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   BGH, 02.02.2016 - 1 StR 419/15   

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https://dejure.org/2016,2233
BGH, 02.02.2016 - 1 StR 419/15 (https://dejure.org/2016,2233)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2016 - 1 StR 419/15 (https://dejure.org/2016,2233)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 1 StR 419/15 (https://dejure.org/2016,2233)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 264 StPO
    Erstattung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers (Verurteilung wegen einer den Nebenkläger betreffenden Tat: Voraussetzungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 381/91

    Kostentragungspflicht für notwendige Auslagen des Nebenklägers ohne Verurteilung

    Auszug aus BGH, 02.02.2016 - 1 StR 419/15
    Die abgeurteilte Tat betrifft den Nebenkläger auch dann, wenn ihr ein Vorgang (i.S.v. StPO § 264) zugrunde liegt, der zum Anschluss berechtigte, und wenn die Verurteilung auf einer Norm beruht, die ein dem Nebenkläger zustehendes Recht unmittelbar schützt (BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 1991 - 1 StR 381/91, BGHSt 38, 93 und vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05).
  • BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95

    Revision - Wirksame Beschränkung - Fehlerhafte Subsumtion - Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus BGH, 02.02.2016 - 1 StR 419/15
    Eine den Nebenkläger betreffende Tat liegt immer vor, wenn sie sich auf denselben geschichtlichen Vorgang im Sinne des § 264 StPO bezieht, welcher der Nebenklage zu Grunde liegt, und wenn sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts richtet (BGH, Urteil vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/95).
  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto;

    Auszug aus BGH, 02.02.2016 - 1 StR 419/15
    Die abgeurteilte Tat betrifft den Nebenkläger auch dann, wenn ihr ein Vorgang (i.S.v. StPO § 264) zugrunde liegt, der zum Anschluss berechtigte, und wenn die Verurteilung auf einer Norm beruht, die ein dem Nebenkläger zustehendes Recht unmittelbar schützt (BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 1991 - 1 StR 381/91, BGHSt 38, 93 und vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05).
  • OLG Naumburg, 21.12.2020 - 1 St 1/20

    Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter

    Für die Tragung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers I. T. ist ausreichend, dass der Angeklagte wegen derjenigen Tat (Tat 9 der Anklageschrift), die den Nebenkläger betrifft, verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2016, 1 StR 419/15, Rn. 4; zitiert nach juris).
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