Rechtsprechung
BGH, 02.02.2010 - VI ZR 255/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Nachvollziehbarkeit der Erheblichkeit eines anlagerelevanten Umstands bei der Angabe von Weichkosten im Prospekt als normatives Tatbestandsmerkmal; Entscheidungserhebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs i.F.d. Übergehung eines u.U. die Haftung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der Nachvollziehbarkeit der Erheblichkeit eines anlagerelevanten Umstands bei der Angabe von Weichkosten im Prospekt als normatives Tatbestandsmerkmal; Entscheidungserhebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs i.F.d. Übergehung eines u.U. die Haftung der ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Finanzanlagerecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 18.10.2007 - 3 O 8712/07
- OLG München, 08.09.2008 - 17 U 5590/07
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 255/08
- OLG München, 13.09.2010 - 17 U 5590/07
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 29.01.2016 - 2 Verg 3/15
Unter welchen Voraussetzungen kann ein VOF-Verhandlungsverfahren aufgehoben …
(4) Da sich das Verhandlungsverfahren als ein dynamischer Prozess darstellt, in dem sich durch Verhandlungen Veränderungen ergeben können (BGH, Urteil v. 10.09.2009 - VII ZR 255/08 -, BeckRS 2010, 07502;… Weyand, a.a.O., Rn. 121 zu § 101 GWB) sind Modifikationen solange vom Verfahren gedeckt, wie die Identität als solche gewahrt bleibt und kein "Aliud", also etwas qualitativ anderes entsteht (…Weyand, aaO.).