1972 - V ZR 148/69 (https://dejure.org/1972,6019)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1972 - V ZR 148/69 (https://dejure.org/1972,6019)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1972 - V ZR 148/69 (https://dejure.org/1972,6019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Abfindung von Eltern gegenüber ihren Kindern - Revisionsrechtliche Bedeutung von neuem Vorbringen der Parteien - Wirkungen der Schenkung eines Grundstücks an einen späteren Erben auf die Höhe des Pflichtteils der anderen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 500
  • WM 1972, 462
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 24.09.1913 - III 178/13

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Vertrag, wodurch sich ein Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 02.02.1972 - V ZR 148/69
    Auch die Revision geht davon aus, daß das Vorliegen eines der in den §§ 2325 - 2331 BGB geregelten Tatbestände für sich allein das betreffende Rechtsgeschäft nicht als gegen die guten Sitten verstoßend erscheinen lasse, sondern weitere Umstände hinzukommen müßten, um dem Geschäft einen verwerflichen Charakter zu geben (unter Bezugnahme auf RG Urteil vom 2. Februar 1925, IV 531/24, Nachschlagewerk BGB § 2325 Nr. 18; BGB RGRK 11. Aufl. § 2325 Anm. 6; Palandt/Keidel, BGB 27. Aufl. § 2325 Anm. 1 vor Buchst. a, ebenso jetzt 31. Aufl.; vgl. auch RGZ 83, 109, 112).

    Abgesehen davon, daß ohnehin widerrechtliche und unsittliche Beeinflussung des Willens eines Vertragspartners für sich allein ein Rechtsgeschäft zu keinem nach § 138 BGB nichtigen macht (RGZ 83, 109, 112), könnte im vorliegenden Fall das Verhalten des Beklagten und seiner Eltern auch auf den Wunsch zurückzuführen sein, Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.

  • BGH, 25.05.1970 - III ZR 141/68

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten -

    Auszug aus BGH, 02.02.1972 - V ZR 148/69
    Der Eigentumsübergang, mit dem die - gemischte - Schenkung spätestens (vgl. BGH NJW 1970, 1638) vollzogen gewesen wäre, wurde 1949 und hinsichtlich einer weiteren, vom Landkreis Münster unmittelbar auf den Beklagten übertragenen Streuparzelle 1951 im Grundbuch eingetragen, während der Vater der Parteien im Dezember 1963 oder 1964 (über die Jahreszahl enthalten die Parteischriftsätze wechselnde Angaben) und die Mutter im April 1966 verstorben ist.
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