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   BGH, 02.02.2012 - V ZB 190/11   

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https://dejure.org/2012,1070
BGH, 02.02.2012 - V ZB 190/11 (https://dejure.org/2012,1070)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2012 - V ZB 190/11 (https://dejure.org/2012,1070)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - V ZB 190/11 (https://dejure.org/2012,1070)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen zulässigen Haftantrag für die Rechtmäßigkeit der Sicherungshaft gegenüber einem ohne Aufenthaltstitel eingereisten Ausländer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an einen zulässigen Haftantrag für die Rechtmäßigkeit der Sicherungshaft gegenüber einem ohne Aufenthaltstitel eingereisten Ausländer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - V ZB 190/11
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 12 mwN, juris; Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, Rn. 8 mwN, juris).

    Dem Betroffenen, dessen Rechtsverteidigung die Antragsbegründung eine Grundlage geben soll (Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 12 und vom 15. September 2011 - V ZB 123/11 Rn. 9, juris), ist das aber regelmäßig nicht bekannt (Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, Rn. 6, juris).

    Diese muss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit begründet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11 Rn. 7 und 14, juris; Keidel/Budde, FamFG, 17. Aufl., § 417 Rn. 15).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - V ZB 190/11
    Dem Betroffenen, dessen Rechtsverteidigung die Antragsbegründung eine Grundlage geben soll (Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 12 und vom 15. September 2011 - V ZB 123/11 Rn. 9, juris), ist das aber regelmäßig nicht bekannt (Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, Rn. 6, juris).

    Unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, die Bundesrepublik Deutschland zur Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen zu verpflichten (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10 Rn. 18, juris).

  • BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Abschiebungshaft von sechs auf neun Monate

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - V ZB 190/11
    Dem Betroffenen, dessen Rechtsverteidigung die Antragsbegründung eine Grundlage geben soll (Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 12 und vom 15. September 2011 - V ZB 123/11 Rn. 9, juris), ist das aber regelmäßig nicht bekannt (Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, Rn. 6, juris).
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - V ZB 190/11
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 12 mwN, juris; Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, Rn. 8 mwN, juris).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - V ZB 190/11
    Gleichwohl enthielt der Antrag nicht die gebotenen Angaben zu dem nach § 72 Abs. 4 AufenthG notwendigen Einvernehmen der Staatsanwaltschaft (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10 Rn. 13 ff., juris; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9).
  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - V ZB 190/11
    Gleichwohl enthielt der Antrag nicht die gebotenen Angaben zu dem nach § 72 Abs. 4 AufenthG notwendigen Einvernehmen der Staatsanwaltschaft (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10 Rn. 13 ff., juris; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9).
  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 47/12

    Rechtmäßigkeit der Haftverlängerung bei Fehlen eines zulässigen

    Das gilt auch hinsichtlich der notwendigen Haftdauer (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 302/10, Rn. 16, juris; Beschluss vom 2. Februar 2011 - V ZB 190/11, Rn. 8, juris).
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