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   BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16   

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https://dejure.org/2017,28295
BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16 (https://dejure.org/2017,28295)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2017 - I ZR 41/16 (https://dejure.org/2017,28295)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2017 - I ZR 41/16 (https://dejure.org/2017,28295)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Komplettküchen

    § 3 Abs 1 UWG, § 5a Abs 2 S 1 Nr 1 UWG, § 5a Abs 2 S 1 Nr 2 UWG, § 5a Abs 3 Nr 1 UWG, Art 2 Buchst i EGRL 29/2005
    Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen; spürbare Irreführung durch Unterlassen bei Vorenthalten wesentlicher Informationen; Veranlassung zu einer geschäftlichen Entscheidung - Komplettküchen

  • webshoprecht.de

    Spürbare Irreführung durch Unterlassen bei Vorenthalten wesentlicher Informationen (Komplettküchen)

  • IWW

    Richtlinie 2005/29/EG, § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § ... 3 Abs. 1, § 5a Abs. 2, 3 Nr. 1 UWG, § 5a Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 5a Abs. 3 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UWG, § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UWG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, Abs. 3 Nr. 2, § 5a Abs. 2 Satz 1 UWG, § 5a Abs. 2 Satz 2 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG, Art. 2 Buchst. i, Art. 2 Buchst. k, Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG, § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UWG, 2 Satz 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG, Art. 2 Buchst. k der Richtlinie 2005/29/EG, § 3 Abs. 1 UWG, 3 Nr. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Komplettküchen

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über den Kauf von Komplettküchen ohne vorhergehende Beratung oder Planung durch einen Verkäufer und ohne Kenntnis sämtlicher Details des Angebots; Angabe der Hersteller oder Marken sowie der Typenbezeichnungen von Elektrogeräten als wesentliche Merkmale der ...

  • Betriebs-Berater

    Entscheidung über den Kauf von Komplettküchen ohne vorhergehende Beratung - Komplettküchen

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen; spürbare Irreführung durch Unterlassen bei Vorenthalten wesentlicher Informationen; Veranlassung zu einer geschäftlichen Entscheidung - Komplettküchen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 1
    Entscheidung über den Kauf von Komplettküchen ohne vorhergehende Beratung oder Planung durch einen Verkäufer und ohne Kenntnis sämtlicher Details des Angebots; Angabe der Hersteller oder Marken sowie der Typenbezeichnungen von Elektrogeräten als wesentliche Merkmale der ...

  • rechtsportal.de

    UWG § 5a Abs. 2 ; UWG § 5a Abs. 3 Nr. 1
    Entscheidung über den Kauf von Komplettküchen ohne vorhergehende Beratung oder Planung durch einen Verkäufer und ohne Kenntnis sämtlicher Details des Angebots; Angabe der Hersteller oder Marken sowie der Typenbezeichnungen von Elektrogeräten als wesentliche Merkmale der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Komplettküchen

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen; spürbare Irreführung durch Unterlassen bei Vorenthalten wesentlicher Informationen; Veranlassung zu einer geschäftlichen Entscheidung - Komplettküchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Auch bei Werbung für Komplettküchen müssen Hersteller und Typen aller Elektrogeräte angegeben werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unlautere Reklame eines Möbelhändlers - Händler bietet im Werbeprospekt Einbauküchen ohne Informationen über die Elektrogeräte an

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbung für Komplettküche ohne Angaben der Gerätebezeichnungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorenthalten einer wesentlichen Information beim Kauf einer Einbauküche

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Typenbezeichnung und Herstellerangabe für Elektrogeräte bei Komplettküchenangeboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung für All-Inclusive-Küche ohne Angabe der Hersteller oder Marken bei Elektrogeräten

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Die Werbung für Komplettküchen mit einem Festpreis ohne Angabe der Marken- und Typenbezeichnungen der Elektrogeräte ist wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1190
  • MDR 2017, 1316
  • GRUR 2017, 922
  • BB 2017, 1921
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 26.10.2016 - C-611/14

    Canal Digital Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unlautere

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16
    Dafür ist eine Werbung erforderlich, durch die der Verbraucher so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann, ohne dass er durch die Art der kommerziellen Kommunikation schon die tatsächliche Möglichkeit zum Kauf erlangt oder die Auswahl anderer Ausführungen des Produkts aufgegeben haben muss (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10, Slg. 2011, I-3903 = GRUR 2011, 930 Rn. 33 - Ving Sverige; Urteil vom 26. Oktober 2016 - C-611/14, GRUR 2016, 1307 Rn. 52 = WRP 2017, 31 - Canal Digital; BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 123/12, GRUR 2014, 403 Rn. 8 = WRP 2014, 435 - DER NEUE).

    Die Beurteilung, ob kommerzielle Mitteilungen unter Beachtung der vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellten Maßstäbe im Einzelfall als Aufforderung zum Kauf einzustufen sind, obliegt dem nationalen Gericht (EuGH, GRUR 2016, 1307 Rn. 52 - Canal Digital).

    Dasselbe gilt für die Beurteilung, ob der Unternehmer seiner in einem solchen Fall bestehenden Informationspflicht unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und der Merkmale des Produkts, des für die Aufforderung zum Kauf verwendeten Kommunikationsmediums und der gegebenenfalls bereitgestellten Zusatzinformationen genügt hat (EuGH, GRUR 2011, 930 Rn. 59 - Ving Sverige; GRUR 2016, 1307 Rn. 72 - Canal Digital).

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16
    aa) Eine Information wird dem Verbraucher im Sinne von § 5a Abs. 2 Satz 1 UWG vorenthalten, wenn sie zum Geschäfts- und Verantwortungsbereich des Unternehmers gehört oder dieser sie sich mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann und der Verbraucher sie nicht oder nicht so erhält, dass er sie bei seiner geschäftlichen Entscheidung berücksichtigen kann (BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15, GRUR 2016, 1076 Rn. 27 = WRP 2016, 1221 - LGA tested, mwN).

    Der Begriff "geschäftliche Entscheidung" erfasst jedoch außer der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen wie insbesondere das Betreten eines Geschäfts (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-281/12, GRUR 2014, 196 Rn. 36 bis 38 = WRP 2014, 161 - Trento Sviluppo; BGH, GRUR 2016, 1076 Rn. 29 - LGA tested, mwN).

    Ebenso wird, sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon auszugehen sein, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte (vgl. BGH, GRUR 2016, 403 Rn. 25 - Fressnapf; GRUR 2016, 1076 Rn. 55 - LGA tested; OLG Bamberg, MD 2016, 537, 542 f.; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 5a Rn. 3.44; ders., WRP 2017, 1, 5 mwN).

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16
    Dafür ist eine Werbung erforderlich, durch die der Verbraucher so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann, ohne dass er durch die Art der kommerziellen Kommunikation schon die tatsächliche Möglichkeit zum Kauf erlangt oder die Auswahl anderer Ausführungen des Produkts aufgegeben haben muss (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10, Slg. 2011, I-3903 = GRUR 2011, 930 Rn. 33 - Ving Sverige; Urteil vom 26. Oktober 2016 - C-611/14, GRUR 2016, 1307 Rn. 52 = WRP 2017, 31 - Canal Digital; BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 123/12, GRUR 2014, 403 Rn. 8 = WRP 2014, 435 - DER NEUE).

    Der Streitfall betrifft entgegen der Darstellung der Revision kein in unterschiedlichen Ausführungen angebotenes Produkt (vgl. dazu EuGH, GRUR 2011, 930 Rn. 49 - Ving Sverige), sondern Komplettküchen, die - da sie nicht frei geplant werden können - als "all-inclusive-Angebote" zu einem günstigen Festpreis zum Verkauf gestellt werden.

    Dasselbe gilt für die Beurteilung, ob der Unternehmer seiner in einem solchen Fall bestehenden Informationspflicht unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und der Merkmale des Produkts, des für die Aufforderung zum Kauf verwendeten Kommunikationsmediums und der gegebenenfalls bereitgestellten Zusatzinformationen genügt hat (EuGH, GRUR 2011, 930 Rn. 59 - Ving Sverige; GRUR 2016, 1307 Rn. 72 - Canal Digital).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09

    Treppenlift

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16
    Bei Komplettküchen, die - da sie nicht frei geplant werden können - als "all-inclusive-Angebote" zu einem günstigen Festpreis angeboten werden, kann die Entscheidung über den Kauf ohne vorhergehende Beratung oder Planung durch einen Verkäufer und ohne Kenntnis sämtlicher Details des Angebots getroffen werden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21. Juli 2011, I ZR 192/09, GRUR 2012, 402 = WRP 2012, 450 - Treppenlift).

    Der Streitfall lässt sich in dieser Hinsicht auch nicht - wie die Revision meint - mit dem Fall vergleichen, der der Senatsentscheidung "Treppenlift" (BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - I ZR 192/09, GRUR 2012, 402 = WRP 2012, 450) zugrunde gelegen hat.

    In jener Entscheidung ging es um Treppenlifte, die als Einzelanfertigungen an die baulichen Gegebenheiten angepasst wurden und deren Preis daher von ihrer konkreten Ausführung auf der Grundlage der beim Erwerber vorhandenen Örtlichkeit abhing (vgl. BGH, GRUR 2012, 402 Rn. 24 und 32 - Treppenlift).

  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 194/14

    Fressnapf - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16
    Daran kann jedenfalls unter der Geltung des mit Wirkung vom 20. Dezember 2015 geänderten § 5a Abs. 2 UWG nicht festgehalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 194/14, GRUR 2016, 403 Rn. 25 = WRP 2016, 450 - Fressnapf).

    Ebenso wird, sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon auszugehen sein, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte (vgl. BGH, GRUR 2016, 403 Rn. 25 - Fressnapf; GRUR 2016, 1076 Rn. 55 - LGA tested; OLG Bamberg, MD 2016, 537, 542 f.; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 5a Rn. 3.44; ders., WRP 2017, 1, 5 mwN).

  • BGH, 19.02.2014 - I ZR 17/13

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Marken-Elektro-Geräte ohne Angabe der

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16
    bb) Der Senat hat allerdings unter der Geltung des § 5a Abs. 2 UWG aF in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 Satz 1 UWG aF ohne weiteres erfüllt ist, wenn dem Verbraucher Informationen vorenthalten werden, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2013 - I ZR 180/12, GRUR 2013, 1169 Rn. 19 = WRP 2013, 1459 - Brandneu von der IFA; Urteil vom 19. Februar 2014 - I ZR 17/13, GRUR 2014, 584 Rn. 23 = WRP 2014, 686 - Typenbezeichnung; Urteil vom 7. Mai 2015 - I ZR 158/14, GRUR 2015, 1240 Rn. 46 = WRP 2015, 1464 - Der Zauber des Nordens, jeweils mwN).

    Das gilt in besonderem Maße für Typenbezeichnungen von Haushaltsgeräten, weil die durch sie bewirkte Individualisierung es dem Verbraucher ermöglicht, die Geräte genau zu identifizieren und - darauf aufbauend - deren Eigenschaften und Preis mit den Eigenschaften und dem Preis konkurrierender Produkte und Angebote zu vergleichen (zu § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 1 UWG aF vgl. BGH, GRUR 2014, 584 Rn. 17 - Typenbezeichnung).

  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16
    Es ist daher im vorliegenden Zusammenhang unerheblich, dass die Entscheidung eines Verbrauchers, sich mit einem beworbenen Angebot in einer Werbeanzeige näher zu befassen, für sich gesehen mangels eines unmittelbaren Zusammenhangs mit einem Erwerbsvorgang noch keine geschäftliche Entscheidung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - I ZR 129/13, GRUR 2015, 698 Rn. 20 = WRP 2015, 851 - Schlafzimmer komplett).

    Die Entscheidung des Verbrauchers, sich mit einem beworbenen Angebot in einer Werbeanzeige näher zu befassen, stellt zwar für sich gesehen mangels eines unmittelbaren Zusammenhangs mit einem Erwerbsvorgang noch keine geschäftliche Entscheidung dar (BGH, GRUR 2015, 698 Rn. 20 - Schlafzimmer komplett).

  • OLG Bamberg, 11.03.2016 - 3 U 8/16

    Unzulässigkeit einer Werbung für Komplettküchen ohne Angabe der Hersteller- und

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16
    Ebenso wird, sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon auszugehen sein, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte (vgl. BGH, GRUR 2016, 403 Rn. 25 - Fressnapf; GRUR 2016, 1076 Rn. 55 - LGA tested; OLG Bamberg, MD 2016, 537, 542 f.; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 5a Rn. 3.44; ders., WRP 2017, 1, 5 mwN).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16
    bb) Der Senat hat allerdings unter der Geltung des § 5a Abs. 2 UWG aF in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 Satz 1 UWG aF ohne weiteres erfüllt ist, wenn dem Verbraucher Informationen vorenthalten werden, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2013 - I ZR 180/12, GRUR 2013, 1169 Rn. 19 = WRP 2013, 1459 - Brandneu von der IFA; Urteil vom 19. Februar 2014 - I ZR 17/13, GRUR 2014, 584 Rn. 23 = WRP 2014, 686 - Typenbezeichnung; Urteil vom 7. Mai 2015 - I ZR 158/14, GRUR 2015, 1240 Rn. 46 = WRP 2015, 1464 - Der Zauber des Nordens, jeweils mwN).
  • OLG Celle, 16.07.2015 - 13 U 71/15

    Hersteller- und Typenbezeichnungen bei Elektrogeräten in Prospektwerbung für

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16
    Die von der Revision hervorgehobenen Umstände ändern nichts daran, dass der Verbraucher die beiden ihm angebotenen Küchen besser bewerten und mit anderen Küchen vergleichen kann, wenn er die Marken- und Typenbezeichnung der dabei mit angebotenen Elektrogeräte kennt (vgl. OLG Celle, WRP 2015, 1396, 1399; OLG Saarbrücken, MD 2016, 1094, 1098).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/12

    Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen -

  • BGH, 18.04.2013 - I ZR 180/12

    Brandneu von der IFA

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 258/15

    Motivkontaktlinsen - Unlauterer Wettbewerb: Verantwortlichkeit des Händlers für

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 213/15

    Energieverbrauchskennzeichnung - Wettbewerbsverstoß: Verpflichtung der Händler

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15

    Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of

  • OLG Köln, 29.01.2016 - 6 U 55/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Einbauküchen mit im Preis inbegriffenen

  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 29/12

    Zur Preisdarstellung bei Flugbuchungen im Internet

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12

    DER NEUE - Wettbewerbsverstoß: Begriff des "Anbietens von Waren"; Verstoß gegen

  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 29/15

    Hörgeräteausstellung - Wettbewerbsverstoß: Preisangabenrichtlinie als alleinige

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 90/20

    Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu

    Dagegen stellt die Entscheidung des Verbrauchers, sich mit einem beworbenen Angebot in einer Werbeanzeige näher zu befassen, für sich gesehen mangels eines unmittelbaren Zusammenhangs mit einem Erwerbsvorgang noch keine geschäftliche Entscheidung dar (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - I ZR 129/13, GRUR 2015, 698 Rn. 20 = WRP 2015, 851 - Schlafzimmer komplett; Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 23 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen).

    Den Unternehmer trifft daher auch im Rahmen von § 5a Abs. 6 UWG die sekundäre Darlegungslast für Umstände, die gegen die Relevanz des Kennzeichnungsverstoßes sprechen (zu § 5a Abs. 2 UWG vgl. BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 32 - Komplettküchen; BGH, GRUR 2021, 979 Rn. 26 - Testsiegel auf Produktabbildung; Großkomm.UWG/Peifer aaO § 5a Rn. 206 f.; Büscher/Büscher, aaO § 5a Rn. 205).

  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf

    Den Unternehmer, der geltend macht, dass der Verbraucher - abweichend vom Regelfall - eine ihm vorenthaltene wesentliche Information für eine Kaufentscheidung nicht benötigt und dass das Vorenthalten dieser Information den Verbraucher nicht zu einer anderen Kaufentscheidung veranlassen kann, trifft insoweit allerdings eine sekundäre Darlegungslast (BGH, Urteil vom 02. März 2017 - I ZR 41/16, juris Rn. 32 - Komplettküchen).
  • BGH, 18.06.2019 - XI ZR 768/17

    Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter

    Soweit der Kläger den das abstrakte Verbot einschränkenden Zusatz mit einer auf die Ein- und Auszahlungsstelle bezogenen "und/oder" Verknüpfung versehen hat ("an der Kasse und/oder am Geldautomaten"), ergibt sich aus dem - zur Auslegung des Unterlassungsantrags heranzuziehenden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, NJW-RR 2017, 1190 Rn. 11) - Klagevorbringen, dass die Beklagte dem klägerseits angestrebten Verbot nicht bereits dann entgehen können soll, wenn sie fünf unentgeltliche Transaktionen ausschließlich am Geldautomaten zur Verfügung stellt, sondern erst dann, wenn der Kunde die ihm monatlich einzuräumenden fünf unentgeltlichen Ein- oder Auszahlungsvorgänge nach Belieben sowohl am Bankschalter als auch am Geldautomaten vornehmen kann.
  • OLG München, 10.01.2019 - 29 U 1091/18

    Unzulässigkeit des Angebots eines "Dash Buttons" für Bestellungen bei Amazon

    Denn die Auslegung des entsprechenden Klageantrags, zu der das klägerische Vorbringen heranzuziehen ist (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2018, 196 - Eigenbetrieb Friedhöfe Rn. 18; GRUR 2017, 1281 - Großhandelszuschläge Rn. 19; GRUR 2017, 922 - Komplettküchen Rn. 11; GRUR 2017, 918 - Wettbewerbsbezug Rn. 28; jeweils m. w. N.) ergibt, dass die Klägerin mit der Verwendung des Begriffs Schaltfläche in ihrem Antrag diesen nicht in dem rechtlichen Sinn verstanden wissen will, in dem er in § 312j Abs. 3 Satz 2 BGB verwendet wird, sondern lediglich zur Beschreibung des physischen Druckschalters des Dash Buttons.
  • LG Karlsruhe, 26.07.2023 - 13 O 46/22

    Werbung für Drogerieartikel mit den Claims "klimaneutral" und "Umweltneutrales

    aa) Der Unternehmer enthält dem Verbraucher eine Information vor, wenn dieser sie nicht oder nicht so bekommt, dass er sie bei seiner geschäftlichen Entscheidung berücksichtigen kann (BGH GRUR 2021, 979 Rn. 19 - Testsiegel auf Produktabbildung; BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 27 - LGA tested; BGH GRUR 2017, 922 Rn. 27 - Komplettküchen).

    (3.1) Die Voraussetzungen des in § 5a Abs. 1 UWG geregelten Unlauterkeitstatbestands, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information "nach den jeweiligen Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen" und "deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte", stellen eigenständige Tatbestandsmerkmale dar, die als solche selbstständig zu prüfen sind (BGH GRUR 2017, 922 Rn. 31 - Komplettküchen; BGH GRUR 2018, 324 Rn. 24 - Kraftfahrzeugwerbung).

    Der Verbraucher wird eine wesentliche Information allerdings im Allgemeinen für eine informierte Kaufentscheidung benötigen (BGH GRUR 2017, 922 Rn. 33 - Komplettküchen; BGH GRUR 2018, 324 Rn. 25 - Kraftfahrzeugwerbung; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 5a Rn. 3.40a, 4.2).

    Ebenso ist, sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon auszugehen, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH GRUR 2016, 403 Rn. 25 - Fressnapf; BGH GRUR 2017, 922 Rn. 34 - Komplettküchen).

    Insoweit trägt der Unternehmer eine sekundäre Darlegungslast (BGH GRUR 2017, 922 Rn. 32 - Komplettküchen; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2019, 166 Rn. 44).

  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 84/16

    Kraftfahrzeugwerbung - Vorenthalten einer wesentlichen Information in einer

    a) Da der Kläger den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt hat, ist seine Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten des Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 13 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen; Urteil vom 6. April 2017 - I ZR 159/16, GRUR 2017, 928 Rn. 14 = WRP 2017, 1098 - Energieeffizienzklasse II, jeweils mwN).

    Die in § 5a Abs. 2 und § 3 Abs. 1 UWG aF enthalten gewesene Regelung stimmte bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung mit der seit dem 10. Dezember 2015 in diesen Vorschriften enthaltenen Regelung überein (vgl. BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 39 - Komplettküchen).

    Dafür ist eine Werbung erforderlich, durch die der Verbraucher so viel über das beworbene Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann, ohne dass er durch die Art der kommerziellen Kommunikation schon die tatsächliche Möglichkeit zum Kauf erlangt oder die Auswahl anderer Ausführungen des Produkts aufgegeben haben muss (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10, Slg. 2011, I-3903 = GRUR 2011, 930 Rn. 33 - Ving Sverige; Urteil vom 26. Oktober 2016 - C-611/14, GRUR 2016, 1307 Rn. 52 = WRP 2017, 31 - Canal Digital; BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 17 - Komplettküchen).

    bb) Die Voraussetzungen des in § 5a Abs. 2 UWG geregelten Unlauterkeitstatbestands, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information "je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen" und "deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte", stellen eigenständige Tatbestandsmerkmale dar, die als solche selbständig zu prüfen sind (BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 31 - Komplettküchen; Alexander, WRP 2016, 139, 142).

    Das Vorenthalten einer wesentlichen Information ist daher nur unlauter, wenn es geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte (vgl. BGH, GRUR 2016, 1076 Rn. 55 - LGA tested; GRUR 2017, 922 Rn. 32 f. - Komplettküchen).

    Der Verbraucher wird eine wesentliche Information allerdings im Allgemeinen für eine informierte Kaufentscheidung benötigen (vgl. BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 33 - Komplettküchen, mwN).

    (2) Ebenso ist, sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon auszugehen, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 194/14, GRUR 2016, 403 Rn. 25 = WRP 2016, 450 - Fressnapf; BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 34 - Komplettküchen).

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 229/16

    Zu Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen von Maklern

    aa) Eine Information wird dem Verbraucher im Sinne von § 5a Abs. 2 Satz 1 UWG vorenthalten, wenn sie zum Geschäfts- und Verantwortungsbereich des Unternehmers gehört oder dieser sie sich mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann und der Verbraucher sie nicht oder nicht so erhält, dass er sie bei seiner geschäftlichen Entscheidung berücksichtigen kann (BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15, GRUR 2016, 1076 Rn. 27 = WRP 2016, 1221 - LGA tested; Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 27 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen, mwN).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2020 - 2 U 575/19

    Schaumstoffsysteme - Einstufung von geschäftlichen Informationen als

    Soweit der geltend gemachte Unterlassungsanspruch jedoch auf Wiederholungsgefahr gestützt wird, ist die Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl nach dem zur Zeit seiner Vornahme geltenden Recht rechtswidrig war als auch noch zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung rechtswidrig ist (BGH, Urteil vom 02. März 2017 - I ZR 41/16, juris Rn. 13 - Komplettküchen).
  • BGH, 15.04.2021 - I ZR 134/20

    Testsiegel auf Produktabbildung - Irreführende Werbung durch Unterlassen:

    bb) Der Unternehmer enthält dem Verbraucher eine Information vor, wenn dieser sie nicht oder nicht so bekommt, dass er sie bei seiner geschäftlichen Entscheidung berücksichtigen kann (BGH, GRUR 2016, 1076 Rn. 27 - LGA tested; BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 27 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen).

    Die Voraussetzungen des in § 5a Abs. 2 UWG geregelten Unlauterkeitstatbestands, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information "je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen" und "deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte", stellen nach § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UWG zusätzliche Tatbestandsmerkmale dar, die selbständig zu prüfen sind (BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 31 - Komplettküchen; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 232/16, GRUR 2018, 438 Rn. 36 = WRP 2018, 420 - Energieausweis; Urteil vom 18. Oktober 2017 - I ZR 84/16, GRUR 2018, 324 Rn. 24 = WRP 2018, 324 - Kraftfahrzeugwerbung).

    Jedoch trifft den Unternehmer, der geltend macht, dass - abweichend vom Regelfall - der Verbraucher eine ihm vorenthaltene wesentliche Information für eine Kaufentscheidung nicht benötigt und das Vorenthalten dieser Information den Verbraucher nicht zu einer anderen Kaufentscheidung veranlassen kann, insoweit eine sekundäre Darlegungslast (BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 32 - Komplettküchen).

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 232/16

    Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen

    aa) Eine Information wird dem Verbraucher im Sinne von § 5a Abs. 2 Satz 1 UWG vorenthalten, wenn sie zum Geschäfts- und Verantwortungsbereich des Unternehmers gehört oder dieser sie sich mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann und der Verbraucher sie nicht oder nicht so erhält, dass er sie bei seiner geschäftlichen Entscheidung berücksichtigen kann (BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15, GRUR 2016, 1076 Rn. 27 = WRP 2016, 1221 - LGA tested; Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 27 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen, mwN).

    Die Voraussetzungen des in § 5a Abs. 2 UWG geregelten Unlauterkeitsbestands, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information "je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen" und "deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte", stellen nach § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UWG zusätzliche Tatbestandsmerkmale dar, die selbständig zu prüfen sind (BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 31 - Komplettküchen).

    Die frühere gesetzliche Regelung stimmte bei richtlinienkonformer Auslegung mit der seit dem 10. Dezember 2015 geltenden Regelung in § 5a Abs. 2 und 4, § 3 Abs. 1 UWG überein (vgl. BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 39 - Komplettküchen).

  • OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19

    Informationspflichten für ein bei eBay eingestelltes gewerbliches Angebot;

  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich

  • LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17

    Irreführung durch blickfangmäßige Garantie

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18

    Berechtigte Gegenabmahnung

  • OLG Karlsruhe, 26.09.2018 - 6 U 84/17

    Naturkosmetika - Unlauterer Wettbewerb beim Onlineverkauf von Kosmetikprodukten

  • OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15

    Ad-Blocker sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 4/17

    Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 117/15

    Darstellen eines bei dem Internetdienst YouTube zu Werbezwecken betriebenen

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17

    Energieeffizienzklasse III

  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 260/16

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthaltung wesentlicher Informationen in einem in einer

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 53/16

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 160/16

    Knochenzement II - Wettbewerbsverstoß: Erreichen einer in der Werbung

  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

    Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung

  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 214/18

    Gewinnspielwerbung II - Wettbewerbsverstoß durch Versandapotheke: Werbung für das

  • OLG München, 17.08.2017 - 29 U 1917/16

    Ad-Blocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht

  • OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 6 U 175/17

    Wettbewerbsverstoß durch Unterlassen lebensmittelrechtlich gebotener Angaben zur

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 161/16

    Knochenzement I - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Fruchtziehung aus einer

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen:

  • OLG München, 17.08.2017 - U 2184/15

    Adblocker und Whitelists sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2021 - 15 U 6/20

    Ansprüche wegen unrechtmäßiger Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses Verwertung von

  • BGH, 22.07.2021 - VII ZR 113/20

    Negative Feststellungsklage betreffend die Feststellung des Nichtbestehens von

  • LG München I, 04.04.2018 - 33 O 9318/17

    Informationspflicht des Online-Verkäufers zu den angebotenen Waren unmittelbar

  • LG Düsseldorf, 18.08.2023 - 38 O 88/23

    Streit um Werbebriefe: Einstweilige Verfügung gegen 1N Telecom erlassen

  • LG Düsseldorf, 24.03.2023 - 38 O 92/22
  • LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 38 O 144/22

    Streichpreise müssen nicht erläutert werden

  • OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 19/18

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages; Unlauterkeit durch Vorenthalten von

  • OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 40/19

    Irreführung durch Behauptung der Markeninhaberschaft

  • OLG München, 27.01.2022 - 29 U 3556/19

    Pflicht zur Offenbarung der Verkäuferidentität beim Vertrieb von

  • OLG Hamm, 18.08.2022 - 4 U 66/21

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Einbauküchen ohne Angaben über den

  • OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18

    Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Vollziehung einer im Berufungsverfahren

  • OLG Celle, 19.12.2019 - 13 U 87/18

    Unterschreitung des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers durch

  • LG München I, 30.07.2018 - 33 O 12885/17

    Begriff "Refurbished Certificate" in einem Angebot als nicht hinreichender

  • OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 102/21

    Verstoß gegen PKW-EnVKV

  • BGH, 27.07.2023 - I ZR 65/22

    Doppeltarifzähler

  • OLG Hamburg, 16.12.2021 - 15 U 160/20

    Irreführung durch Unterlassen bei gemischtsprachigem Angebot

  • OLG Brandenburg, 05.04.2018 - 6 U 50/13

    Stadtrundfahrten - Wettbewerbsverstoß: Übertragung der Touristinformation einer

  • LG Essen, 29.08.2019 - 43 O 145/18

    Unlauterer Wettbewerb, Pfand, Pflichtangaben in der Werbung

  • OLG Brandenburg, 17.10.2023 - 6 U 88/22
  • OLG Frankfurt, 14.01.2021 - 6 U 256/19

    Keine Spürbarkeit nach § 3a UWG bei Verstoß gegen TextilKennzVO durch

  • LG Düsseldorf, 07.12.2018 - 38 O 84/18

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Bewerbung des Produkts "apoGirokonto" als

  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 6 U 162/18

    Wellnesshotel - Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten von Anschrift und Identität

  • OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 6 U 103/18

    Anwendung der Vorschriften über den Fernabsatzvertrag bei Umgehungsgeschäft;

  • OLG Stuttgart, 18.10.2018 - 2 U 55/18

    Polyamid mit Polyurethan, Laufmütze - Wettbewerbsverstoß im Online-Handel für

  • OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 43/16

    Wettbewerbswidrigkeit des Inverkehrbringens und der Vermarktung eines

  • LG Leipzig, 09.09.2020 - 5 O 1789/19

    Kriterien für Sternchenbewertung in Tarifvergleich müssen genannt werden

  • OLG Frankfurt, 18.06.2018 - 6 U 93/17

    Wettbewerbsverstoß durch Verletzung der Verpflichtung zur Grundpreisangabe;

  • LG Düsseldorf, 16.06.2023 - 38 O 42/23
  • LG Düsseldorf, 19.05.2023 - 38 O 178/22

    Werbeaussage "Deutschlands bester Preis" wegen Irreführung verboten

  • LG Düsseldorf, 23.12.2022 - 38 O 20/22
  • LG Düsseldorf, 26.08.2022 - 38 O 41/22

    Wesentliche Tarifinformationen dürfen in Werbeflyer für Mobiltarif nicht nur in

  • OLG München, 22.12.2021 - 29 U 470/18

    Gesundheitliche Unbedenklichkeit eines Badezusatzes in Gestalt kleiner Törtchen

  • OLG Nürnberg, 22.04.2021 - 3 U 700/21

    Sekundäre Darlegungslast des Werbenden beim Angebot von Aktivierungsschlüsseln

  • LG Düsseldorf, 03.06.2022 - 38 O 101/21

    Infos über Garantie nur in englischer Sprache wettbewerbswidrig

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21

    Unlautere Rabatt-Werbung eines Möbelhauses

  • LG Düsseldorf, 22.11.2019 - 38 O 110/19

    Grundpreisangabe bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform

  • LG Köln, 30.04.2019 - 31 O 133/17

    Händler muss vor Vertragsschluss nicht über Sicherheitslücken eines Smartphones

  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 166/16

    Anforderungen an die "deutliche Sichtbarkeit" von Verbrauchs- und

  • LG Dortmund, 24.10.2018 - 10 O 15/18

    Nennung des Herstellers von No-Name-Elektroprodukten

  • OLG Frankfurt, 25.07.2019 - 6 U 160/18

    Wettbewerbsrecht: Begriff des "neuen" PKW im Sinne der PKW-EnVKV; Anforderungen

  • OLG München, 17.08.2017 - 9 U 1917/16

    Gerichtliche Entscheidung im gewerblichen Rechtsschutz bei zu weit gefasstem

  • OLG Brandenburg, 26.03.2019 - 6 U 43/16
  • OLG Naumburg, 31.05.2018 - 9 U 3/18

    Wettbewerbsverstoß: Angabe der Laufleistung beim Gebrauchtwagenverkauf als

  • OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1385/18

    Darlegungs- und Beweislast, Sachverständiger, Rechtsmissbräuchliches Verhalten,

  • LG Essen, 20.09.2018 - 43 O 9/18

    Unterlassungsanspruch der Werbung im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2019 - 2 U 53/18

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines einer Einkaufsgenossenschaft angehörenden

  • LG Düsseldorf, 07.12.2018 - 34 O 34(17
  • LG Cottbus, 04.10.2018 - 11 O 34/18

    Unternehmensbezogene Informationspflichten - Verbraucherschutz:

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2022 - 3 HKO 6313/21

    Irreführende Werbung ohne ausreichende Richtigstellung in einer Fußnote

  • LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
  • LG Frankfurt/Main, 22.11.2019 - 10 O 50/19
  • LG Köln, 11.05.2023 - 33 O 39/20
  • LG Arnsberg, 29.06.2021 - 1 O 327/20
  • LG Frankfurt/Main, 04.09.2019 - 6 O 497/18
  • BPatG, 18.01.2021 - 29 W (pat) 571/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "ECOKÜCHE Die all-inclusive Küche! (Wort-Bild-Marke)"

  • LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 109/17
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