Rechtsprechung
BGH, 02.02.1977 - IV ZR 165/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche gegen eine Kasko-Versicherung wegen eines Triebwerkschadens - Aufrechnung einer Schadensvalutierung mit fälligen Prämienansprüchen - Anforderungen an die Geltendmachung eines Registerpfandrechts
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 35 b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 851 (Ls.)
- MDR 1977, 565
- VersR 1977, 346
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 27.01.1936 - IV 246/35
1. Zum Begriff des Vertrags zu Gunsten eines Dritten. 2. Kann der dem …
Auszug aus BGH, 02.02.1977 - IV ZR 165/75
Die P. konnte in diesem Fall der Bank ohne Zustimmung der Klägerin ihren Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung der Versicherungssumme an die Klägerin (§ 335 BGB) abtreten, sofern er überhaupt an eine andere Person als die Klägerin, die begünstigte Dritte, abgetreten werden konnte (vgl. RGZ 150, 129, 133 f).
- BGH, 06.12.2000 - IV ZR 28/00
Hinweispflicht des Versicherers bei der Erteilung einer Sicherungsbestätigung
An dieser im Senatsurteil vom 2. Februar 1977 (IV ZR 165/75, VersR 1977, 346 unter II 2) eingehend begründeten Auffassung ist festzuhalten. - OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02
Anspruch auf Ersatz anfallender Mehrwertsteuer; Wiederbeschaffung eines …
Dritter in diesem Sinne ist der Versicherte einer Versicherung auf fremde Rechnung (…Knappmann in Prölss/Martin § 35 b Rdnr. 2; BGH VersR 1977, 346, 348; r+s 2001, 97, 98; ÖOGH VersR 1996, 1307).Sind mehrere Fahrzeuge im Rahmen eines Vertrages versichert, so kann der Versicherer mit der Gesamtprämienforderung gegen die Entschädigungsforderung für die Zerstörung eines einzigen der versicherten Fahrzeuge aufrechnen (BGH VersR 1977, 346; r+s 2001, 97, 98).
- BGH, 08.04.1987 - IVa ZR 12/86
Aufrechnung mit Prämien- (gegen-)forderungen dritter Anspruchsteller in der …
Der Zweck dieser Vorschrift besteht im Schutz des Versicherers: Dem Versicherer wird - eingeschränkt durch das Erfordernis der qualifizierten Konnexität - einem dritten Anspruchsteller gegenüber die Möglichkeit einer Kürzung des Anspruchs wegen eigener Forderungen gegen den Versicherungsnehmer in dem gleichen Umfang eingeräumt, in dem er dem Versicherungsnehmer gegenüber aufrechnen könnte, wenn dieser die Versicherungsleistung zu beanspruchen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 02.02.1977 - IV ZR 165/75 - VersR 1977, 346, 348 zu II. 2a).