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   BGH, 02.02.2017 - IX AR (VZ) 1/16   

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https://dejure.org/2017,3935
BGH, 02.02.2017 - IX AR (VZ) 1/16 (https://dejure.org/2017,3935)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2017 - IX AR (VZ) 1/16 (https://dejure.org/2017,3935)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - IX AR (VZ) 1/16 (https://dejure.org/2017,3935)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 FamFG, § 7 Abs 3 FamFG, § 23 GVGEG, §§ 23 ff GVGEG, § 28 Abs 2 GVGEG
    Justizverwaltung: Beteiligung des zuständigen Insolvenzrichters am Rechtsbeschwerdeverfahren über die Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

  • IWW

    §§ 23 ff EGGVG, § ... 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 8 FamFG, Art. 97 Abs. 1 GG, § 7 Abs. 2 FamFG, § 7 Abs. 3 FamFG, § 8 Nr. 3 FamFG, § 7 Abs. 2 Nr. 2 FamFG, § 8 Nr. 1 FamFG, § 7 Abs. 2, 3 FamFG, § 29 Abs. 2 EGGVG, §§ 23 EGGVG, § 28 EGGVG, § 28 Abs. 2 EGGVG, § 563 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Formelle Beteiligung des zuständigen Insolvenzrichters in dem Verfahren betreffend die Aufnahme eines Bewerbers in die von dem Insolvenzrichter geführte Vorauswahlliste; Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten aller Insolvenzrichter des Amtsgerichts für die ...

  • Betriebs-Berater

    Aufnahme eines Bewerbers in die von dem Insolvenzrichter geführte Vorauswahlliste

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Beteiligtenfähigkeit des zuständigen Insolvenzrichters bei Verfahren über die Aufnahme eines Bewerbers in die Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste

  • rewis.io

    Justizverwaltung: Beteiligung des zuständigen Insolvenzrichters am Rechtsbeschwerdeverfahren über die Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahren zur Aufnahme in eine Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formelle Beteiligung des zuständigen Insolvenzrichters in dem Verfahren betreffend die Aufnahme eines Bewerbers in die von dem Insolvenzrichter geführte Vorauswahlliste; Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten aller Insolvenzrichter des Amtsgerichts für die ...

  • datenbank.nwb.de

    Justizverwaltung: Beteiligung des zuständigen Insolvenzrichters am Rechtsbeschwerdeverfahren über die Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Beteiligtenfähigkeit des zuständigen Insolvenzrichters bei Verfahren über die Aufnahme eines Bewerbers in die Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtaufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter - und der richtige Beschwerdegegner

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzrichter nicht an Verfahren zur Aufnahmen in Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste zu beteiligen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1110
  • ZIP 2017, 487
  • NZI 2017, 278
  • WM 2017, 488
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 1/15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Aufnahme in die bzw. Streichung aus

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - IX AR (VZ) 1/16
    Wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17. März 2016 (IX AR(VZ) 1/15, WM 2016, 837 Rn. 14 ff) entschieden hat, ist der einzelne Insolvenzrichter keine Behörde im Sinne des § 8 Nr. 3 FamFG.

    Deswegen müssen auf das Verfahren vor dem Zivilsenat des Oberlandesgerichts die Regelungen des FamFG weiterhin auch ohne ausdrücklichen Verweis ergänzend herangezogen werden (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 1/15, WM 2016, 837 Rn. 15, MünchKomm-ZPO/Pabst, 4. Aufl., Vorbemerkung zu den §§ 23 ff EGGVG Rn. 5; Kissel/Meyer, GVG, 8. Aufl., § 29 EGGVG Rn. 2).

    Eine gegen das Amtsgericht nach § 28 EGGVG ergehende Entscheidung des Oberlandesgerichts zur Führung der Vorwahlauswahlliste hat der jeweilige Insolvenzrichter daher - wie der Senat bereits mit Beschluss vom 17. März 2016 (IX AR(VZ) 1/15, WM 2016, 837 Rn. 19) entschieden hat - stets zu beachten; einer Weisung des Behördenleiters bedarf es nicht.

    Auf welche Weise die Behörde im gerichtlichen Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG die dem jeweiligen Insolvenzrichter als ihrem unselbständigen Teil (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2016, aaO Rn. 17) bei seiner Entscheidung über die Aufnahme in die Vorauswahlliste zukommende richterliche Unabhängigkeit berücksichtigt, ist nicht Gegenstand des Verfahrens nach §§ 23 ff EGGVG.

  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 3/15

    Anwendung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - IX AR (VZ) 1/16
    Auf die Rechtsbeschwerde des Rechtsbeschwerdeführers hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass zutreffender Antragsgegner das Amtsgericht ist, dem der Insolvenzrichter angehört (Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 3/15), und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - IX AR (VZ) 1/16
    Dies ändert aber nichts daran, dass sie der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerfG aaO; ZIP 2006, 1355 Rn. 23, 46) und die im Zuge der gerichtlichen Kontrolle getroffenen Entscheidungen bindend sind.
  • BGH, 08.10.2014 - XII ZB 406/13

    Verfahren über die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft:

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - IX AR (VZ) 1/16
    Eine Rechtsbeeinträchtigung im genannten Sinne liegt vor, wenn der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift, es also aufhebt, beschränkt, mindert, ungünstig beeinflusst oder gefährdet, die Ausübung dieses Rechts stört oder die mögliche Verbesserung der Rechtsstellung vorenthält oder erschwert (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - XII ZB 406/13, FamRZ 2015, 42 Rn. 14 mwN; vom 28. September 2016 - XII ZB 251/16, FamRZ 2017, 50 Rn. 18).
  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - IX AR (VZ) 1/16
    Bei der Führung der Vorauswahlliste wird vollziehende Gewalt in richterlicher Unabhängigkeit ausgeübt (BVerfG, ZIP 2004, 1649, 1651).
  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - IX AR (VZ) 1/16
    Im Übrigen entspricht es einem allgemeinen Grundsatz, dass gerichtliche Entscheidungen im konkreten Fall die unteren Instanzen auch dann binden, wenn diese zuvor in richterlicher Unabhängigkeit entschieden haben (arg. § 563 Abs. 2 ZPO; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1968 - X ZB 1/68, BGHZ 51, 131, 135).
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 251/16

    Kostenentscheidung im Umgangsverfahren: Beteiligtenstellung des Jugendamts;

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - IX AR (VZ) 1/16
    Eine Rechtsbeeinträchtigung im genannten Sinne liegt vor, wenn der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift, es also aufhebt, beschränkt, mindert, ungünstig beeinflusst oder gefährdet, die Ausübung dieses Rechts stört oder die mögliche Verbesserung der Rechtsstellung vorenthält oder erschwert (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - XII ZB 406/13, FamRZ 2015, 42 Rn. 14 mwN; vom 28. September 2016 - XII ZB 251/16, FamRZ 2017, 50 Rn. 18).
  • BGH, 26.04.2023 - IV AR (VZ) 41/22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Neben den von § 29 Abs. 3 EGGVG in Bezug genommenen §§ 17, 71-74a FamFG müssen in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht auch die sonstigen Regelungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergänzend herangezogen werden (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2017 - IX AR(VZ) 1/16, NJW 2017, 1110 Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2020 - 11 VA 8/18

    Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

    Der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Insolvenzgerichts zuständige Insolvenzrichter kann in einem gerichtlichen Verfahren, mit dem ein Bewerber die Aufnahme in die von dem Insolvenzrichter geführte Vorauswahlliste begehrt, nicht als Beteiligter gem. § 7 Abs. 2 und 3 FamFG hinzugezogen werden (BGH, Beschl. v. 02.02.2017, Az. IX AR (VZ) 1/16, Rn. 5 juris Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 29, juris).
  • OLG Hamburg, 22.06.2018 - 2 VA 12/14

    Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

    Der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Insolvenzgerichts zuständige Insolvenzrichter kann in einem gerichtlichen Verfahren, mit dem ein Bewerber die Aufnahme in die von dem Insolvenzrichter geführte Vorauswahlliste begehrt, nicht als Beteiligter gem. § 7 Abs. 2 und 3 FamFG hinzugezogen werden (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2017, Az. IX AR (VZ) 1/16; Senat, Beschluss vom 21.12.2017 - 2 VA 2/14).
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