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   BGH, 02.02.2017 - VII ZR 261/14   

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https://dejure.org/2017,4531
BGH, 02.02.2017 - VII ZR 261/14 (https://dejure.org/2017,4531)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2017 - VII ZR 261/14 (https://dejure.org/2017,4531)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - VII ZR 261/14 (https://dejure.org/2017,4531)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 ZPO
    Auslegung eines prozessualen Anerkenntnisses

  • IWW

    § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Inhalts eines zu Widerklageanträgen erklärten prozessualen Anerkenntnisses

  • rewis.io

    Auslegung eines prozessualen Anerkenntnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 307
    Auslegung des Inhalts eines zu Widerklageanträgen erklärten prozessualen Anerkenntnisses

  • rechtsportal.de

    ZPO § 307
    Auslegung des Inhalts eines zu Widerklageanträgen erklärten prozessualen Anerkenntnisses

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung eines prozessualen Anerkenntnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie sind Prozesserklärungen auszulegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    ZPO: Auslegung eines prozessualen Anerkenntnisses

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    ZPO: Auslegung eines prozessualen Anerkenntnisses

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    ZPO: Auslegung eines prozessualen Anerkenntnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 915
  • ZfBR 2017, 347
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11

    Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Franchiseverhältnis für ein

    Auszug aus BGH, 02.02.2017 - VII ZR 261/14
    Bei der Auslegung von Prozesserklärungen ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 268/11, NJW 2014, 155 Rn. 30 m.w.N.).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Bei der Auslegung von Prozesserklärungen ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteile vom 1. August 2013 - VII ZR 268/11, NJW 2014, 155 Rn. 30 und vom 2. Februar 2017 - VII ZR 261/14, juris Rn. 17).
  • BGH, 09.05.2019 - VII ZR 154/18

    Frage zur fehlenden Abnahmeerklärung und daher des fehlenden Eintritts der

    Bei der Auslegung von Prozesserklärungen ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - VII ZR 261/14 Rn. 17, BauR 2017, 915; Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 268/11 Rn. 30 m.w.N., NJW 2014, 155).
  • BGH, 22.03.2018 - VII ZR 72/17

    Rechtsstreit um das Bestehen eines Vergütungsanspruchs für die Schaltung einer

    Bei der Auslegung von Prozesserklärungen ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - VII ZR 261/14, BauR 2017, 915 Rn. 17; Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 268/11, NJW 2014, 155 Rn. 30 m.w.N.).
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