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BGH, 02.03.2021 - 2 StR 388/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 35 BtMG, § 64 Satz 2 StGB, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Enscheidung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in einem Verfahren wegen schweren Raubes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision gegen die Enscheidung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in einem Verfahren wegen schweren Raubes
- rechtsportal.de
Revision gegen die Enscheidung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in einem Verfahren wegen schweren Raubes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Korbach, 26.09.2018 - 4760 Js 30690/17
- AG Korbach, 25.07.2019 - 9031 Js 40992/18
- LG Kassel, 18.06.2020 - 1 KLs 4760 Js 46916/19
- BGH, 02.03.2021 - 2 StR 388/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)
Auszug aus BGH, 02.03.2021 - 2 StR 388/20
Dies lässt auf einen Hang im Sinne des § 64 StGB schließen, also die auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 427/18, BeckRS 2018, 35126, und vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19, NStZ-RR 2020, 37, 38). - BGH, 10.12.2018 - 5 StR 427/18
Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (eingewurzelte, auf psychische …
Auszug aus BGH, 02.03.2021 - 2 StR 388/20
Dies lässt auf einen Hang im Sinne des § 64 StGB schließen, also die auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 427/18, BeckRS 2018, 35126, und vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19, NStZ-RR 2020, 37, 38).
- BGH, 13.04.2023 - 2 StR 101/23
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer Zusammenhang)
b) Angesichts dieser Feststellungen hätte sich das Landgericht mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die Unterbringung des jungen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB anzuordnen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. März 2021 ? 2 StR 388/20, juris Rn. 3 f.; vom 30. März 2022 ? 2 StR 11/22; BGH…, Urteil vom 13. Oktober 2016 ? 4 StR 248/16, juris Rn. 33 ff.).