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   BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09   

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https://dejure.org/2010,2558
BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09 (https://dejure.org/2010,2558)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2010 - KVZ 16/09 (https://dejure.org/2010,2558)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - KVZ 16/09 (https://dejure.org/2010,2558)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 2 S 4 GWB, § 72 Abs 2 S 5 GWB, § 72 Abs 2 S 6 GWB, § 99 Abs 2 VwGO, Art 12 GG
    Kartellverwaltungsverfahren: Überprüfung der Versagung der Akteneinsicht durch die Kartellbehörde - Kosmetikartikel

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen auflösende Bedingungen und ein Rückkaufverbot i.R.e. Zusammenschlussvorhabens; Überprüfung der Entscheidung einer Kartellbehörde in einem Beschwerdeverfahren über die Akteneinsicht im Zwischenverfahren nach § 72 Abs. 2 S. 4 bis 6 Gesetz gegen ...

  • rewis.io

    Kartellverwaltungsverfahren: Überprüfung der Versagung der Akteneinsicht durch die Kartellbehörde - Kosmetikartikel

  • rewis.io

    Kartellverwaltungsverfahren: Überprüfung der Versagung der Akteneinsicht durch die Kartellbehörde - Kosmetikartikel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen auflösende Bedingungen und ein Rückkaufverbot i.R.e. Zusammenschlussvorhabens; Überprüfung der Entscheidung einer Kartellbehörde in einem Beschwerdeverfahren über die Akteneinsicht im Zwischenverfahren nach § 72 Abs. 2 S. 4 bis 6 Gesetz gegen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosmetikartikel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesellschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • DB 2010, 9
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09
    Eine Verweigerung der erforderlichen Zustimmung zur Akteneinsicht ist für das Beschwerdegericht grundsätzlich bindend, wie der Senat in seiner Entscheidung E.ON/Stadtwerke Eschwege ausgeführt hat (BGHZ 178, 285 Tz. 32, 34).

    Die Nachermittlungsakten sind - anders als die Rechtsbeschwerde meint - Vorakten des Bundeskartellamts i.S. des § 72 Abs. 2 Satz 1 GWB (vgl. BGHZ 178, 285 Tz. 32 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Dem Beschwerdegericht ist es nicht verwehrt, an Stelle eigener Ermittlungen (Nach-)Ermittlungen des Bundeskartellamts zu veranlassen und zu verwerten (BGHZ 155, 214, 220 f. - HABET/Lekkerland; BGHZ 178, 285 Tz. 32 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Dass dem Bundeskartellamt im Rahmen des Beschwerdeverfahrens Nachermittlungen überlassen werden können und dass es dabei in eigener Zuständigkeit und nicht nur als "Bote" des Gerichts tätig wird, entspricht ständiger Senatsrechtsprechung (BGHZ 155, 214, 220 f. - HABET/Lekkerland; BGHZ 178, 285 Tz. 32 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    b) Dass die Verweigerung der Zustimmung zur Akteneinsicht nach § 72 Abs. 2 Satz 1, 2 GWB nicht in einem gerichtlichen Zwischenverfahren analog § 99 Abs. 2 VwGO auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann, hat der Senat bereits in seinem Urteil BGHZ 178, 285 Tz. 32, 34 - E.ON/Stadtwerke Eschwege inzident entschieden.

    a) Die Abgrenzung des maßgeblichen Marktes ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, der dabei die tatsächlichen Gegebenheiten des Marktes festzustellen hat (BGHZ 92, 223, 238 - Gruner+Jahr/Zeit I; BGHZ 170, 299 Tz. 15 - National Geographic II; BGHZ 178, 285 Tz. 14 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Das Beschwerdegericht hat den relevanten Markt nach dem dafür in erster Linie heranzuziehenden Bedarfsmarktkonzept abgegrenzt und dabei untersucht, ob die von Drogerien und Parfümerien vertriebenen Erzeugnisse aus der Sicht eines verständigen Verbrauchers als austauschbar anzusehen sind (vgl. BGHZ 170, 299 Tz. 14 - National Geographic II; BGHZ 178, 285 Tz. 15 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09
    a) Die Abgrenzung des maßgeblichen Marktes ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, der dabei die tatsächlichen Gegebenheiten des Marktes festzustellen hat (BGHZ 92, 223, 238 - Gruner+Jahr/Zeit I; BGHZ 170, 299 Tz. 15 - National Geographic II; BGHZ 178, 285 Tz. 14 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Das Beschwerdegericht hat den relevanten Markt nach dem dafür in erster Linie heranzuziehenden Bedarfsmarktkonzept abgegrenzt und dabei untersucht, ob die von Drogerien und Parfümerien vertriebenen Erzeugnisse aus der Sicht eines verständigen Verbrauchers als austauschbar anzusehen sind (vgl. BGHZ 170, 299 Tz. 14 - National Geographic II; BGHZ 178, 285 Tz. 15 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Es befindet sich damit in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach die sich aus der Fristgebundenheit des Verwaltungsverfahrens erklärende Beschränkung der Aufklärungsmöglichkeiten auch für das gerichtliche Beschwerdeverfahren gilt (BGHZ 170, 299 Tz. 15 - National Geographic II).

  • BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09

    Fehlendes Beruhen einer zivilgerichtlichen Entscheidung auf Verletzung des

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09
    Eine solche Pflicht besteht nur dann, wenn das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (st. Rspr. des BVerfG, s. etwa Beschl. v. 7.10.2009 - 1 BvR 178/09, GRUR-RR 2009, 441 Tz. 8; Beschl. v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90, NJW 1991, 2823 f.).

    Ob das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiellrechtlicher Hinsicht die richtige Bedeutung beimisst, ist dagegen keine Frage des rechtlichen Gehörs (BVerfG GRUR-RR 2009, 441 Tz. 5).

  • BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01

    BGH entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09
    Dem Beschwerdegericht ist es nicht verwehrt, an Stelle eigener Ermittlungen (Nach-)Ermittlungen des Bundeskartellamts zu veranlassen und zu verwerten (BGHZ 155, 214, 220 f. - HABET/Lekkerland; BGHZ 178, 285 Tz. 32 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Dass dem Bundeskartellamt im Rahmen des Beschwerdeverfahrens Nachermittlungen überlassen werden können und dass es dabei in eigener Zuständigkeit und nicht nur als "Bote" des Gerichts tätig wird, entspricht ständiger Senatsrechtsprechung (BGHZ 155, 214, 220 f. - HABET/Lekkerland; BGHZ 178, 285 Tz. 32 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

  • BGH, 08.05.2001 - KVZ 23/00

    Kartellrecht - Zur Mitbenutzung die Änderungen an den Anlagen voraussetzt

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09
    Zudem ist nicht dargelegt, dass sie sich voraussichtlich in einer Vielzahl anderer Fälle stellen wird (vgl. BGH, Beschl. v. 8.5.2001 - KVZ 23/00, WuW/E DE-R 703, 704).
  • BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04

    Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw.

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09
    Denn eine Entscheidung nach § 99 Abs. 2 VwGO kommt - ebenso wie eine solche nach § 72 Abs. 2 Satz 4 GWB - nur dann in Betracht, wenn der Sachverhalt allein durch Einsicht in die Akten aufgeklärt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 12.1.2006 - 20 F 12/04, NVwZ 2006, 700 Tz. 7).
  • BGH, 04.04.2006 - KVZ 33/05

    Zulassung der Rechtsbeschwerde betreffend die Abgrenzung des sachlich relevanten

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09
    Vielmehr unterscheidet der Senat auch bei der Zulassung der Rechtsbeschwerde stets zwischen der Tatfrage der Marktabgrenzung und den zugrunde liegenden Rechts- und Verfahrensfragen (s. etwa BGH, Beschl. v. 4.4.2006 - KVZ 33/05, juris).
  • BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83

    Marktabgrenzung und Substitutionswettbewerb bei Zeitungen und Zeitschriften

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09
    a) Die Abgrenzung des maßgeblichen Marktes ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, der dabei die tatsächlichen Gegebenheiten des Marktes festzustellen hat (BGHZ 92, 223, 238 - Gruner+Jahr/Zeit I; BGHZ 170, 299 Tz. 15 - National Geographic II; BGHZ 178, 285 Tz. 14 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).
  • BGH, 28.04.1992 - KVR 9/91

    Marktbeherrschende Stellung im Einzelhandel - Metro

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09
    Es hat diese Frage unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats zur Marktabgrenzung bei gelegentlichen Einzelangeboten (BGH, Beschl. v. 28.4.1992 - KVR 9/91, WuW/E 2771, 2772 f. - Kaufhof/Saturn) verneint und ist auf dieser Grundlage zu dem Ergebnis gekommen, dass Douglas auf dem relevanten Markt einen Marktanteil von ...% (Anm.: = oberhalb des Vermutungswerts des § 19 Abs. 3 Satz 1 GWB) hat und - vor allem deshalb, aber auch aufgrund weiterer Umstände wie etwa dem Marktanteilsabstand zu den Wettbewerbern - eine marktbeherrschende Stellung einnimmt.
  • BGH, 23.06.2009 - KVR 57/08

    Voraussetzung für eine Freistellung vom Verbot des Art. 81 Abs. 1 Vertrag zur

    Auszug aus BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09
    Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil die nach § 74 Abs. 4 Nr. 3 GWB geltend gemachte Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht schlüssig dargelegt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 23.6.2009 - KVR 57/08, WuW/E DE-R 2732 Tz. 6 - Versicherergemeinschaft).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04

    Arealnetz

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BGH, 23.11.2004 - KVZ 7/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfügung des Bundeskartellamts;

  • OLG Frankfurt, 04.02.2019 - WpÜG 3/16

    Zu den Voraussetzungen einer Fehlerfeststellung im Enforcement-Verfahren

    Der Bundesgerichtshof hat zur weitgehend wortgleichen Vorschrift des § 72 Abs. 2 GWB eine analoge Anwendung des § 99 Abs. 2 VwGO im dortigen Beschwerdeverfahren mit der Begründung ablehnt, dass es dort an einer Regelungslücke fehle; der Gesetzgeber habe zur Lösung des sich stellenden Konflikts zwischen dem Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz und auf Gewährung rechtlichen Gehörs einerseits und dem zu gewährenden Geheimnisschutz andererseits ein anderes Verfahren vorgesehen, nämlich das dortige Zwischenverfahren nach § 72 Abs. 2 Satz 4 bis 6 GWB (vgl. dazu etwa Beschluss vom 02.02.2010, KVZ 16/09, zitiert nach juris und m. w. N.; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.05.2012, 202 EnWG 12/09, Tz. 53 bei juris, dort zu § 84 EnWG; zu § 57 WpÜG im Ergebnis auch Döhmel in Assmann/Pötzsch/ Schneider, a.a.O., § 57 Rz. 9).

    Fehlt es an konkreten Hinweisen für das Vorliegen der genannten Kausalität und ist davon auszugehen, dass es zur Aufklärung des maßgeblichen Sachverhalts nicht auf derartige Tatsachen und/oder Beweismittel ankommt, liegen auch die Voraussetzungen für die Einleitung des Zwischenverfahrens nicht vor (vgl. zu § 72 GWB: BGH, Beschluss vom 02.02.2010, KVZ 16/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.05.2012, 202 EnWG 12/09).

  • BGH, 21.01.2014 - EnVR 12/12

    Stadtwerke Konstanz GmbH - Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze:

    Diese Entscheidung unterliegt, wie der Senat im Zusammenhang mit der inhaltsgleichen Regelung in § 72 Abs. 2 Satz 1 GWB bereits entschieden hat, nicht der gerichtlichen Nachprüfung in entsprechender Anwendung von § 99 Abs. 2 VwGO (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVZ 16/09, WuW/E DE-R 2879 Rn. 13 - Kosmetikartikel).
  • BGH, 22.07.2014 - EnVR 59/12

    Anreizregulierung: Gestaltungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der

    (b) Ob das Beschwerdegericht nach § 84 Abs. 2 Satz 4 EnWG ein Zwischenverfahren zur Entscheidung über eine Offenlegung der Daten hätte anordnen müssen, kann bereits deshalb dahinstehen, weil weder die Betroffene im Beschwerdeverfahren ein solches Verfahren angeregt hat noch die Rechtsbeschwerde die Unterlassung einer entsprechenden Anordnung durch das Beschwerdegericht mit der Verfahrensrüge beanstandet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Februar 2010 - KVZ 16/09, WuW/E DE-R 2879 Rn. 18 - Kosmetikartikel).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Voraussetzung für die Einsichtnahme in die in Abs. 2 genannten Akten ist jedoch, dass diese - wie die Gerichtsakten - dem Gericht vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.02.2010, KVZ 16/09, Rn. 12 bei juris - Kosmetikartikel ; Breiler in: Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder, Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, 92. Lieferung 11.2018, § 72 GWB Rn. 12; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage 2014, § 72 GWB Rn. 5).

    b) Ob das Beschwerdegericht verpflichtet ist, kartellbehördliche Vorakten wie etwa hier den Kurzbußgeldbescheid gegen die H. beizuziehen, um dann gegebenenfalls Einsicht zu gewähren, ist selbst keine Frage der Akteneinsichtsgewährung nach § 72 Abs. 2 GWB, sondern eine solche der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 70 GWB (vgl. BGH, Beschluss vom 02.02.2010, KVZ 16/09, Rn. 18 f. bei juris - Kosmetikartikel ).

    Wenn es aufgrund tatrichterlicher Würdigung zu dem Ergebnis kommt, dass der nach § 72 Abs. 2 S. 3 GWB vorgetragene Inhalt der Unterlagen ausreicht, um den maßgeblichen Sachverhalt aufzuklären, darf es eine Anordnung nach § 72 Abs. 2 S. 4 GWB nicht erlassen und muss es auch kein Zwischenverfahren durchführen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.02.2010, KVZ 16/09, Rn. 18 bei juris - Kosmetikartikel ).

  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12

    Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im

    Betriebsgeheimnisse unterlägen auch für juristische Personen dem kumulierten Schutz der Artikel 12 und 14 GG (BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - KVZ 16/09, Tz 13; NWVerfGH, NVwZ-RR 2009, 41; OVG Schleswig, NVwZ 2007, 1448; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Februar 2000 - 10 U 221/99).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Anders liegt es, wenn von dem Angebot anderer Vertriebsschienen, bei denen die Verbraucher einen Teil ihres Bedarfs an den Sortimentsartikeln decken können, ein so erheblicher Wettbewerbsdruck ausgeht, dass diese anderen Anbieterkategorien in den sachlich relevanten Markt einzubeziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2018 - KVR 65/17 , Rn. 24 bei juris; Beschluss vom 02.02.2010 - KVZ 16/09 , Rn. 41 bei juris - Kosmetikartikel ).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 447/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

    Das Einsichtsrecht nach § 84 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 EnWG umfasst nur den bei Gericht vorhandenen Aktenbestand; die Vorschrift begründet keinen Anspruch auf Beiziehung von Akten anderer Stellen oder Behörden (Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 [V], juris Rn. 21; Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19 [V], juris Rn. 18; Beschl. v. 16.03.2022 - VI-3 Kart 128/19 [V], juris Rn. 277; vgl. auch BGH, Beschl. v. 02.02.2010 - KVZ 16/09, juris Rn. 12 zu § 72 GWB a.F. bzw. § 70 GWB n.F.).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Kart 4/09

    Aufhebung der Untersagung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an einem

    Bei Versagung der Zustimmung wäre die Frage, ob die Offenlegung der Antworten der befragten Unternehmen dennoch anzuordnen ist, ausschließlich im Zwischenverfahren nach § 72 Abs. 2 Satz 4 GWB zu klären (vgl. BGH, Beschluss v. 02.02.2010, KVZ 16/09, WRP 2010, 658 Rz. 33 - Kosmetikartikel).
  • OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10

    Energieversorgung: Netzbetreibereigenschaft einer Ferienpark GmbH

    aa) Der Verfassungsgrundsatz des rechtlichen Gehörs erfordert in seiner Ausprägung durch § 72 Abs. 1 S. 1 GWB - der § 84 EnWG entspricht (BT-Drucks. 15/3917, S. 72; vgl. auch Preedy in Britz/Hellermann/Hermes, EnWG [2008], § 84, 1; Salje, EnWG [2006], § 84, 1) -, dass die Entscheidung des Beschwerdegerichts nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt wird, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten, und dass den Beteiligten grundsätzlich uneingeschränkt Einsicht nicht nur in die gerichtlichen Verfahrensakten, sondern auch in Vorakten, Beiakten, Gutachten und Auskünfte, die sich in den gerichtlichen Verfahrensakten befinden, gewährt wird (BGH B. v. 02.02.2010 - KVZ 16/09 [Tz. 12] - Kosmetikartikel ; vgl. auch Preedy a.a.O. 3; K. Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl. [2007], § 72, 2).
  • BGH, 22.07.2014 - EnVR 58/12

    Gestaltungsspielraum der Bundesnetzagentur bei der Festlegung des Beginns der

    (b) Ob das Beschwerdegericht nach § 84 Abs. 2 Satz 4 EnWG ein Zwischenverfahren zur Entscheidung über eine Offenlegung der Daten hätte anordnen müssen, kann bereits deshalb dahinstehen, weil weder die Betroffene im Beschwerdeverfahren ein solches Verfahren angeregt hat noch die Rechtsbeschwerde die Unterlassung einer entsprechenden Anordnung durch das Beschwerdegericht mit der Verfahrensrüge beanstandet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Februar 2010 - KVZ 16/09, WuW/E DE-R 2879 Rn. 18 - Kosmetikartikel).
  • BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17

    Untersagung des Zusammenschlussvorhabens von EDEKA und Netto mit KT als

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 107/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für ein Gasverteilernetz; Bestimmung des

  • BGH, 15.05.2012 - KVR 34/11

    Erlass einer zwangsgeldbewehrten Auskunftsverfügung wegen des Verdachts der

  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 8/09

    Anreizregulierung für Energieversorgungsnetze: Durchführung des

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 525/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

  • VG Neustadt, 07.04.2014 - 4 K 726/13

    Nahwärme Haßloch: Kalkulation der Gemeindewerke Haßloch GmbH muss offen gelegt

  • BGH, 08.11.2011 - KVZ 14/11

    Kartellverwaltungsverfahren: Fusionskontrolle für einen Zusammenschluss von

  • BGH, 09.07.2013 - KVR 56/12

    Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde im

  • OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 202 EnWG 30/09

    Festlegung von Erlösobergrenzen für einen Gasnetzbetreiber: Behandlung der Kosten

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - 3 Kart 6/18

    Umfang des Akteneinsichtsrechts eines an einer Ausschreibungsrunde für

  • OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 202 EnWG 12/09

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2021 - 3 Kart 749/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Regressionsfunktion zur

  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 21/08

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die Landesregulierungsbehörde:

  • BGH, 12.09.2023 - KVZ 73/20

    Unzulässigkeit der Revision in einem kartellrechtlichen Verfahren wegen

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 Kart 9/09

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftsbeschlusses des Bundeskartellamts hinsichtlich der

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