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BGH, 02.02.1977 - 2 StR 607/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Absetzen im Sinne des § 259 Strafgesetzbuch (StGB) - Einverständnis des Vortäters als Abgrenzungskriterium zwischen Hehlerei und Diebstahl oder Unterschlagung - Absicht rechtswidriger Zueignung als Voraussetzung der Täterschaft des Diebstahls - Beihilfe zum Diebstahl durch ...
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- BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.02.1977 - 2 StR 607/76
Ein solches Absetzen liegt aber nur vor, wenn der "Absetzende" im Interesse und Einverständnis des Vortäters handelt (BGHSt 2, 135; 10, 1; 15, 57). - BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54
Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB
Auszug aus BGH, 02.02.1977 - 2 StR 607/76
Sollte der Angeklagte, was nach dem bisherigen Urteilsinhalt möglich ist, sich vorher bereits den Paß verschafft haben, so wäre das als Hehlerei nur strafbar, wenn es mit Einverständnis des Vortäters geschehen ist (BGHSt 7, 134, 137; 10, 152). - BGH, 24.10.1956 - 2 StR 402/56
Auszug aus BGH, 02.02.1977 - 2 StR 607/76
Ein solches Absetzen liegt aber nur vor, wenn der "Absetzende" im Interesse und Einverständnis des Vortäters handelt (BGHSt 2, 135; 10, 1; 15, 57). - BGH, 21.02.1957 - 4 StR 525/56
Verschrotten des Motorrads - § 259 StGB, einverständliches Zusammenwirken mit dem …
Auszug aus BGH, 02.02.1977 - 2 StR 607/76
Andernfalls kommt Diebstahl oder Unterschlagung in Betracht (BGHSt 10, 151).