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   BGH, 02.02.1994 - XII ZB 175/93   

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BGH, 02.02.1994 - XII ZB 175/93 (https://dejure.org/1994,5193)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1994 - XII ZB 175/93 (https://dejure.org/1994,5193)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - XII ZB 175/93 (https://dejure.org/1994,5193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwalt - Krankheitsbedingter Ausfall - Ablauf der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 233, 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist aufgrund krankheitsbedingten Ausfalls des Prozeßbevollmächtigten

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1207
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZB 4/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 02.02.1994 - XII ZB 175/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Einzelanwalt - z.B. durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen - ihm zumutbare Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, daß in einem solchen Notfall unaufschiebbare Prozeßhandlungen vorgenommen werden können (vgl. BGH, Beschluß vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 - BGHR ZPO § 233 Erkrankung 1 = VersR 1990, 1026; Beschluß vom 11. März 1991 - II ZB 1/91 - VersR 1991, 1270, 1271 m.N.).
  • BGH, 11.03.1991 - II ZB 1/91

    Voraussetzungen einer schuldlosen Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist -

    Auszug aus BGH, 02.02.1994 - XII ZB 175/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Einzelanwalt - z.B. durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen - ihm zumutbare Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, daß in einem solchen Notfall unaufschiebbare Prozeßhandlungen vorgenommen werden können (vgl. BGH, Beschluß vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 - BGHR ZPO § 233 Erkrankung 1 = VersR 1990, 1026; Beschluß vom 11. März 1991 - II ZB 1/91 - VersR 1991, 1270, 1271 m.N.).
  • BGH, 26.11.1991 - XI ZB 10/91

    Überwachung des Rechtsmittelauftrags - Zulässigkeit nachgereichten Vorbringens

    Auszug aus BGH, 02.02.1994 - XII ZB 175/93
    Er enthält außerdem neues Tatsachenvorbringen, und es ist zumindest fraglich, ob solche erst nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist (§§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 ZPO) vorgetragenen Tatsachen berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. November 1991 - XI ZB 10/91 - NJW 1992, 697; Zöller/Greger, ZPO 18. Aufl. § 236 Rdn. 6 m.N.).
  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 B 10.23
    Ein Einzelanwalt ist aber verpflichtet, schon vor Eintritt eines Vertretungsfalles zumutbare Maßnahmen wie zum Beispiel die Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen zu ergreifen, die sicherstellen, dass bei einem unerwarteten Ausfall etwa infolge Erkrankung oder Unfalls unaufschiebbare Prozesshandlungen vorgenommen werden können (BVerwG, Beschlüsse vom 3. September 2003 - 7 B 74.03 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 250 S. 50 und vom 28. August 2008 - 6 B 22.08 - juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 2. Februar 1994 - XII ZB 175/93 - âEURŒVersR 1994, 1207 m. w. N.).
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 74/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde und der

    Dementsprechend hat er nach gefestigter Rechtsprechung Vorkehrungen dafür zu treffen, daß im Falle seiner Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Prozeßhandlungen vornimmt (BGH, Urt. v. 9. Juli 1957 - III ZR 237/55, LM § 234 Nr. 18; Beschl. v. 16. Januar 1980 - IV ZB 211/79, VersR 1980, 386; Beschl. v. 20. Mai 1981 - IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850; Beschl. v. 6. März 1990 - VI ZB 4/90, BGHR § 233 ZPO "Erkrankung 1"; Beschl. v. 11. März 1991 - II ZB 1/91, VersR 1991, 1270, 1271; Beschl. v. 2. Februar 1994 - XII ZB 175/93, VersR 1994, 1207, 1208; Beschl. v. 8. Februar 2000 - XI ZB 20/99 (n.v.; Umdruck S. 5)).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 1944/18
    Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung ist insoweit nämlich, dass die plötzliche Erkrankung als unverschuldeter Hinderungsgrund kausal geworden ist für die eingetretene Fristversäumung (BGH 02.02.1994 - XII ZB 175/93 - juris).

    Dazu muss ein Einzelanwalt ihm zumutbare Maßnahmen treffen, die sicherstellen, dass in einem solchen Notfall unaufschiebbare Prozesshandlungen vorgenommen werden können (BGH 02.02.1994 - XII ZB 175/93 - juris).

  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08

    Beachtlichkeit eines von einem anwaltlich vertretenen Kläger persönlich

    Ein Einzelanwalt ist verpflichtet, ihm zumutbare Maßnahmen, zum Beispiel eine Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen, zu ergreifen, die sicherstellen, dass bei einem unerwarteten Ausfall etwa infolge Erkrankung oder Unfalls unaufschiebbare Prozesshandlungen vorgenommen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 1994 XII ZB 175/93 VersR 1994, 1207 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 1945/18
    Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung ist insoweit nämlich, dass die plötzliche Erkrankung als unverschuldeter Hinderungsgrund kausal geworden ist für die eingetretene Fristversäumung (BGH 02.02.1994 - XII ZB 175/93 - juris).

    Dazu muss ein Einzelanwalt ihm zumutbare Maßnahmen treffen, die sicherstellen, dass in einem solchen Notfall unaufschiebbare Prozesshandlungen vorgenommen werden können (BGH 02.02.1994 - XII ZB 175/93 - juris).

  • BGH, 26.11.1998 - IX ZB 84/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Arbeitsunfähgikeit des

    Die Versäumung einer Notfrist kann nur dann trotz geeigneter Vorkehrung unverschuldet sein, wenn der Anwalt plötzlich in einer Weise erkrankt, die es ihm unmöglich macht, den Vertreter rechtzeitig zu unterrichten (BGH, Urt. v. 7. Mai 1982 - V ZR 233/81, VersR 1982, 802; Beschl. v. 2. Februar 1994 - XII ZB 175/93, VersR 1994, 1207, 1208; v. 26. Februar 1996 - II ZB 7/95, NJW 1996, 1540, 1541).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - 23 U 3/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Die Behauptung einer Erkrankung des Prozessbevollmächtigten am letzten Tag der verlängerten Berufungsbegründungsfrist rechtfertigt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht (vgl. BGH Beschl. v. 17.5.2004 - II ZB 14/03, NJW 2004, 1500; BGH Beschl. v. 2.2.1994 - XII ZB 175/93, VersR 1994, 1207; BGH Beschl. v. 6.3.1990 - VI ZB 4/90, VersR 1990, 1026; Musielak/Grandel , ZPO, 5. Auflage 2007, § 233 Rdn. 9; Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 233 Rdn. 23).
  • OLG Naumburg, 17.06.2010 - 2 U 19/10

    Zweites Versäumnisurteil: Erforderliche Vorkehrungen für die unerwartete

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, hat insbesondere ein Einzelanwalt die ihm zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass in einem Notfall unaufschiebbare Prozesshandlungen vorgenommen werden können (vgl. BGH, Beschluss v. 6. März 1990, VI ZB 4/90 - VersR 1990, 1026; Beschluss v. 2. Februar 1994, XII ZB 175/93 - VersR 1994, 1207; Beschluss v. 17. März 2005, IX ZB 74/04 - zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.11.2012 - 1 U 73/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Unterlässt er solche erforderlichen Maßnahmen, kommt eine Wiedereinsetzung wegen eines der Partei zuzurechnenden Organisationsverschuldens des Anwalts nicht in Betracht, soweit die Fristversäumung hierauf beruht (BGH NJW 2006, 2412 ; VersR 1994, 1207 ).
  • BAG, 27.08.2003 - 4 AZR 527/02

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Denn Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten befreit diesen grundsätzlich nicht von der Pflicht, durch geeignete Anweisungen an sein Büro für die Erledigung von Fristsachen zu sorgen und ggf. einen Vertreter hinzuzuziehen, § 53 BRAO (BGH 8. Februar 2000 - XI ZB 20/99 - 2. Februar 1994 - XII ZB 175/93 - VersR 1994, 1207).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2018 - 13 A 1141/18

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in die Monatsfrist des § 78 Abs. 4 S. 1 AsylG i.R.

  • OVG Sachsen, 29.01.2015 - 5 D 88/13

    Antrag auf Ergänzung, Frist, Einzelanwalt, Erkrankung, Wiedereinsetzung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 1 L 224/16

    Wiedereinsetzung im Falle der Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten

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