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   BGH, 02.03.1956 - I ZR 161/54   

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https://dejure.org/1956,708
BGH, 02.03.1956 - I ZR 161/54 (https://dejure.org/1956,708)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1956 - I ZR 161/54 (https://dejure.org/1956,708)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1956 - I ZR 161/54 (https://dejure.org/1956,708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 910
  • GRUR 1956, 276
  • DB 1956, 397
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 02.03.1956 - I ZR 161/54
    Dieser Standpunkt entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der allein entscheidend ist, ob die gemachten Angaben nach Auffassung derjenigen Verkehrskreise zutreffen, an die sie sich richten, wobei es genügt, daß ein nicht völlig unerheblicher Teil der beteiligten Verkehrskreise der Wirkung einer unrichtigen Angabe ausgesetzt ist (vgl. BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [255] - Cupresa -).
  • BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64

    Bleistiftabsätze

    Aus ähnlichen Erwägungen wurde der Hinweis "DRP angemeldet" sogar bei bekanntgemachten Anmeldungen untersagt, sofern die Bekanntmachung ohne nähere Vorprüfung durch die Erteilungsbehörden erfolgt war (BGH GRUR 1956, 276).
  • BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58

    Bambi

    Es genügt hier, daß die Entstehung eines Schadens wahrscheinlich ist (BGH GRUR 1954, 457, 459 - Irus/Urus - GRUR 1956, 276, 278 - DRP angemeldet -).
  • BGH, 17.09.1957 - I ZR 105/56

    Rechtsmittel

    Für die Frage der Richtigkeit oder Unrichtigkeit kommt es dabei nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [253] - Cupresa; BGH GRUR 1956, 276 [277] - DRP angem.; BGH GRUR 1956, 550 (551) - Tiefenfurter Bauernbrot) allein darauf an, in welchem Sinne die Angabe von den Kreisen verstanden wird, für die die Ankündigung bestimmt ist.
  • BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59

    Unlautere Wettbewerbshandlung durch Hervorrufen des Anscheins eines besonders

    Es bedarf keiner Prüfung, wie der dort hauptsächlich behandelte Fall zu beurteilen wäre, daß in dem Hinweis das Wort "angemeldet" - wie in der vom OLG Stuttgart a.a.O. entschiedenen Sache, die ein Herstellungsverfahren betraf - nicht lediglich mit dem Buchstaben "a" abgekürzt, sondern ganz - oder, sofern dies in unmißverständlicher Form geschieht, auch teilweise - ausgeschrieben wird (Tetzner a.a.O., Heydt a.a.O.; vgl. dazu aber auch BGH GRUR 1956, 276 - "DRP angemeldet"), denn im vorliegenden Rechtsstreit ist allein über die Bezeichnung in der nur mit den Anfangsbuchstaben abgekürzten Schreibweise ("DPa" bzw. "DPa." oder "D.P.a.") zu befinden.
  • BGH, 02.04.1957 - I ZR 29/56

    Rechtsmittel

    Dabei genügt es, daß ein nicht völlig unerheblicher Teil der in Frage kommenden Verkehrskreise einem Irrtum ausgesetzt ist (BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [253] - Cupresa; BGH GRUR 1956, 276 [277] - DRP angem.; BGH GRUR 1956, 550 [551] - Tiefenfurter Bauernbret).
  • BGH, 23.02.1966 - VIII ZR 30/64

    Wirksamkeit eines Kaufvertrages über Mauerkondensatoren in Form eines

    Nach einhelliger Auffassung in Schrifttum und Rechtsprechung ist es einem Patentanmelder erst nach der Bekanntmachung einer geprüften Anmeldung gestattet, auf sein Schutzrecht hinzuweisen (vgl. BGH Urt. v. 2. März 1956 - I ZR 161/54 - LM UWG § 3 Nr. 18 und v. 6. Oktober 1965 - Ib ZR 4/64 - NJW 1966, 48 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1957 - I ZR 157/55

    Rechtsmittel

    Soweit das Berufungsgericht dabei davon ausgeht, daß es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 3 UnlWG genügt, daß ein nicht völlig unerheblicher Teil der in Frage kommenden Verkehrskreise einem Irrtum ausgesetzt ist, befindet es sich im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [253] - Cupresa; BGH GRUR 1956, 276 [277] - DRP angem.; BGH GRUR 1956, 550 [551] - Tiefenfurter Bauernbrot).
  • BGH, 22.05.1964 - Ib ZR 138/62

    Antrag auf Unterlassung nicht erweislich wahrer Tatsachenbehauptungen -

    Schließlich sind auch die Aufwendungen zu berücksichtigen, welche der Verletzte durch Abwendung der entstandenen Nachteile durch eigene aufklärend Werbemaßnahmen gehabt hat (BGH GRUR 1956, 276, 278 - Desinfektionsapparat).
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