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   BGH, 02.03.2021 - 2 StR 388/20   

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https://dejure.org/2021,10218
BGH, 02.03.2021 - 2 StR 388/20 (https://dejure.org/2021,10218)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2021 - 2 StR 388/20 (https://dejure.org/2021,10218)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2021 - 2 StR 388/20 (https://dejure.org/2021,10218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Enscheidung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in einem Verfahren wegen schweren Raubes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen die Enscheidung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in einem Verfahren wegen schweren Raubes

  • rechtsportal.de

    Revision gegen die Enscheidung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in einem Verfahren wegen schweren Raubes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)

    Auszug aus BGH, 02.03.2021 - 2 StR 388/20
    Dies lässt auf einen Hang im Sinne des § 64 StGB schließen, also die auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 427/18, BeckRS 2018, 35126, und vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19, NStZ-RR 2020, 37, 38).
  • BGH, 10.12.2018 - 5 StR 427/18

    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (eingewurzelte, auf psychische

    Auszug aus BGH, 02.03.2021 - 2 StR 388/20
    Dies lässt auf einen Hang im Sinne des § 64 StGB schließen, also die auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 427/18, BeckRS 2018, 35126, und vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19, NStZ-RR 2020, 37, 38).
  • BGH, 13.04.2023 - 2 StR 101/23

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer Zusammenhang)

    b) Angesichts dieser Feststellungen hätte sich das Landgericht mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die Unterbringung des jungen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB anzuordnen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. März 2021 ? 2 StR 388/20, juris Rn. 3 f.; vom 30. März 2022 ? 2 StR 11/22; BGH, Urteil vom 13. Oktober 2016 ? 4 StR 248/16, juris Rn. 33 ff.).
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