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   BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21   

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https://dejure.org/2022,10489
BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21 (https://dejure.org/2022,10489)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2022 - 2 StR 442/21 (https://dejure.org/2022,10489)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - 2 StR 442/21 (https://dejure.org/2022,10489)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Gesamtwürdigung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Indizien; Wiedererkennen eines Täters: suggestive Wirkung, erneute Identifizierung im Rahmen der Hauptverhandlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Tatrichterliche Überzeugungsbildung von der Täterschaft: Notwendige Inbezugsetzung von Indiztatsachen; Tatnachweis durch Wiedererkennen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gebotene Gesamtwürdigung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Indizien i.R.d. Nachweises der Täterschaft (hier: versuchter Totschlag); Beweiswert des Wiedererkennens eines Täters auf einer Einzellichtbildvorlage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Gebotene Gesamtwürdigung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Indizien i.R.d. Nachweises der Täterschaft (hier: versuchter Totschlag); Beweiswert des Wiedererkennens eines Täters auf einer Einzellichtbildvorlage

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 213
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21
    a) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass dem Wiedererkennen eines Täters auf einer Einzellichtbildvorlage wegen der damit verbundenen suggestiven Wirkung nur ein geringer Beweiswert zukommt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 mwN), zumal der Nebenkläger den Angeklagten im Rahmen der Wahllichtbildvorlage nicht zu identifizieren vermochte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382).

    Ebenfalls zutreffend hat das Landgericht beachtet, dass bei einer erneuten Identifizierung im Rahmen der Hauptverhandlung eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90).

  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21
    a) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass dem Wiedererkennen eines Täters auf einer Einzellichtbildvorlage wegen der damit verbundenen suggestiven Wirkung nur ein geringer Beweiswert zukommt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 mwN), zumal der Nebenkläger den Angeklagten im Rahmen der Wahllichtbildvorlage nicht zu identifizieren vermochte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382).
  • BGH, 17.02.2016 - 4 StR 412/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21
    In welchem Umfang im konkreten Fall dem Wiedererkennen Beweiswert zukommt, hat das Tatgericht jedoch unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111, 112; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283), wobei hier maßgebliche Bedeutung jene äußeren Merkmale des Täters gewinnen, die für das Wiederkennen entscheidend waren (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, StV 2018, 791).
  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21
    In welchem Umfang im konkreten Fall dem Wiedererkennen Beweiswert zukommt, hat das Tatgericht jedoch unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111, 112; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283), wobei hier maßgebliche Bedeutung jene äußeren Merkmale des Täters gewinnen, die für das Wiederkennen entscheidend waren (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, StV 2018, 791).
  • BGH, 10.11.2021 - 5 StR 103/21

    Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung bei Freispruch des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteile vom 23. Juni 2021 - 2 StR 337/20 Rn. 6; BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 103/21, NStZ-RR 2022, 25, 26 jeweils mwN).
  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 337/20

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Identifikation als Täter)

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteile vom 23. Juni 2021 - 2 StR 337/20 Rn. 6; BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 103/21, NStZ-RR 2022, 25, 26 jeweils mwN).
  • BGH, 08.12.2016 - 2 StR 480/16

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21
    In welchem Umfang im konkreten Fall dem Wiedererkennen Beweiswert zukommt, hat das Tatgericht jedoch unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111, 112; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283), wobei hier maßgebliche Bedeutung jene äußeren Merkmale des Täters gewinnen, die für das Wiederkennen entscheidend waren (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, StV 2018, 791).
  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 326/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21
    Der Beweiswert einzelner Indizien ergibt sich zudem regelmäßig erst aus dem Zusammenhang mit anderen Indizien, weshalb ihrer Inbezugsetzung zueinander im Rahmen der Gesamtwürdigung besonderes Gewicht zukommt (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteile vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19 Rn. 15; vom 24. August 2016 - 2 StR 135/16 Rn. 8; BGH, Urteile vom 10. Juni 2021 - 5 StR 377/20 Rn. 8; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 577/14 Rn. 14; vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, NJW 2002, 2188, 2189; vgl. auch KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 76 ff.).
  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21
    Der Beweiswert einzelner Indizien ergibt sich zudem regelmäßig erst aus dem Zusammenhang mit anderen Indizien, weshalb ihrer Inbezugsetzung zueinander im Rahmen der Gesamtwürdigung besonderes Gewicht zukommt (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteile vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19 Rn. 15; vom 24. August 2016 - 2 StR 135/16 Rn. 8; BGH, Urteile vom 10. Juni 2021 - 5 StR 377/20 Rn. 8; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 577/14 Rn. 14; vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, NJW 2002, 2188, 2189; vgl. auch KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 76 ff.).
  • BGH, 10.06.2021 - 5 StR 377/20

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen einer gefahrenabwehrrechtlich zulässigen

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21
    Der Beweiswert einzelner Indizien ergibt sich zudem regelmäßig erst aus dem Zusammenhang mit anderen Indizien, weshalb ihrer Inbezugsetzung zueinander im Rahmen der Gesamtwürdigung besonderes Gewicht zukommt (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteile vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19 Rn. 15; vom 24. August 2016 - 2 StR 135/16 Rn. 8; BGH, Urteile vom 10. Juni 2021 - 5 StR 377/20 Rn. 8; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 577/14 Rn. 14; vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, NJW 2002, 2188, 2189; vgl. auch KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 76 ff.).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

  • BGH, 24.08.2016 - 2 StR 135/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtschau)

  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Offenbleiben kann, ob - wie der Generalbundesanwalt rügt - der Staatsschutzsenat hinsichtlich des objektiven Tatbestands der Beihilfe zum Mord rechtsfehlerhaft maßgebliche Umstände nicht in seine Gesamtwürdigung eingestellt hat (vgl. dazu etwa BGH, Urteile vom 2. Februar 2022 - 2 StR 442/21, NStZ-RR 2022, 213, 214; vom 13. Juli 2017 - 3 StR 188/17, juris Rn. 10; vom 18. August 2015 - 5 StR 78/15, NStZ-RR 2015, 349, 350) oder dabei von überhöhten rechtlichen Anforderungen, insbesondere zu der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung anerkannten Form der psychischen Beihilfe (vgl. zu den diesbezüglichen Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 27 mwN), ausgegangen ist.
  • BGH, 02.11.2023 - 3 StR 249/23

    Freispruch eines Angeklagten vom Vorwurf u.a. des schweren sexuellen Missbrauchs

    Insofern ergibt sich aus der Revisionsbegründung, dass die Beschwerdeführerin mit der Sachrüge einen Schuldspruch wegen Nebenklagedelikten und somit ein zulässiges Anfechtungsziel anstrebt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2022 - 2 StR 442/21, NStZ-RR 2022, 213, 214; KK-StPO/Allgayer, 9. Aufl., § 400 Rn. 3).
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