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   BGH, 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10   

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https://dejure.org/2011,5085
BGH, 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10 (https://dejure.org/2011,5085)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10 (https://dejure.org/2011,5085)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2011 - AnwZ (B) 50/10 (https://dejure.org/2011,5085)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 BRAO, § 74a BRAO, § 112a Abs 1 BRAO, § 112a Abs 2 Nr 2 BRAO, § 113 BRAO
    Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen: Beschränkte Zuständigkeit des Anwaltsgerichts; Beschwerde zum Bundesgerichtshof bei Zuständigkeitsverneinung durch den Anwaltsgerichtshof

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs für alle aus der Anwendung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und Satzungen; Beschränkung der Zuständigkeit des Anwaltsgerichts auf die Verhängung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen ...

  • Anwaltsblatt

    § 112a BRAO, § 17a GVG
    Bei Ärger mit der Rechtsanwaltskammer: Im Zweifel ist der AGH zuständig

  • Anwaltsblatt

    § 112a BRAO, § 17a GVG
    Bei Ärger mit der Rechtsanwaltskammer: Im Zweifel ist der AGH zuständig

  • rewis.io

    Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen: Beschränkte Zuständigkeit des Anwaltsgerichts; Beschwerde zum Bundesgerichtshof bei Zuständigkeitsverneinung durch den Anwaltsgerichtshof

  • rewis.io

    Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen: Beschränkte Zuständigkeit des Anwaltsgerichts; Beschwerde zum Bundesgerichtshof bei Zuständigkeitsverneinung durch den Anwaltsgerichtshof

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAO § 112 a; GVG § 17 a
    Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs für verwaltungsrechtliche Anwaltssachen

  • BRAK-Mitteilungen

    Rechtsweg zum Anwaltsgerichtshof

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs für alle aus der Anwendung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und Satzungen; Beschränkung der Zuständigkeit des Anwaltsgerichts auf die Verhängung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsweg zum Anwaltsgerichtshof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs in Verwaltungssachen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2303
  • MDR 2011, 575
  • VersR 2011, 1419
  • AnwBl 2011, 777
  • AnwBl Online 2011, 176
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.08.2007 - AnwZ (B) 51/06

    Zulässigkeit eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen eines belehrenden

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10
    Die Rechtsprechung hat allerdings die Bestimmung des § 223 Abs. 1 BRAO aF, die bei den dort genannten Verwaltungsakten den Zugang zum Anwaltsgerichtshof eröffnete, entsprechend angewendet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. November 2009 - AnwZ (B) 11/08, AnwBl. 2010, 439 Rn. 7; vom 13. August 2007 - AnwZ (B) 51/06, NJW 2007, 3349 Rn. 4; vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, NJW 2005, 2692).
  • BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04

    Grenzen der Anwaltswerbung

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10
    Die Rechtsprechung hat allerdings die Bestimmung des § 223 Abs. 1 BRAO aF, die bei den dort genannten Verwaltungsakten den Zugang zum Anwaltsgerichtshof eröffnete, entsprechend angewendet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. November 2009 - AnwZ (B) 11/08, AnwBl. 2010, 439 Rn. 7; vom 13. August 2007 - AnwZ (B) 51/06, NJW 2007, 3349 Rn. 4; vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, NJW 2005, 2692).
  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 24/02

    Rechtsweg für Ansprüche gegen eine Ersatzkasse wegen Werbung für den Bezug von

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10
    Der Anwendung des § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG steht weiter nicht entgegen, dass die Rechtswegentscheidung in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes getroffen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - I ZB 24/02, NJW 2003, 1194; Zöller/Lückemann, ZPO, 28. Aufl., vor §§ 17 - 17b GVG Rn. 12; jeweils mwN).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 15/09

    Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10
    Weiter hat sich der Anwaltsgerichtshof durch die eingenommene Sichtweise den Blick darauf verstellt, dass das Rechtsschutzbegehren eines Beteiligten so auszulegen ist, wie dies nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und seiner recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - XI ZB 15/09, NJW-RR 2010, 275 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 30.11.2009 - AnwZ (B) 11/08

    Zulässigkeit des Öffentlichen Anbietens von Beschäftigungsverhältnissen für

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10
    Die Rechtsprechung hat allerdings die Bestimmung des § 223 Abs. 1 BRAO aF, die bei den dort genannten Verwaltungsakten den Zugang zum Anwaltsgerichtshof eröffnete, entsprechend angewendet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. November 2009 - AnwZ (B) 11/08, AnwBl. 2010, 439 Rn. 7; vom 13. August 2007 - AnwZ (B) 51/06, NJW 2007, 3349 Rn. 4; vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, NJW 2005, 2692).
  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 42/14

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Weiterleitung von Stellungnahmen des

    Für die Frage, ob ein Vorgang zu den Personalakten gehört, kommt es nicht darauf an, wo und wie er geführt oder aufbewahrt wird (formelles Prinzip), sondern allein darauf, ob er den Rechtsanwalt in einem inneren Zusammenhang mit seinem Status als Rechtsanwalt betrifft (Senat, Urteil vom 25. November 2013 - AnwZ (Brfg) 39/12, NJW-RR 2014, 883 Rn. 5 mwN und Beschluss vom 2. März 2011 - AnwZ (B) 50/10, NJW 2011, 2303 Rn. 11 mwN; Schwärzer in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 58 Rn. 6 f. mwN; Zuck in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 58 Rn. 5).

    Hierzu zählen Stellungnahmen, die - wie vorliegend - ein Rechtsanwalt zu Beschwerden oder ungünstigen Tatsachenbehauptungen abgibt, die gegen ihn gerichtet sind (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2011 aaO; Schwärzer aaO Rn. 8 f. mwN.; Zuck aaO Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2012 - 9 S 882/11

    Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs für Auseinandersetzungen zwischen einem

    Auch Auseinandersetzungen zwischen einem Rechtsanwalt und der Rechtsanwaltskammer im Vorfeld von Maßnahmen des Vorstands nach §§ 73 Abs. 2 Nr. 1, 74 BRAO fallen in die Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs nach § 112a Abs. 1 BRAO (im Anschluss an BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluss vom 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10 - NJW 2011, 2303).

    Von dieser weitgespannten Zuständigkeit im Sinne einer Generalklausel sind alle Streitigkeiten umfasst, die aus Anwendung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und Satzungen resultieren und die nicht ausdrücklich dem Anwaltsgericht oder einem anderen Gericht zugewiesen sind (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluss vom 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10 -, NJW 2011, 2303).

    In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 02.03.2011 (a.a.O. Rn. 15) zur umfassenden Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs ausgeführt:.

    Dessen - nach dem Regelungskonzept nur für bestimmte Fälle vorgesehene (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluss vom 02.03.2011 a.a.O.) - Zuständigkeit ist nämlich beschränkt auf die Verhängung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen gegen einen Rechtsanwalt (§§ 113, 114, 119 BRAO) und auf eine gerichtliche Entscheidung gegen eine von der Anwaltskammer erteilte Rüge (§§ 74, 74a BRAO).

  • ArbG Köln, 18.11.2019 - 14 Ca 1698/19
    Die Norm grenzt die Zuständigkeit des AGH sowohl von der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit (§ 40 I 1 VwGO) als auch des Anwaltsgerichts ab (vgl. BGH, 2.3.2011 - AnwZ (B) 50/10, AGH Hamburg, Rn. 3).

    Sie begründet die Zuständigkeit des AGH auch dann, wenn das hoheitliche Verwaltungshandeln nicht durch Verwaltungsakt erfolgt, aber geeignet ist, in die berufsrechtlich begründeten Rechte und Pflichten der Beteiligten einzugreifen oder sie einzuschränken (vgl. BGH, 2.3.2011 - AnwZ (B) 50/10, AGH Hamburg, Rn. 15; AnwG Brandenburg, 18.3.201 0, 2 AnwG 9/09 Rn. 24).

    Für rechtliche Streitigkeiten, die aus Anlass eines solchen Verfahrens entstehen, ist grundsätzlich keine Annexzuständigkeit des Anwaltsgerichts begründet (vgl. BGH, 2.3.2011 - AnwZ (B) 50/10, Hamburgischer AGH, Rn. 13, 14 und 2. Leitsatz).

  • BGH, 22.09.2015 - AnwZ (Brfg) 44/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Anspruch eines Rechtsanwalts auf Überlassung eines in

    Für die Frage, ob ein Vorgang zu den Personalakten gehört, kommt es nicht darauf an, wo und wie er geführt oder aufbewahrt wird (formelles Prinzip), sondern allein darauf, ob er den Rechtsanwalt in einem inneren Zusammenhang mit seinem Status als Rechtsanwalt betrifft (Senat, Beschlüsse vom 25. November 2013 - AnwZ (Brfg) 39/12, NJW-RR 2014, 883 Rn. 5 m.w.N. und vom 2. März 2011 - AnwZ (B) 50/10, NJW 2011, 2303 Rn. 11 m.w.N.; Böhnlein in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 58 Rn. 6 f. m.w.N.; Zuck in Gaier/Wolf/Göcken, 2. Aufl., § 58 Rn. 5).
  • VG Berlin, 03.04.2018 - 22 K 21.16

    Rechtschutz gegen die Aufforderung der Wirtschaftsprüferkammer, ihr im Rahmen

    Allerdings lehnt die Rechtsprechung die Begründung einer Rechtsweg-Zuständigkeit Kraft Zusammenhangs oder unter dem Gesichtspunkt der Sachnähe in anderen Rechtsgebieten ab (so Thür. LSG, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - L 1 SV 1411/17 B - juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 2. März 2011 - AnwZ (B) 50/10 - juris Rn. 7ff).

    Die Rechtsprechung hat allerdings die Bestimmung des § 223 Abs. 1 BRAO a.F., die bei den dort genannten Verwaltungsakten den Zugang zum Anwaltsgerichtshof eröffnete, entsprechend angewendet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2009 - AnwZ (B) 11/08, AnwBl. 2010, 439 Rn. 7; vom 13. August 2007 - AnwZ (B) 51/06, NJW 2007, 3349 Rn. 4; vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, NJW 2005, 2692; BGH, Beschluss vom 2. März 2011 - AnwZ (B) 50/10 -, Rn. 15, juris).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 18.11.2022 - 1 AGH 33/21
    Der Regelung in § 112a Abs. 1 BRAO ist ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt zu entnehmen, dass die verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen umfassend und generell dem Anwaltsgerichtshof zugewiesen sind und von dieser umfassenden Zuständigkeit lediglich diejenigen Streitigkeiten ausgenommen sind, welche den Anwaltsgerichten oder einer anderen Gerichtsbarkeit ausdrücklich zugewiesen sind (BGH, Beschluss vom 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10 -, NJW 2011, 2303; Kilimann, in: Weyland, BRAO, 10. Auflage 2020, § 112a Rdnr. 6).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10 -, NJW 2011, 2303) ist es für die Bestimmung des Rechtsweges gegen Handlungen, welche keine eindeutigen Verwaltungsakte zum Vollzug der BRAO darstellen, letztlich entscheidend, welche rechtlichen Aspekte des behördlichen Handelns der Kläger zum Gegenstand seines Rechtsschutzbegehrens macht.

  • BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 31.21

    Rechtswegbeschwerde im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes von Privatärzten

    Hierdurch werde das anschließende Hauptsacheverfahren entlastet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 2000 - 3 B 10.00 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 286 Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 30. September 1999 - V ZB 24/99 - NJW 1999, 3785 Rn. 2 und nachfolgend vom 9. November 2006 - I ZB 28/06 - NJW 2007, 1819 Rn. 5 m. w. N.; BGH Senat für Anwaltssachen, Beschluss vom 2. März 2011 - AnwZ (B) 50/10 - NJW 2011, 2303 Rn. 3).
  • AG Köln, 10.08.2023 - 155 C 41/23
    Von dieser weitreichenden Zuständigkeit im Sinne einer Generalklausel sind alle Streitigkeiten umfasst, die aus der Anwendung der BRAO und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und Satzungen resultieren und die nicht ausdrücklich dem Anwaltsgericht oder einem anderen Gericht zugewiesen sind (vgl. insofern auch BGH, NJW 2011, 2303; VGH Mannheim, Beschluss vom 26.7.2012 - 9 S 882/11, NJW-Spezial 2012, 670).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10 -, NJW 2011, 2303) ist es für die Bestimmung des Rechtsweges gegen Handlungen, welche keine eindeutigen Verwaltungsakte zum Vollzug der BRAO darstellen, letztlich entscheidend, welche rechtlichen Aspekte des behördlichen Handelns der Kläger zum Gegenstand seines Rechtsschutzbegehrens macht.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 9 S 203/14

    Zulassung zum Rechtsanwalt beim BGH; Nichtbenennung durch Wahlausschuss;

    Diese Streitigkeit ist auch nicht anwaltsgerichtlicher Art, denn die Zuständigkeit der Anwaltsgerichte nach §§ 92-96 BRAO beschränkt sich nach § 119 BRAO auf Verfahren nach §§ 113 bis 115c BRAO, also die Ahndung schuldhafter Verletzungen anwaltlicher Pflichten, sowie die Entscheidung über eine einem Rechtsanwalt erteilte Rüge nach §§ 74, 74a BRAO (vgl. BGH, Beschluss vom 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10 -, NJW 2011, 2303).
  • BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 35.21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Beitragsbescheide der Kassenärztlichen

    Hierdurch werde das anschließende Hauptsacheverfahren entlastet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 2000 - 3 B 10.00 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 286 Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 30. September 1999 - V ZB 24/99 - NJW 1999, 3785 Rn. 2 und nachfolgend vom 9. November 2006 - I ZB 28/06 - NJW 2007, 1819 Rn. 5 m. w. N.; BGH Senat für Anwaltssachen, Beschluss vom 2. März 2011 - AnwZ (B) 50/10 - NJW 2011, 2303 Rn. 3).
  • BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 33.21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Beitragsbescheide der Kassenärztlichen

  • VG Freiburg, 16.09.2015 - 7 K 942/14

    Berufsrechte und -pflichten: Kein Einsichtsrecht für Dritte in Stellungnahmen

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 1 AGH 6/14

    Keine Feststellungsfähigkeit einer unselbständigen Teilfrage

  • AGH Niedersachsen, 11.06.2012 - AGH 24/11

    Berufsrechte und -pflichten: Reichweite des Akteneinsichtsrechts

  • AGH Hamburg, 22.09.2014 - AGH I ZU 1/14

    Anwaltsgerichtsbarkeit: Rechtswegeröffnung für den Verpflichtungsantrag eines

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