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   BGH, 02.03.2011 - 2 StR 275/10   

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https://dejure.org/2011,16457
BGH, 02.03.2011 - 2 StR 275/10 (https://dejure.org/2011,16457)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2011 - 2 StR 275/10 (https://dejure.org/2011,16457)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2011 - 2 StR 275/10 (https://dejure.org/2011,16457)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 StGB, § 78a StGB, § 78c Abs 1 Nr 3 StGB
    Strafverfolgungsverjährung: Ersuchen um technische Unterstützung bei der Wiederherstellung gelöschter Computerdateien als verjährungsunterbrechender Gutachtenauftrag

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Verjährung einer Tat durch Beauftragung eines privaten Unternehmens mit der technischen Unterstützung bei der Wiederherstellung gelöschter Computerdaten

  • rewis.io

    Strafverfolgungsverjährung: Ersuchen um technische Unterstützung bei der Wiederherstellung gelöschter Computerdateien als verjährungsunterbrechender Gutachtenauftrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfolgungsverjährung: Ersuchen um technische Unterstützung bei der Wiederherstellung gelöschter Computerdateien als verjährungsunterbrechender Gutachtenauftrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78c Abs. 1 Nr. 3
    Unterbrechung der Verjährung einer Tat durch Beauftragung eines privaten Unternehmens mit der technischen Unterstützung bei der Wiederherstellung gelöschter Computerdaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 483
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - 2 StR 275/10
    Diese muss den Verfahrensbeteiligten nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar sein und von diesen in ihrer Wirkung auf das Verfahren abgeschätzt werden können (vgl. BGHSt 28, 381, 382; BGH NStZ 1984, 215).
  • BGH, 20.12.1983 - 5 StR 763/82

    Wirtschaftsreferent - Beauftragter - Gutachten - Unterbrechung der Verjährung -

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - 2 StR 275/10
    Diese muss den Verfahrensbeteiligten nach ihrem Inhalt und dem Zeitpunkt ihres Ergehens erkennbar sein und von diesen in ihrer Wirkung auf das Verfahren abgeschätzt werden können (vgl. BGHSt 28, 381, 382; BGH NStZ 1984, 215).
  • RG, 04.05.1931 - II 523/30

    1. Sind auf die Verjährung der nach § 59 Nr. 9 und 11 TabakStG. zu vermutenden

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - 2 StR 275/10
    Da der Tag des für den Fristbeginn maßgeblichen Ereignisses einzubeziehen ist, endet die Verjährungsfrist mit dem Ablauf des Tages, der nach seiner Bezeichnung dem Anfangstag vorangeht (vgl. RGSt 65, 287, 290; Fischer, StGB 58. Aufl. § 78a Rn. 6; LK/Schmid, StGB 12. Aufl. § 78 Rn. 7; Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl. § 78 Rn. 12).
  • OLG Schleswig, 10.01.2017 - 2 Ws 441/16

    Kosten im Strafprozess: Auswertung beschlagnahmter Datenträgern durch externe

    Hingegen wurde die von der Polizei von einem Privatunternehmen eingeholte technische Unterstützung bei der Wiederherstellung von vermutlich gelöschten Computerdateien nicht als die Erstattung eines Sachverständigengutachtens angesehen (BGH, Beschluss vom 2. März 2011 - 2 StR 275/10 - wistra 2011, 228; bei Juris Rn. 4 a. E.), sondern als bloße technische Dienstleistung.
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    Die Verfolgungsverjährungsfrist hat am Folgetag zu laufen begonnen und wäre mithin am 24. Februar 2016 abgelaufen (zur Fristberechnung vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2011 - 2 StR 275/10, wistra 2011, 228).
  • BayObLG, 27.08.2021 - 204 StRR 341/21

    Asbeststrafbarkeit - Verfahrenseinstellung durch das Gericht wegen absoluter

    Der Senat schließt sich insoweit der auch in jüngerer Zeit mitunter von allen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs sowie unter anderem bereits früher vom Bayerischen Obersten Landesgericht vertretenen Ansicht an, wonach bei einer Einstellung nach § 206a Abs. 1 StPO eine Aufhebung der vorangegangenen Sachentscheidungen nicht erforderlich ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13.2.2014 - 1 StR 631/13, NStZ-RR 2014, 160, juris Rn. 2; vom 21.7.2020 - 2 StR 319/19, juris Rn. 2; vom 2.3.2011 - 2 StR 275/10, StV 2011, 483, juris Rn. 4; vom 18.10.2017 - 3 StR 342/15, juris Rn. 2; vom 5.8.1999 - 4 StR 640/98, wistra 1999, 426, juris Rn. 2; vom 24.5.2018 - 4 StR 51/17, NStZ-RR 2018, 294, juris Rn. 2; vom 8.9.2020 - 4 StR 167/20, juris Rn. 2; vom 5.4.2016 - 5 StR 525/15, juris Rn. 2; vom 17.11.2020 - 6 StR 337/20, juris Rn. 3; vom 21.4.2021 - 6 StR 102/21, juris Rn. 4; …

    Die insoweit zu treffende Ermessensentscheidung hängt in erster Linie davon ab, ob das Verfahrenshindernis - wie hier - vor oder nach Klageerhebung eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 1.3.1995 - 2 StR 331/94, juris Rn. 56 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 2.3.2011 - 2 StR 275/10, StV 2011, 483, juris Rn. 5).

  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 151/21

    Strafverfolgungsverjährung (Verjährungsbeginn: Betrug; Unterbrechung: Ermittlung

    Sie begann mit der Erlangung des letzten vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 2 StR 31/19, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17, NStZ-RR 2018, 211, 212, jew. mwN), mithin hier mit dem vollständigen Zufluss der unter Nutzung einer falschen Personalie und mittels unzutreffenden Angaben gegenüber einem Finanzinstitut in F. erschlichenen Darlehnsvaluta am 9. Juli 2013; sie endete demnach spätestens am 8. Juli 2018 (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2011 - 2 StR 275/10, juris Rn. 3 mwN).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2018 - 4 Qs 69/18
    Dies ist dann der Fall, wenn er aufgrund besonderer Sachkunde eine Bewertung von Anknüpfungs- oder Befundtatsachen anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse oder Erfahrungssätze vornehmen soll (vgl. BGH, Beschl. v. 02.03.2011 - 2 StR 275/10 = StraFo 2011, 147).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn der Beauftragte der ermittelnden Polizeibehörde lediglich technische Unterstützung bei der Wiederherstellung von vermutlich gelöschten Computerdateien leisten soll (vgl. BGH, Beschl. v. 02.03.2011 - 2 StR 275/10 = StraFo 2011, 147) oder es sich um die bloße Vornahme einer organisatorischen oder technischen Dienstleistung wie die "technische Sichtbarmachung von Datenmaterial und eine technisch bedingte Vorsortierung von Datenmaterial handelt (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 10.01.2017 - 2 Ws 441/16 = NStZ-RR 2017, 127, 128), wobei dies nach Auffassung des OLG Schleswig selbst dann gelten soll, wenn hierfür umfangreiches Expertenwissen sowie der Einsatz einer spezifischen, allerdings auf dem Markt erhältlichen Software erforderlich ist.

  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 31/19

    Verfolgungsverjährung bei betrügerischer Inanspruchnahme einer Heilbehandlung

    Sie endete demnach spätestens am 30. Januar 2015 (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2011 - 2 StR 275/10, juris Rn. 3 mwN).
  • OLG Köln, 28.06.2016 - 1 RBs 181/16

    Verbot der Doppelverfolgung bei Zusammentreffen von unerlaubtem Besitz von

    Die Zulässigkeitsbedenken nicht unterliegende Rechtsbeschwerde ist begründet; sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 46 OWiG, 206a StPO (BGH StV 2011, 483; BGH NStZ 2012, 225; SenE v. 20.05.2005 - 8 Ss 66/05 - SenE v. 18.09.2012 - III-1 RVs 159/12 - SenE v. 07.01.2014 - III-1 RVs 262/13 - vgl. zum Meinungsstand bzgl. der Anwendbarkeit der Bestimmung: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 206a Rz. 6), weil der Verfolgung des Tatgeschehens als Ordnungswidrigkeit das dauernde Verfahrenshindernis der Doppelverfolgung entgegensteht.
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