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   BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16   

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https://dejure.org/2017,17085
BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16 (https://dejure.org/2017,17085)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2017 - I ZB 66/16 (https://dejure.org/2017,17085)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2017 - I ZB 66/16 (https://dejure.org/2017,17085)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 766 Abs 1 ZPO, § 775 Nr 1 ZPO, § 885a ZPO, § 93 Abs 1 ZVG
    Zwangsvollstreckungsverfahren: Sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer Vollstreckungserinnerung gegen eine bereits vollzogene Vollstreckungsmaßnahme; beschränkte Vollstreckung eines Zuschlagsbeschlusses

  • IWW

    § 93 Abs. 1 ZVG, § ... 885a ZPO, § 93 ZVG, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 575 ZPO, § 776 ZPO, § 885a Abs. 1, § 885 Abs. 1 ZPO, § 885a Abs. 3 bis 5 ZPO, § 93 Abs. 1 Satz 1 ZVG, § 885a Abs. 1 ZPO, § 885 Abs. 2, 3 Satz 1 ZPO, 4 ZPO, § 885 ZPO, § 765a ZPO, 3 ZPO, § 415 ZPO, § 885a Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB, § 885a Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für eine sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer Vollstreckungserinnerung gegen eine bereits vollzogene Vollstreckungsmaßnahme; Stützung eines beschränkten Vollstreckungsauftrags auf einen Zuschlagsbeschluss ; Gesetzliche Grundlage für eine ...

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer Vollstreckungserinnerung gegen eine bereits vollzogene Vollstreckungsmaßnahme; beschränkte Vollstreckung eines Zuschlagsbeschlusses

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer Vollstreckungserinnerung gegen eine bereits vollzogene Vollstreckungsmaßnahme; Stützung eines beschränkten Vollstreckungsauftrags auf einen Zuschlagsbeschluss; Gesetzliche Grundlage für eine ...

  • datenbank.nwb.de

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer Vollstreckungserinnerung gegen eine bereits vollzogene Vollstreckungsmaßnahme; beschränkte Vollstreckung eines Zuschlagsbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumungsvollstreckung vollzogen: Sofortige Beschwerde unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Erinnerung nach Durchführung der konkreten Vollstreckungsmaßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erfolgte Räumung verhindert Rechtsmittel über Vollstreckungserinnerung (IVR 2017, 91)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1158
  • MDR 2017, 788
  • NZM 2017, 473
  • WM 2017, 1109
  • Rpfleger 2017, 570
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 80/05

    Beschränkung der Räumungs- und Herausgabevollstreckung auf die Herausgabe der

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16
    Der Gesetzgeber hat durch die am 1. Mai 2013 in Kraft getretene Bestimmung des § 885a ZPO das schon zuvor in der Rechtsprechung anerkannte "Berliner Modell" zur Räumungsvollstreckung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2005 - I ZB 45/05, NJW 2006, 848 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 80/05, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 8 ff.) gesetzlich näher geregelt (vgl. Regierungsentwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes, BT-Drucks. 17/10485, S. 15, 31).

    Wenn ein Vermieterpfandrecht geltend gemacht werde, würden die schutzwürdigen Belange des Vollstreckungsschuldners nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen sei (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 9 f.; NZM 2013, 395 Rn. 18 mwN).

    Der Schuldner kann Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO geltend machen (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 10).

    Er ist außerdem dadurch geschützt, dass er die in seinem Eigentum stehenden Gegenstände vor Durchführung der - für ihn nicht überraschend vorgenommenen - Herausgabevollstreckung aus den noch in seinem Besitz befindlichen Räumen entfernen kann (BGH, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 10; Lehmann-Richter in Schmidt-Futterer aaO § 885a ZPO Rn. 2).

    Kommt er dieser Pflicht nicht nach, ist er nach Maßgabe der § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 10; Gruber in MünchKomm.ZPO aaO § 885a Rn. 22; Lackmann in Musielak/Voit aaO § 885a Rn. 7; Lehmann-Richter, NZM 2013, 260, 261).

  • BGH, 02.10.2012 - I ZB 78/11

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis bei Herausgabevollstreckung;

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16
    Ein beschränkter Vollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO kann auch auf einen Zuschlagsbeschluss gemäß § 93 Abs. 1 ZVG gestützt werden (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2012, I ZB 78/11, NZM 2013, 395).

    aa) Allerdings hat der Bundesgerichtshof vor Einführung des § 885a ZPO ausgesprochen, dass eine auf § 93 Abs. 1 ZVG gestützte Räumung nicht auf die Herausgabe des Grundstücks beschränkt werden kann, weil es für eine Besitzeinweisung ohne Räumung in diesem Fall an einer gesetzlichen Grundlage fehlt (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - I ZB 78/11, NZM 2013, 395 Rn. 17 ff.).

    Wenn ein Vermieterpfandrecht geltend gemacht werde, würden die schutzwürdigen Belange des Vollstreckungsschuldners nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen sei (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 9 f.; NZM 2013, 395 Rn. 18 mwN).

    Wenn sich der Gläubiger - anders als bei Bestehen eines Vermieterpfandrechts - nicht auf ein Recht zur Inbesitznahme hinsichtlich der in der Wohnung befindlichen Sachen berufen könne, fehle es an einem vorrangigen Recht des Gläubigers, das der nach § 885 Abs. 2 und 4 ZPO gerade auch im Interesse des Schuldners vorgesehenen Entfernung der Sachen entgegenstehe (BGH, NZM 2013, 395 Rn. 19).

  • BGH, 15.10.2009 - VII ZB 1/09

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung bei Beendigung der

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16
    Der Schuldner kann in einem solchen Fall die sofortige Beschwerde für erledigt erklären (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09, NJW-RR 2010, 785 Rn. 10).

    Da sie zudem in der Beschwerdeinstanz nicht beantragt haben, die Rechtswidrigkeit der Vollstreckungsmaßnahme festzustellen, kann auf sich beruhen, ob im Streitfall besondere Umstände vorliegen, die ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ausnahmsweise rechtfertigen könnten (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 785 Rn. 11; Zöller/Stöber aaO § 766 Rn 13; Schmidt/Brinkmann in MünchKomm.ZPO aaO § 766 Rn. 49).

  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen die bereits beendete Räumungsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16
    Sie müsste vielmehr rückgängig gemacht werden; das aber kann mit der Erinnerung nicht durchgesetzt werden (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03, NZM 2005, 193, 194; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 766 Rn. 13; Schmidt/Brinkmann in MünchKomm.ZPO, 5. Aufl., § 766 Rn. 48 f.).

    a) Eine Räumungsvollstreckung ist beendet, wenn der Gläubiger durch Übergabe der Schlüssel in den Besitz der Räume eingewiesen worden ist (BGH, NZM 2005, 193, 194; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 766 Rn. 17).

  • BGH, 10.08.2006 - I ZB 135/05

    Vollstreckung eines Räumungstitels bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16
    Sie berechtigt ihn dagegen nicht, den Schuldner daran zu hindern, Sachen aus den Räumen zu entfernen, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind (BGH, Beschluss vom 10. August 2006 - I ZB 135/05, NJW 2006, 3273 Rn. 13).
  • BGH, 23.10.2014 - I ZB 82/13

    Kosten der Zwangsvollstreckung im Übergangsfall nach Neuregelung der

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16
    Die Einführung dieser Bestimmung ermöglicht es dem Gläubiger, die mit der Räumungsvollstreckung gemäß § 885 ZPO verbundenen hohen Transport- und Lagerkosten zu vermeiden und damit den Kostenvorschuss für die Vollstreckung ganz erheblich zu reduzieren (vgl. Regierungsentwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes, BT-Drucks. 17/10485, S. 15; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - I ZB 82/13, NJW 2015, 2126 Rn. 16).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 45/05

    Räumung der Wohnung bei Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16
    Der Gesetzgeber hat durch die am 1. Mai 2013 in Kraft getretene Bestimmung des § 885a ZPO das schon zuvor in der Rechtsprechung anerkannte "Berliner Modell" zur Räumungsvollstreckung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2005 - I ZB 45/05, NJW 2006, 848 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 80/05, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 8 ff.) gesetzlich näher geregelt (vgl. Regierungsentwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes, BT-Drucks. 17/10485, S. 15, 31).
  • BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 1507/22

    Verfassungsbeschwerde gegen eine - verfassungsrechtlich bedenkliche - Verwehrung

    Vielmehr müsste eine bereits endgültig vollzogene Zwangsvollstreckungsmaßnahme rückgängig gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03 -, juris, Rn. 14 f.; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 2. März 2017 - I ZB 66/16 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 17.05.2022 - 2 BvR 661/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die bereits vollzogene Zwangsräumung

    Vielmehr müsste eine bereits endgültig vollzogene Zwangsvollstreckungsmaßnahme rückgängig gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03 -, juris, Rn. 15; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 2. März 2017 - I ZB 66/16 -, juris, Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22

    Irreführung über die Lieferbarkeit eines Medikaments kurz vor Markteintritt

    Grundsätzlich kann zwar auch das Rechtsschutzinteresse in Frage stehen, wenn sich der angefochtene Beschluss durch Zeitablauf vollständig erledigt hat (vgl. BGH GRUR 2004, 264 - Euro-Einführungsrabatt; BGH NZM 2017, 473, Rn 5 zum Zwangsvollstreckungsrecht).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 30-IV-18
    Insbesondere setzt sich der Beschwerdeführer nicht mit der herrschenden fachrechtlichen Rechtsprechung auseinander, wonach das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung regelmäßig fehlt, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - I ZB 66/16 - juris Rn. 6; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09 - juris Rn. 11).
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