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   BGH, 02.03.1994 - XII ARZ 13/94   

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https://dejure.org/1994,6803
BGH, 02.03.1994 - XII ARZ 13/94 (https://dejure.org/1994,6803)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1994 - XII ARZ 13/94 (https://dejure.org/1994,6803)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1994 - XII ARZ 13/94 (https://dejure.org/1994,6803)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit - Isoliertes Verfahren - Abgabeverfügung - Bekanntgabe - Örtliche Zuständigkeit - Trennung - Doppelwohnsitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein isoliertes Verfahren auf Regelung der elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1992 - XII ZR 14/92

    Scheidung - Trennung der Eltern - Wohnsitz des Kindes - Doppelwohnsitz

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - XII ARZ 13/94
    Es ist aber nicht ersichtlich, daß dieser "Verweisungsantrag" dem Antragsgegner, wenn überhaupt, so rechtzeitig mitgeteilt wurde, daß er dazu in angemessener Frist hätte Stellung nehmen können (vgl.Senatsbeschluß vom 8. Juli 1992 - XII ZR 14/92 FamRZ 1993, 48, 49).

    Die Antragstellerin hat die Wahl, an welches der nach dem Wohnsitz des Kindes zuständigen Gerichte sie sich wenden will (Senatsbeschluß vom 8. Juli 1992 aaO. m.w.N.).

  • BGH, 13.05.1992 - XII ARZ 9/92

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung des Gerichts - Rechtsnatur

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - XII ARZ 13/94
    Jedenfalls ist die seine Zuständigkeit leugnende Abgabeverfügung des Amtsgerichts Siegburg vom 21. Januar 1994 den Parteien nicht bekannt gemacht worden, so daß es insoweit bei einem gerichtsinternen Vorgang verblieben ist, der nach ständiger Rechtsprechung nicht als Unzuständigkeitserklärung angesehen werden kann (vgl.Senatsbeschluß vom 13. Mai 1992 - XII ARZ 9/92 BGHR ZPO Unzuständigerklärung, rechtskräftige 5).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - XII ARZ 13/94
    An dessen Abgabeverfügung ist das Amtsgericht Wennigsen nicht analog § 281 ZPO gebunden, da das Amtsgericht Siegburg die Sache weiterleitete, ohne dem Antragsgegner rechtliches Gehör zur Frage der beabsichtigten Abgabe zu gewähren (BGHZ 71, 69, 72).
  • BGH, 04.02.1987 - IVb ARZ 54/86

    Voraussetzungen der gerichtlichen Bestimmung des zuständigen Gerichts -

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - XII ARZ 13/94
    Das gilt auch, soweit es sich wie hier um eine Zuständigkeitsbestimmung in einem vorgeschalteten Prozeßkostenhilfeverfahren handelt (vgl.Senatsbeschluß vom 4. Februar 1987 - IVb ARZ 54/86 BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung 1).
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