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BGH, 02.03.1983 - 3 StR 41/83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vollendung und Beendigung eines Diebstahls in einem Kaufhaus - Fortgesetzte Handlung bei einem vor Beendigung eines Diebstahls gefassten Entschluss zur Begehung eines weiteren Diebstahls
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 3 StR 41/83
Der Diebstahl der Tasche im Kaufhaus durch den Angeklagten war vollendet, aber noch nicht beendet (vgl. BGHSt 16, 271, 273; 23, 254, 255), als der Angeklagte versuchte, im selben Kaufhaus ein Video-Gerät zu stehlen. - BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64
Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung
Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 3 StR 41/83
Der vor Beendigung des ersten Diebstahls gefaßte Entschluß, einen weiteren Diebstahl zu begehen, verbindet beide Taten zu einer fortgesetzten Handlung (BGHSt 19, 323, 324 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35), also zu einer Tat. - BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69
Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …
Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 3 StR 41/83
Der vor Beendigung des ersten Diebstahls gefaßte Entschluß, einen weiteren Diebstahl zu begehen, verbindet beide Taten zu einer fortgesetzten Handlung (BGHSt 19, 323, 324 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35), also zu einer Tat.
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 3 StR 41/83
Der Diebstahl der Tasche im Kaufhaus durch den Angeklagten war vollendet, aber noch nicht beendet (vgl. BGHSt 16, 271, 273; 23, 254, 255), als der Angeklagte versuchte, im selben Kaufhaus ein Video-Gerät zu stehlen. - BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 3 StR 41/83
Wie in dem vergleichbaren Fall, in dem eine Einzelstrafe wegfällt, weil das Delikt, deretwegen sie ausgesprochen war, tateinheitlich mit einem anderen Delikt verbunden ist (BGH bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH, Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81), steht das Verbot der reformatio in peius einer etwaigen Erhöhung der wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verhängten Einzelstrafe bis zur Summe der wegen dieser Tat und wegen versuchten Diebstahls bisher festgesetzten Strafen nicht entgegen. - BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81
Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen …
Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 3 StR 41/83
Wie in dem vergleichbaren Fall, in dem eine Einzelstrafe wegfällt, weil das Delikt, deretwegen sie ausgesprochen war, tateinheitlich mit einem anderen Delikt verbunden ist (BGH bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH, Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81), steht das Verbot der reformatio in peius einer etwaigen Erhöhung der wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verhängten Einzelstrafe bis zur Summe der wegen dieser Tat und wegen versuchten Diebstahls bisher festgesetzten Strafen nicht entgegen.