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   BGH, 02.02.2021 - 5 StR 353/20   

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https://dejure.org/2021,4569
BGH, 02.02.2021 - 5 StR 353/20 (https://dejure.org/2021,4569)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2021 - 5 StR 353/20 (https://dejure.org/2021,4569)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - 5 StR 353/20 (https://dejure.org/2021,4569)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beihilfehandlung zum bandenmäßigen Betrug in zwei tateinheitlichen Fällen; Tateinheit oder Tatmehrheit bei der Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 ; StGB § 53
    Beihilfehandlung zum bandenmäßigen Betrug in zwei tateinheitlichen Fällen; Tateinheit oder Tatmehrheit bei der Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.2020 - 1 StR 486/19

    Beihilfe (Tateinheit bei einer Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten)

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 5 StR 353/20
    Dagegen ist eine Beihilfe im Sinne des § 52 StGB gegeben, wenn der Gehilfe mit einer einzigen Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten eines anderen Hilfe leistet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 4 StR 197/20; vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19; vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211; vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, NStZ-RR 2008, 168).
  • BGH, 26.08.2020 - 4 StR 197/20

    Beihilfe (Konkurrenzen: Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit)

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 5 StR 353/20
    Dagegen ist eine Beihilfe im Sinne des § 52 StGB gegeben, wenn der Gehilfe mit einer einzigen Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten eines anderen Hilfe leistet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 4 StR 197/20; vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19; vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211; vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, NStZ-RR 2008, 168).
  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 586/12

    Beihilfe zum Bandendiebstahl (Beendigung; Zusage von Tatbeiträgen;

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 5 StR 353/20
    Dagegen ist eine Beihilfe im Sinne des § 52 StGB gegeben, wenn der Gehilfe mit einer einzigen Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten eines anderen Hilfe leistet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 4 StR 197/20; vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19; vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211; vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, NStZ-RR 2008, 168).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 5 StR 353/20
    Denn der Unrechtsgehalt der Tat wird durch die bloße Änderung der konkurrenzrechtlichen Beurteilung nicht berührt (vgl. BGH, Urteile vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18; vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1585d).
  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 278/18

    Konkurrenzverhältnis zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Besitz von

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 5 StR 353/20
    Denn der Unrechtsgehalt der Tat wird durch die bloße Änderung der konkurrenzrechtlichen Beurteilung nicht berührt (vgl. BGH, Urteile vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18; vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1585d).
  • BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer);

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 5 StR 353/20
    Dagegen ist eine Beihilfe im Sinne des § 52 StGB gegeben, wenn der Gehilfe mit einer einzigen Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten eines anderen Hilfe leistet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 4 StR 197/20; vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19; vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211; vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, NStZ-RR 2008, 168).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 5 StR 353/20
    Es hat aber keine Feststellungen dazu getroffen, ob der Wert des Erlangten zur Zeit der Anordnung im Vermögen der - nach der Einlassung des Mitangeklagten K. gutgläubigen - Drittbegünstigten noch vorhanden oder Entreicherung eingetreten war (§ 73e Abs. 2 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, BGHR StGB § 73c Verhältnismäßigkeit 1; BTDrucks. 18/9525 S. 69; Köhler/Burkhard NStZ 2017, 665, 674).
  • BGH, 15.08.2023 - 5 StR 177/23

    Ansehen der Verfügung über das Buchgeld durch Überweisung auf andere Bankkonten

    Sollte nämlich bereits das Bereitstellen der Kontoverbindung als einheitliche Beihilfehandlung zur Förderung der folgenden Betrugstaten zu beurteilen sein, wäre insoweit von einer einheitlichen Tat auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 5 StR 353/20 Rn. 6).
  • BGH, 16.01.2023 - 5 StR 367/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz

    Danach liegt Tatmehrheit (§ 53 Abs. 1 StGB) vor, wenn mehreren Haupttaten jeweils eigenständige Beihilfehandlungen zuzuordnen sind; hingegen ist lediglich eine Beihilfe (§ 52 Abs. 1 StGB) gegeben, wenn der Gehilfe mit einer einzigen Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten eines Anderen Hilfe leistet (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 5 StR 353/20 -, Rdnr. 6).
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