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   BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98   

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BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98 (https://dejure.org/1999,2834)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1999 - 1 StR 636/98 (https://dejure.org/1999,2834)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - 1 StR 636/98 (https://dejure.org/1999,2834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des Ausschlusses der Öffentlichkeit; Beschränkung der Verteidigung in einem für Entscheidung wesentlichen Punkt

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 147 Abs. 1; ; StPO § 338 Nr. 8; ; StPO § 244 Abs. 2; ; BtMG § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 171b; StPO § 265, § 244 Abs. 3, § 261

  • rechtsportal.de

    GVG § 171b; StPO § 265, § 244 Abs. 3, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 371
  • StV 2000, 248
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98
    Der rechtliche Hinweis nach § 265 StPO am 4. Tag der Hauptverhandlung - statt Täterschaft komme im Fall 11 auch Beihilfe in Betracht - durfte während des Ausschlusses der Öffentlichkeit nicht gegeben werden, denn er gehört nicht zum Verfahrensabschnitt der Zeugenvernehmung (BGH MDR 1995, 1160; BGHR GVG § 171 b Dauer 7).

    Ein Einfluß auf das Urteil kann denkgesetzlich ausgeschlossen werden (vgl. BGH MDR 1995, 1160).

    Der Beschluß des Gerichts, das Verfahren zu einem Anklagepunkt gemäß § 154 Abs. 2 StPO einzustellen, gehört nach der Rechtsprechung nicht zu dem Verfahrensabschnitt der Vernehmung einer Zeugin (BGH MDR 1995, 1160).

    Ein Einfluß der Einstellung des Verfahrens, die den Angeklagten nicht beschwert, in nicht öffentlicher Sitzung auf das später gesprochene Urteil zu anderen Anklagepunkten ist hier ausgeschlossen (vgl. BGH MDR 1995, 1160).

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98
    Der in der Hauptverhandlung gestellte Antrag, "die Akten sämtlicher Mitangeklagter dieser Tatkomplexe beizuziehen", war - abgesehen von seiner Unbestimmtheit (vgl. BGHSt 30, 131, 143) - kein Beweisantrag, da es an der konkreten Bezeichnung der Stellen fehlte, aus denen sich die Umstände, die möglicherweise die Verteidigung hätten beeinflussen können, ergeben hätten.

    Ein Anspruch auf Akteneinsicht kann sich nur auf dem Gericht tatsächlich vorliegende Akten beziehen (vgl. BGHSt 30, 131, 135, 138; 42, 71).

  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96

    Anforderungen an die Revision im Hinblick auf die Begründungsschrift -

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98
    Den eingeschränkten Beweiswert wiederholten Wiedererkennens muß der Tatrichter nur problematisieren, wenn dem erneuten Wiedererkennen maßgebliche Bedeutung zukommt (BGH NStZ 1997, 355).
  • BGH, 08.03.1984 - 2 StR 829/83

    Hinweispflicht bei anderweitiger Feststellung der Tatzeit

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98
    Wird eine solche Veränderung während einer Zeugenvernehmung als Möglichkeit erkannt, so kann durch vielfältige Handlungen oder Ausdrucksweisen verfahrensrechtlich einwandfrei dieser Umstand den Prozeßbeteiligten deutlich gemacht werden (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 6, 12; BGH NStZ 1981, 190, 191; 1984, 422, 423; 1998, 26, 27).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98
    Ein Anspruch auf Akteneinsicht kann sich nur auf dem Gericht tatsächlich vorliegende Akten beziehen (vgl. BGHSt 30, 131, 135, 138; 42, 71).
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 502/88
    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98
    Wird eine solche Veränderung während einer Zeugenvernehmung als Möglichkeit erkannt, so kann durch vielfältige Handlungen oder Ausdrucksweisen verfahrensrechtlich einwandfrei dieser Umstand den Prozeßbeteiligten deutlich gemacht werden (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 6, 12; BGH NStZ 1981, 190, 191; 1984, 422, 423; 1998, 26, 27).
  • BGH, 22.02.1984 - 3 StR 530/83

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Verletzung des Verfahrens zur

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98
    Der Verstoß gegen die Regeln der Öffentlichkeit bezieht sich nur auf diesen abtrennbaren Teil des Verfahrens (vgl. BGH NStZ 1983, 375; BGH StV 1984, 185 f.).
  • BGH, 11.03.1998 - 3 StR 43/98

    Unerlaubter Besitz und unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Selbstladewaffe

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98
    Denn die Beschränkung gemäß § 338 Nr. 8 StPO "in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt" muß sich aus dem Tatsachenvortrag ergeben, um dem Revisionsgericht die Prüfung des Beruhens zu ermöglichen (vgl. BGH NStZ 1998, 369).
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98
    Ist dies nicht der Fall, so kann er einen Beweisantrag, der die Unrichtigkeit der damaligen Feststellungen zum Gegenstand hat, "als bedeutungslos ablehnen" (BGHSt 43, 106, 108).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98
    Wird eine solche Veränderung während einer Zeugenvernehmung als Möglichkeit erkannt, so kann durch vielfältige Handlungen oder Ausdrucksweisen verfahrensrechtlich einwandfrei dieser Umstand den Prozeßbeteiligten deutlich gemacht werden (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 6, 12; BGH NStZ 1981, 190, 191; 1984, 422, 423; 1998, 26, 27).
  • BGH, 29.08.1995 - 1 StR 404/95

    Verteidiger - Revisionsbegründung - Fragen und Vorhalte - Beigezogene Akten -

  • BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90

    Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit von Beweistatsachen

  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82

    Verwertbarkeit der Aussage einer Zeugin, die sie im vorbereitenden Verfahren vor

  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Der Anspruch auf Akteneinsicht bezieht sich nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten (BGHSt 30, 131, 138; 42, 71; BGH NStZ 1999, 371).
  • BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07

    Akteneinsichtsgesuch

    Im Ansatz zutreffend bestimmt der Vorsitzende des 1. Kartellsenats den Umfang der Akteneinsicht danach, welche Akten dem Gericht in dem gegen die Antragstellerin geführten Verfahren vorliegen (BGHSt 49, 317, 327; BGH, Beschl. v. 2.2.1999 - 1 StR 636/98, NStZ 1999, 371).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Bei der Rüge der Beschränkung der Verteidigung durch rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens zur Gewährung vollständiger Akteneinsicht in zumutbarer Art und Weise (§ 265 Abs. 4, § 147 Abs. 1 StPO) ist daher ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 4 StR 599/09, NStZ 2010, 530, 531 und vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, StV 2000, 248, 249 jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11

    Umfang der Akteneinsicht eines Drittbetroffenen in einem Bußgeldverfahren wegen

    Das Akteneinsichtsrecht umfasst im Grundsatz aber alle Akten und Aktenbestandteile, die dem Gericht in dem noch anhängigen Verfahren vorliegen oder vorzulegen wären (BGHSt 52, 58 ff.; BGH NStZ 99, 371; Meyer-Goßner, StPO, 54 Aufl., § 406e Rn. 4; § 147 Rn. 13 ff; Lampe in KK, OWiG, 3. Aufl., § 46 Rn. 47 b).
  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

    Bei der Rüge der Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt durch Ablehnung eines Antrags auf Beiziehung von Akten bzw. eines Akteneinsichtsantrags ist daher ein substantiierter Vortrag erforderlich, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten (vgl. BGH, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 143, und Beschl. vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, StV 2000, 248, 249 m. Anm. Ventzke).
  • BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15

    Keine Pflicht zur nachträglichen Bekanntgabe von verständigungsbezogenen

    Beschränkt sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson, so umfasst er nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - 5 StR 246/84, NStZ 1985, 206 bei Pfeiffer/Miebach, und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 508/93, NStZ 1994, 354, zur Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190, zur Augenscheinseinnahme; vom 9. November 1994 - 3 StR 420/94, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 8, zur Anordnung weiterer Zeugenvernehmungen; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, zur Entscheidung über die Vereidigung; Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, NStZ 1999, 371, zum Hinweis auf eine veränderte Sachlage und zur Stellung eines Beweisantrages; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, NJW 2003, 2761, zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117, zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO; siehe auch KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 172 GVG Rn. 3; Meyer-Goßner StPO, 58. Aufl., § 172 GVG Rn. 17).
  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

    Die Begründung der Verfahrensrüge Nr. 2 (RB S. 33), aufgrund der verweigerten Aussetzung habe die Verteidigung das neu hinzugekommene Material nicht zur Kenntnis nehmen und keine Verteidigungsstrategie aufbauen können, legt vor dem Hintergrund der mit zahlreichen nachfolgenden Anträgen geführten Angriffe gegen die Festlegung der Angeklagten als Gesprächsteilnehmer der verlesenen Telefongespräche nicht konkret dar, daß die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt beschränkt worden ist (vgl. BGH StV 2000, 248; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 338 Rdn. 59).

    Revision des Angeklagten M Die Begründung der Verfahrensrüge Nr. 1, die Verteidigung hätte bei rechtzeitiger Bereitstellung des Observationsbandes und aller Telefonprotokolle "die gesamte Verteidigungsstrategie anders mit dem Mandanten planen können" (RB S. 57), legt nicht konkret dar, daß die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt beschränkt worden ist (vgl. BGH StV 2000, 248; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 338 Rdn. 59).

  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    Wegen der besonderen Fallkonstellation des Teilfreispruchs hätte es weiteren Vortrags bedurft, um den Senat in die Lage zu versetzen, zu prüfen, ob § 338 Nr. 6 StPO deshalb unanwendbar ist, weil das Beruhen des Urteils auf dem Fehler denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHR StPO § 338 Aufhebungsumfang 1; § 338 Nr. 6 StPO Ausschluss 3; BGH NStZ 1999, 371 (1 StR 636/98); Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 50b).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (Belehrung von Zeugen unter Ausschluss

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Verstoß gegen die Regeln der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil "denkgesetzlich" ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95 Rn. 8 f., BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 3; vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12, BGHR StPO § 54 Abs. 1 Aussagegenehmigung 1; vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 Rn. 5, BGHR StPO § 338 Beruhen 2 und vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98; Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07 Rn. 12, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5).
  • BGH, 10.12.2002 - 5 StR 454/02

    Unzulässiger Ausschluss der Öffentlichkeit (Hinweis auf die Möglichkeit der

    Um einen bloßen durch das Gutachten des Sachverständigen veranlaßten Hinweis auf eine mögliche Veränderung tatsächlicher Umstände (vgl. BGH NStZ 1999, 371) ging es hier nicht.
  • KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15

    Pflichtverteidigung im Revisionsverfahren: Notwendigkeit einer

  • KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer

  • KG, 05.11.2020 - 3 Ws (B) 263/20

    Einsicht in sog. "TUFF"- Dateien bei Geschwindigkeitsmessungen

  • OLG Hamm, 13.02.2020 - 5 RVs 5/20

    Absoluter Revisionsgrund; Öffentlichkeit; Beruhen

  • KG, 20.12.2018 - 3 Ws (B) 303/18

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge der unzulässigen

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