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   BGH, 02.03.2020 - AnwZ (Brfg) 56/18   

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https://dejure.org/2020,5683
BGH, 02.03.2020 - AnwZ (Brfg) 56/18 (https://dejure.org/2020,5683)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2020 - AnwZ (Brfg) 56/18 (https://dejure.org/2020,5683)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2020 - AnwZ (Brfg) 56/18 (https://dejure.org/2020,5683)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auch für die Vergangenheit; Tätigkeit bei einem in Mischverwaltung betriebenen Jobcenter mit Wirkung ; Einstellung eines Berufungsverfahrens nach übereinstimmender Erledigterklärung; Feststellung der Unwirksamkeit eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rücknahme der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auch für die Vergangenheit; Tätigkeit bei einem in Mischverwaltung betriebenen Jobcenter mit Wirkung; Einstellung eines Berufungsverfahrens nach übereinstimmender Erledigterklärung; Feststellung der Unwirksamkeit eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.05.2019 - AnwZ (Brfg) 38/17

    Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 02.03.2020 - AnwZ (Brfg) 56/18
    Die Beklagte hat sich durch ihre Rücknahme der Zulassung des Beigeladenen als Syndikusrechtsanwalt für eine Tätigkeit bei einem in Mischverwaltung nach Art. 91e Abs. 1 GG, § 44b SGB II betriebenen Jobcenter mit Wirkung auch für die Vergangenheit in die Rolle der Unterlegenen begeben und dabei den Rechtsstandpunkt der Klägerin übernommen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - IX ZR 244/09, NJW-RR 2012, 688 Rn. 12); im Übrigen hätte der angefochtene Bescheid, wie der Senat zu einer parallelen Fallgestaltung bereits entschieden hat (Senat, Urteil vom 6. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 38/17, NJW-RR 2019, 946 Rn. 11 ff.), rechtlicher Überprüfung nicht standgehalten.
  • BGH, 24.10.2011 - IX ZR 244/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im

    Auszug aus BGH, 02.03.2020 - AnwZ (Brfg) 56/18
    Die Beklagte hat sich durch ihre Rücknahme der Zulassung des Beigeladenen als Syndikusrechtsanwalt für eine Tätigkeit bei einem in Mischverwaltung nach Art. 91e Abs. 1 GG, § 44b SGB II betriebenen Jobcenter mit Wirkung auch für die Vergangenheit in die Rolle der Unterlegenen begeben und dabei den Rechtsstandpunkt der Klägerin übernommen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - IX ZR 244/09, NJW-RR 2012, 688 Rn. 12); im Übrigen hätte der angefochtene Bescheid, wie der Senat zu einer parallelen Fallgestaltung bereits entschieden hat (Senat, Urteil vom 6. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 38/17, NJW-RR 2019, 946 Rn. 11 ff.), rechtlicher Überprüfung nicht standgehalten.
  • BGH, 20.03.2023 - AnwZ (Brfg) 12/21

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mangels Vereinbarkeit des

    Dementsprechend hat der Senat auch bei einer Tätigkeit in einer gemeinsamen Einrichtung gemäß § 44b SGB II bei Prüfung des § 46 Abs. 5 BRAO nicht auf den/die Geschäftsführer/in der Einrichtung als Inhaber/in der Dienstvorgesetzten- und Vorgesetztenfunktion (§ 44d Abs. 3 und 4 SGB II) abgestellt, sondern auf die Person, der gegenüber der in der gemeinsamen Einrichtung tätige Angestellte arbeitsvertraglich zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet war (BGH, Urteil vom 6. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 38/17, NJW-RR 2019, 946 Rn. 13 ff.; Beschluss vom 2. März 2020 - AnwZ (Brfg) 56/18, juris Rn. 2).
  • AGH Brandenburg, 21.08.2020 - AGH I 2/19

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren gemäß § 112 c Abs. 1 BRAO i.V.m. § 92 Abs. 3 VwGO analog einzustellen (ebenso für das Berufungsverfahren: BGH, Beschluss vom 02.03.2020 - AnwZ (Brfg) 56/18).
  • OLG Brandenburg, 21.08.2020 - AGH I 2/19
    Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren gemäß § 112 c Abs. 1 BRAO i.V.m. § 92 Abs. 3 VwGO analog einzustellen (ebenso für das Berufungsverfahren: BGH, Beschluss vom 02.03.2020 - AnwZ (Brfg) 56/18).
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