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   BGH, 02.03.2005 - 5 StR 371/04   

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https://dejure.org/2005,8804
BGH, 02.03.2005 - 5 StR 371/04 (https://dejure.org/2005,8804)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2005 - 5 StR 371/04 (https://dejure.org/2005,8804)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2005 - 5 StR 371/04 (https://dejure.org/2005,8804)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 263 Abs. 3 StGB; § 46 StGB
    Beweiswürdigung (Anforderungen an den Freispruch); besonders schwerer Fall des Betruges (Revisibilität der Strafzumessung; kein Erörterungsmangel hinsichtlich möglicherweise erfüllter Regelbeispiele)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Freispruch eines Angeklagten durch den Tatrichter mangels Überwindung von Zweifeln an der Täterschaft; Überprüfbarkeit der Entscheidung des Tatrichters durch das Revisionsgericht; Folgen einer Widersprüchlichkeit, Unklarheit, Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung und des ...

  • Judicialis

    StGB § 263 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 3; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 2
    Ausführungen zum besonders schweren Fall im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 02.03.2005 - 5 StR 371/04
    Aus den Urteilsgründen muß sich auch ergeben, daß die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 363/01

    Untreue; Begriff der prozessualen Tat; Beihilfehandlung (Zweifelsgrundsatz);

    Auszug aus BGH, 02.03.2005 - 5 StR 371/04
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn der Tatrichter gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängten Strafen nach oben oder unten von ihrer Bestimmung lösen, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 34, 345, 349; BGH wistra 2002, 137).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 02.03.2005 - 5 StR 371/04
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn der Tatrichter gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängten Strafen nach oben oder unten von ihrer Bestimmung lösen, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 34, 345, 349; BGH wistra 2002, 137).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 02.03.2005 - 5 StR 371/04
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.: vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ 2000, 48; BGH wistra 2002, 260, 261).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 02.03.2005 - 5 StR 371/04
    Aus den Urteilsgründen muß sich auch ergeben, daß die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus BGH, 02.03.2005 - 5 StR 371/04
    Aus den Urteilsgründen muß sich auch ergeben, daß die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Auszug aus BGH, 02.03.2005 - 5 StR 371/04
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.: vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ 2000, 48; BGH wistra 2002, 260, 261).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 02.03.2005 - 5 StR 371/04
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.: vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ 2000, 48; BGH wistra 2002, 260, 261).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BGH, 02.03.2005 - 5 StR 371/04
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.: vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ 2000, 48; BGH wistra 2002, 260, 261).
  • LG Bielefeld, 28.07.2014 - 9 KLs 13/12

    ACI VII. Dubai Fonds KG - Eröffnung des Strafverfahrens gegen

    Geschuldete Leistungen sind zwar grundsätzlich an den Gläubiger und nicht an Dritte zu bewirken (vgl. § 362 Abs. 1 BGB) (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2005 - 5 StR 371/04).

    Für eine entgegenstehende ausdrückliche Bestimmung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2. März 2005 - 5 StR 371/04) ist nichts hervorgetreten.

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