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BGH, 02.02.2016 - 1 StR 419/15 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 472 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 264 StPO
Erstattung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers (Verurteilung wegen einer den Nebenkläger betreffenden Tat: Voraussetzungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 472 Abs. 1 StPO, § 264 StPO, StPO § 264, §§ 223, 224, 227, 240 StGB
- Wolters Kluwer
Gegenvorstellung im Rahmen einer gemeinschaftlichen Nötigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenvorstellung im Rahmen einer gemeinschaftlichen Nötigung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 21.12.2020 - 1 St 1/20
Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter
Für die Tragung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers I. T. ist ausreichend, dass der Angeklagte wegen derjenigen Tat (Tat 9 der Anklageschrift), die den Nebenkläger betrifft, verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2016, 1 StR 419/15, Rn. 4; zitiert nach juris).