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   BGH, 02.03.2017 - 4 StR 406/16 (1)   

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BGH, 02.03.2017 - 4 StR 406/16 (1) (https://dejure.org/2017,6966)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2017 - 4 StR 406/16 (1) (https://dejure.org/2017,6966)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2017 - 4 StR 406/16 (1) (https://dejure.org/2017,6966)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Inbegriffsrüge (Nachweis eines Verstoßes; Rückschlüsse aus fehlender Erwähnung eines Beweisergebnisses)

  • HRR Strafrecht

    § 25 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB
    Verhältnis von Beihilfe und späterer täterschaftlichen Beteiligung an derselben Tat (einheitliche täterschaftliche Tat; sukzessive Mittäterschaft)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Fehlende Erwähnung eines Beweisergebnisses in den Urteilsgründen; unterbliebene Erörterung eines Beweisergebnisses im Rahmen der Beweiswürdigung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 265 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Generalbundesanwalts zum Beweisergebnis

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzrechtliche Bewertung der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und der Beihilfe zur Freiheitsberaubung; Zurechnung einer Tat nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft

  • rewis.io

    Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Fehlende Erwähnung eines Beweisergebnisses in den Urteilsgründen; unterbliebene Erörterung eines Beweisergebnisses im Rahmen der Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Konkurrenzrechtliche Bewertung der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und der Beihilfe zur Freiheitsberaubung; Zurechnung einer Tat nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de

    Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Fehlende Erwähnung eines Beweisergebnisses in den Urteilsgründen; unterbliebene Erörterung eines Beweisergebnisses im Rahmen der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das übergangene Beweisergebnis - und die Inbegriffsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Konkurrenzrechtliche Bewertung der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und der Beihilfe zur Freiheitsberaubung; Zurechnung einer Tat nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 261 ; StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Generalbundesanwalts zum Beweisergebnis

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sukzessive Mittäterschaft bei Dauerdelikten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 185
  • StV 2017, 799
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.2009 - 2 StR 578/08

    Urteilsberichtigung und Ausschluss der Beschwer durch vom Landgericht angenommene

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 406/16
    Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend, wobei die von der Strafkammer zutreffend angenommene Verwirklichung der Qualifikation des § 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2009 - 2 StR 578/08).
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 406/16
    Damit bezieht sich ihr Einverständnis auf die Gesamttat, sodass ihr nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, NStZ 2016, 607, 609 mwN) die gesamte Tat zugerechnet werden kann.
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    (1) Die Verfahrensrüge nach § 261 StPO ("Inbegriffsrüge"), mit der die Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung wegen der nicht erschöpfenden Würdigung des Beweismaterials gerügt wird, weil ein Beweismittel, dessen Existenz sich zwar nicht aus den Urteilsgründen, aber aus außerhalb dieser liegenden Umständen ergibt, im Urteil keinen Niederschlag gefunden hat, kann der Revision nur dann zum Erfolg verhelfen, wenn sich mit Rücksicht auf die sonstigen Feststellungen eine Erörterung aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 2 StR 495/10, NStZ-RR 2011, 214; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 210), mithin das Revisionsgericht die Erörterungsbedürftigkeit des übergangenen Beweismittels ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung aus den Urteilsgründen selbst beurteilen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 58; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 261 Rn. 48).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

    Soweit der Beschwerdeführer auf eine nicht erschöpfende Würdigung des Gutachtens des Zeugen H. und der schriftlichen Einlassung des ehemaligen Mitangeklagten S. verweist, hängt eine Erörterungsbedürftigkeit maßgeblich von den Aussagen dieser Personen in der Hauptverhandlung ab, deren Inhalt wegen des Verbots der Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme nicht feststellbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185; vom 3. Juli 2019 - 4 StR 459/18, NStZ-RR 2019, 286).
  • OLG Celle, 15.12.2023 - 1 ORs 2/23

    Revision in einem Verfahren wegen der Verurteilung des Angeklagten wegen

    Denn Voraussetzung wäre, dass der Umstand - mithin vorliegend die Unterschiede in der Tätigkeitsbeschreibung zwischen Groß- und Außenhandelskaufmann einerseits und Einzelhandelskaufmann andererseits - nach der zum Zeitpunkt der Urteilsfindung gegebenen Beweislage überhaupt erörterungsbedürftig gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16 , NStZ-RR 2017, 185).
  • BGH, 24.10.2018 - 5 StR 229/18

    Abgrenzung von Vernehmung zur Sache und Vernehmung zu den persönlichen

    Ob der Angeklagte sich im Rahmen seiner Sacheinlassung über andere, erörterungsbedürftige Umstände als zu seinem Werdegang geäußert hat, kann ohne eine - unzulässige - Rekonstruktion der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2016 - 5 StR 125/16; Beschluss vom 2. Februar 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185).
  • BGH, 27.09.2022 - 5 StR 223/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum

    Deren Inhalt ist dem Senat jedoch wegen des im Revisionsverfahren geltenden Verbots der Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185).
  • BGH, 03.07.2019 - 4 StR 459/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Verbot der Rekonstruktion der

    Ob die zum Gegenstand der Verfahrensrüge gemachten Inhalte eines Briefes und eines Chat-Verlaufs, die dem Zeugen A. in der Hauptverhandlung vorgehalten worden sind, von der Strafkammer hätten erörtert werden müssen, hängt maßgeblich von der Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung ab, deren Inhalt für den Senat wegen des im Revisionsverfahren geltenden Verbots der Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme nicht feststellbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185 mwN).
  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

    Dies kann der Fall sein, wenn beanstandet wird, eine in der Hauptverhandlung verlesene Urkunde oder eine verlesene Zeugenaussage sei nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt worden (Ott a.a.O. Rn. 192; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008, 3 StR 481/07, NStZ 2008, 475; NStZ 2009, 404; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. März 2017, 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185).
  • BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20

    Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt

    Denn die Erörterungspflicht eines Umstands hängt von der Beweislage zum Zeitpunkt der Urteilsfindung ab (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 02.03.2017, Az. 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Rn. 38b; LR/Franke a.a.O. Rn. 58; Schäfer StV 1995, 147, 154 ff.).
  • BGH, 19.03.2019 - 5 StR 429/18

    Gerichtliche Berücksichtigung protokollierter Erklärungen des Beschwerdeführers

    Den Inhalt der mündlichen Erklärung des Beschwerdeführers könnte der Senat nur durch eine im Revisionsverfahren verbotene Rekonstruktion der tatgerichtlichen Beweisaufnahme feststellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185, und vom 29. März 2011 - 3 StR 9/11).
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