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   BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11   

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BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11 (https://dejure.org/2012,1047)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2012 - 3 StR 321/11 (https://dejure.org/2012,1047)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 3 StR 321/11 (https://dejure.org/2012,1047)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 154a StPO; § 13 BtMG; § 52 StGB; § 53 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge; legaler Erwerb); Klammerwirkung ausgeschiedener Gesetzesverletzungen; Teilfreispruch (Maßgeblichkeit des Eröffnungsbeschlusses); Substitutionsbehandlung (ultima ratio); Wiedereinbeziehung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 S 2 BtMG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 6 Buchst a BtMG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 14 BtMG, § 5 Abs 2 S 1 Nr 5 BtMVV
    Betäubungsmitteldelikt: Strafbarkeit der Abgabe von Betäubungsmitteln zur Substitutionsbehandlung; Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer tateinheitlichen oder durchgängig tatmehrheitlichen Begehungsweise im Zusammenhang einer strafrechtlichen Bewertung der Abgabe von Betäubungsmitteln bei Substitution von Methadon

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Strafbarkeit der Abgabe von Betäubungsmitteln zur Substitutionsbehandlung; Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer tateinheitlichen oder durchgängig tatmehrheitlichen Begehungsweise im Zusammenhang einer strafrechtlichen Bewertung der Abgabe von Betäubungsmitteln bei Substitution von Methadon

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auch schwarze Schafe unter den Ärzten: Zur Strafbarkeit eines Substitutionsarztes beim Verschreiben von Betäubungsmitteln (hier: L-Polamidon)

  • ozsr.de (Kurzinformation)

    Zur Strafbarkeit eines Substitutionsarztes wegen unerlaubter Abgabe von Methadon

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 337
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 44/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgabe von Methadon durch einen

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11
    Die Verurteilung des Angeklagten wegen Abgabe von Betäubungsmitteln in 49 Fällen, bei der das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2008 - 2 StR 577/07, BGHSt 52, 271, 273 f.; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 44/09, BGHR BtMG § 13 Abs. 1 Abgabe 1) zugrunde gelegt hat, hält revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand.

    a) Das Landgericht ist für sich genommen rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, der Angeklagte könne in diesen drei Fällen nicht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen werden, weil ihm ein eigennütziges Verhalten als Voraussetzung eines täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124, 126; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 44/09, BGHR BtMG § 13 Abs. 1 Abgabe 1; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 479/10, juris; st. Rspr.) nicht nachweisbar sei.

  • BGH, 04.06.2008 - 2 StR 577/07

    Verurteilung eines Substitutionsarztes wegen missbräuchlicher

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11
    Die Verurteilung des Angeklagten wegen Abgabe von Betäubungsmitteln in 49 Fällen, bei der das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2008 - 2 StR 577/07, BGHSt 52, 271, 273 f.; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 44/09, BGHR BtMG § 13 Abs. 1 Abgabe 1) zugrunde gelegt hat, hält revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand.

    a) Ein im Rahmen der Substitutionsbehandlung von Betäubungsmittelabhängigen tätiger Arzt verstößt gegen § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a BtMG, wenn er als Substitutionsmittel verwendete Betäubungsmittel der in Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz bezeichneten Art entgegen § 13 Abs. 1 BtMG verschreibt (BGH, Urteil vom 4. Juni 2008 - 2 StR 577/07, BGHSt 52, 271, 273).

  • BGH, 27.05.1963 - GSSt 2/62

    Rechtsmittel des tatunbeteiligten Eigentümers einer Sache - Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11
    Denn soweit dort die Ansicht vertreten wird, das Unterlassen einer Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Gesetzesverletzungen könne mit der Sachrüge geltend gemacht werden, handelt es sich nicht um eine die Entscheidung tragende Erwägung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1963 - GSSt 2/62, BGHSt 19, 7, 9; Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl., § 132 Rn. 20).
  • BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95

    Vermögensvorteil - Gegenleistung - Entgelt - Sexuelle Handlung -

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11
    Der Senat ist an der daher gebotenen teilweisen Verwerfung der Revision der Staatsanwaltschaft nicht durch das Urteil des 1. Strafsenats vom 18. Juli 1995 (1 StR 320/95, NStZ 1995, 540) gehindert.
  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 370/95

    Revision - Verfahrensrüge - Gesetzesverletzung - Beschränkungsbeschluß -

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11
    Die Beanstandung einer Verletzung materiellen Rechts genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 4 StR 370/95, BGHR StPO § 154a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 3; Meyer-Goßner, aaO, § 264 Rn. 12 a.E.).
  • BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96

    Revisionsrechtliche Fragen bei der Beweiserhebung durch die Tatscheninstanz

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11
    Das Urteil des 2. Strafsenats vom 19. Februar 1997 (2 StR 561/96, BGHR StPO § 154a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 4) lässt die Beachtlichkeit eines Verstoßes gegen § 154a Abs. 3 StPO auf die allgemeine Sachrüge ausdrücklich dahinstehen.
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11
    a) Das Landgericht ist für sich genommen rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, der Angeklagte könne in diesen drei Fällen nicht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen werden, weil ihm ein eigennütziges Verhalten als Voraussetzung eines täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124, 126; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 44/09, BGHR BtMG § 13 Abs. 1 Abgabe 1; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 479/10, juris; st. Rspr.) nicht nachweisbar sei.
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11
    Es hätte deshalb, um den Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen, ohne Rücksicht auf die dem Urteil zugrunde gelegte konkurrenzrechtliche Bewertung den Angeklagten teilweise freisprechen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287; Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 163/08, NStZ-RR 2008, 316; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 260 Rn. 13).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Erörterung bei

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11
    Es hätte deshalb, um den Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen, ohne Rücksicht auf die dem Urteil zugrunde gelegte konkurrenzrechtliche Bewertung den Angeklagten teilweise freisprechen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287; Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 163/08, NStZ-RR 2008, 316; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 260 Rn. 13).
  • BGH, 17.05.1991 - 3 StR 8/91

    Unerlaubtes Verschreiben einer Ersatzdroge

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11
    c) Diese Maßgaben einer zulässigen Substitutionsbehandlung sind aus den §§ 29, 13 BtMG, § 5 BtMVV ohne weiteres ersichtlich, so dass für den Arzt als Adressaten der Strafnorm - den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechend (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 1991 - 3 StR 8/91, BGHSt 37, 383, 384 f.; Nestler, MedR 2009, 211, 215) - klar erkennbar ist, unter welchen Voraussetzungen er sich durch das Verschreiben eines zur ärztlichen Medikation zugelassenen Substitutionsmittels strafbar macht.
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88

    Einstellung eines mehrere Tatbestände umfassenden Dauerdelikts - Tateinheit der

  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

  • BGH, 18.01.2011 - 3 StR 479/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit); Urteilsgründe

  • BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall von Wertersatz (Geld;

  • BSG, 10.11.2022 - B 1 KR 28/21 R

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Versorgung mit medizinischen

    Mit § 13 Abs. 1 Satz 2 BtMG wird die Anwendung von Betäubungsmitteln bei Vorhandensein anderer Möglichkeiten der Zweckerreichung im Sinne einer ultima ratio ausgeschlossen, wenn auch andere, den Patienten weniger gefährdende Heilmaßnahmen in Betracht kommen (vgl BGH vom 8.5.1979, aaO - zu einer früheren Fassung des BtMG und der BtMVV; BGH vom 2.2.2012 - 3 StR 321/11 - NStZ 2012, 337, 338; BGH vom 28.1.2014, aaO; näher Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl 2022, § 13 RdNr 22 f) .
  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a i.V.m. § 13 Abs. 1 BtMG im Hinblick auf die Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes des Art. 103 Abs. 2 GG bestehen nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 1991 - 3 StR 8/91, BGHSt 37, 383, 384 f.; Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338; siehe auch Nestler MedR 2009, 211, 215 sowie BGH, Urteil vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79, BGHSt 29, 6, 8 hinsichtlich der Vorgängerregelung § 11 Abs. 1 Nr. 9 Buchst. a BtMG aF).

    Mit den gesetzlichen Regelungen selbst wird hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass (u.a.) Ärzten die Verschreibung von in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes erfassten Betäubungsmitteln lediglich dann gestattet ist, wenn die Anwendung der entsprechenden Stoffe am oder im menschlichen Körper medizinisch begründet ist, also eine Indikation für eine solche Anwendung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft besteht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338).

    Für die geltende Strafvorschrift lässt sich jedenfalls aus § 13 Abs. 1 Satz 2 BtMG, der im Sinne einer ultima ratio (BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338; näher Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 13 Rn. 20-23) eine Anwendung von Betäubungsmitteln bei Vorhandensein anderer Möglichkeiten der Zweckerreichung ausschließt, erkennen, dass die in § 13 Abs. 1 BtMG enthaltene Verhaltensnorm auf die medizinische Notwendigkeit einer (Substitutions-)Behandlung mit an sich verbotenen Betäubungsmitteln, also eine ärztliche Bewertung der Voraussetzungen einer solchen Behandlung, abstellt (Nestler aaO).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht eine ärztliche Substitutionsbehandlung den Straftatbestand § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a BtMG, wenn eine solche ohne Indikationsstellung oder ohne ausreichende Prüfung von Behandlungsalternativen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 BtMG) erfolgt (BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338).

    Auch unter Berücksichtigung des Vorgenannten hat der Bundesgerichtshof angesichts der Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Richtlinien der Bundesärztekammer eine unzureichende ärztliche Kontrolle der Substitutionsbehandlung als gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a BtMG strafbares Verhalten bewertet (BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

    Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln - Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) - vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74), in der hier maßgeblichen, zuletzt durch Verordnung vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1180) geänderten Fassung, darf der Arzt einem opiatabhängigen Patienten zur Behandlung der Opiatabhängigkeit mit dem Ziel der schrittweisen Wiederherstellung der Betäubungsmittelabstinenz einschließlich der Besserung und Stabilisierung des Gesundheitszustandes ein Substitutionsmittel unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln - Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358) verschreiben, wenn und solange der Substitution keine medizinisch allgemein anerkannten Ausschlussgründe entgegenstehen (Nr. 1), die Behandlung erforderliche psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosoziale Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen einbezieht (Nr. 2), der Arzt die Meldeverpflichtungen nach § 5a Abs. 2 BtMVV erfüllt hat (Nr. 3), die Untersuchungen und Erhebungen des Arztes keine Erkenntnisse ergeben haben, dass der Patient von einem anderen Arzt verschriebene Substitutionsmittel erhält (Nr. 4 Buchst.a), nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BtMVV erforderliche Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen dauerhaft nicht in Anspruch nimmt (Nr. 4 Buchst. b), Stoffe gebraucht, deren Konsum nach Art und Menge den Zweck der Substitution gefährdet (Nr. 4 Buchst. c) oder das ihm verschriebene Substitutionsmittel nicht bestimmungsgemäß verwendet (Nr. 4 Buchst. d), der Patient im erforderlichen Umfang, in der Regel wöchentlich, den behandelnden Arzt konsultiert (Nr. 5) und der Arzt Mindestanforderungen an eine suchttherapeutische Qualifikation erfüllt, die von den Ärztekammern nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft festgelegt werden (Nr. 6); vgl. zur Strafbarkeit der Verschreibung von Betäubungsmitteln ohne Indikationsstellung, ohne Prüfung von Behandlungsalternativen oder ohne unzureichende ärztliche Kontrolle nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a BtMG und mangelnden Sperrwirkung des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 BtMG: BGH, Urt. v. 2.2.2012 - 3 StR 321/11 -, NStZ 2012, 337, 338. Jeder Arzt, der ein Substitutionsmittel für einen Patienten verschreibt, hat dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 5a Abs. 2 Satz 1 BtMVV unverzüglich schriftlich oder kryptiert auf elektronischem Wege den Patientencode (Nr. 1), das Datum der ersten Verschreibung (Nr. 2), das verschriebene Substitutionsmittel (Nr. 3), das Datum der letzten Verschreibung (Nr. 4), Name und Adresse des verschreibenden Arztes (Nr. 5) sowie im Falle des Verschreibens nach § 5 Abs. 3 BtMVV Name und Anschrift des Konsiliarius zu melden.

    Die zwingende Geltung der gesetzlichen Vorschriften über das Verschreiben von Betäubungsmitteln ergab sich vielmehr ohne Weiteres aus den eindeutigen Bestimmungen der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG für die Verschreibung von Flunitrazepam ("Für ausgenommene Zubereitungen, die für betäubungsmittelabhängige Personen verschrieben werden, gelten jedoch die Vorschriften über das Verschreiben und die Abgabe von Betäubungsmitteln.") und Dihydrocodein ("Für ausgenommene Zubereitungen, die für betäubungsmittel- oder alkoholabhängige Personen verschrieben werden, gelten jedoch die Vorschriften über das Verschreiben und die Abgabe von Betäubungsmitteln."); vgl. allgemein zur Erkennbarkeit der Maßgaben einer zulässigen Substitutionsbehandlung nach §§ 29, 13 BtMG, § 5 BtMVV für einen Arzt: BGH, Urt. v. 2.2.2012, a.a.O..

    So führte sie Substitutionsbehandlungen durch, ohne das für diese Behandlungen grundlegende Ziel einer Abstinenz des Patienten zu verfolgen, ohne eine fundierte Indikation zu erstellen, ohne ein umfassendes Therapiekonzept zu entwickeln und ohne über eine hinreichende suchttherapeutische Qualifikation zu verfügen (vgl. zu diesen grundlegenden Voraussetzungen der Substitutionsbehandlung: BGH, Urt. v. 2.2.2012, a.a.O.; Weber, a.a.O., BtMG, § 13 Rn. 71 f.).

  • BGH, 15.10.2019 - 3 StR 379/19

    Konkurrenzen (Voraussetzungen einer Verklammerung mehrerer in Tatmehrheit

    Zwar ist die vom Landgericht insoweit vorgenommene Verfolgungsbeschränkung nach § 154a Abs. 2, Abs. 1 StPO für die konkurrenzrechtliche Bewertung ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 3 Rn. 10; Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 3 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Es hätte den Angeklagten deshalb, um den Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen, ohne Rücksicht auf die dem Urteil unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit zugrunde gelegte konkurrenzrechtliche Beurteilung der Verkaufsfälle als Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen teilweise freisprechen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338 mwN; Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 3 StR 321/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln (Abgabe durch einen Arzt im Rahmen einer

    Auch ein Substitutionsarzt macht sich daher strafbar, wenn er sich - wie hier - nicht an die Voraussetzungen der § 13 BtMG, § 5 BtMVV hält (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - 2 StR 577/07, BGHSt 52, 271, 273; BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338).
  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Gerichtliche Überprüfung der Unterbringung eines Gefangenen in einem

    Das als sofortige Beschwerde (§ 464 Abs. 3 Satz 1 StPO) auszulegende Rechtsmittel des Betroffenen gegen die in dem angefochtenen Beschluss enthaltene Kostenentscheidung ist gegenstandslos, da mit der Teilaufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung der Sache auch die Kostenentscheidung entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 2 StR 478/15 - juris Rdn. 19; Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11 - juris Rdn. 27; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. März 2018 - 2 Ws 3/18 Vollz - juris Rdn. 26; Senat, Urteil vom 20. Januar 2016 - [5] 121 Ss 155/15 [57/15] und 5 Ws 156/15 - juris Rdn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 464 Rdn. 20; Gieg in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 464 Rdn. 14).
  • VG Köln, 24.04.2012 - 7 K 7253/10

    Ruhen der Approbation eines Bonner Arztes zu Recht angeordnet

    vgl. BGH, Urteil vom 02.02.2012 - 3 StR 321/11 -, Rn. 14 ff, juris; BGH, Urteil vom 04.06.2008 - 2 StR 577/07 -, Rn. 11 ff., juris, zur Systematik der betäubungsmittelrechtlichen Strafvorschriften bei einer nicht gesetzeskonformen Substitutionsbehandlung.
  • BGH, 16.04.2019 - 3 StR 48/19

    Konkurrenzverhältnisse bei höchstpersönlichen Rechtsgütern verschiedener Personen

    Die von der Jugendkammer mit Eröffnungsbeschluss vom 26. Juli 2018 unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene Anklage der Staatsanwaltschaft hatte diese weitere Tat als tatmehrheitlich begangene versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB) beurteilt, sodass - unabhängig davon, ob die konkurrenzrechtliche Bewertung zutrifft - ein Teilfreispruch geboten war (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 10 11 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338; Beschluss vom 19. April 2016 - 3 StR 48/16, NStZ-RR 2016, 246).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 48/16

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Es hätte die Angeklagten deshalb, um den Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen, ohne Rücksicht auf die dem Urteil unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit zugrunde gelegte konkurrenzrechtliche Beurteilung der Verkaufsfälle als Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen teilweise freisprechen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338 mwN; Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 3 StR 321/14, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 258/19

    Erschöpfung von Anklage und Eröffnungsbeschluss unabhängig von

  • BGH, 15.10.2014 - 3 StR 321/14

    Rechtsfehlerhaftes Absehen vom Teilfreispruch (Erschöpfung des

  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 3/16

    Erforderlichkeit des Teilfreispruchs zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses;

  • BGH, 30.05.2017 - 5 StR 135/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebener Teilfreispruch (Erschöpfung des

  • BGH, 27.01.2015 - 4 StR 369/14

    Nachholung eines Teilfreispruchs bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich

  • KG, 20.01.2016 - 5 Ws 156/15

    Revision im Strafverfahren: Beschränkung des Rechtsmittels auf den

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