Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2022 - AnwZ (Brfg) 34/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8661
BGH, 02.03.2022 - AnwZ (Brfg) 34/21 (https://dejure.org/2022,8661)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2022 - AnwZ (Brfg) 34/21 (https://dejure.org/2022,8661)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2022 - AnwZ (Brfg) 34/21 (https://dejure.org/2022,8661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,8661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § ... 112e Satz 1 BRAO, § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 124a Abs. 4 Satz 1, § 57 Abs. 2 VwGO, § 222 Abs. 1, 2 ZPO, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alternative 1 BGB, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 ; BRAO § 112e S. 1
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.2017 - AnwZ (Brfg) 26/16

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt gegen

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - AnwZ (Brfg) 34/21
    Eine Auslegung des als Berufung bezeichneten Rechtsmittels als Zulassungsantrag ist nicht möglich (vgl. BGH, Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 26/16, juris Rn. 10 f. mwN auch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und vom 20. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 8/18, juris Rn. 4 f.).

    Eine Umdeutung des Rechtsmittels in einen Antrag auf Zulassung der Berufung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 26/16, aaO Rn. 14 ff. mwN und vom 20. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 8/18, juris Rn. 6) u.a. voraus, dass der Kläger diesen Antrag noch innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt oder innerhalb dieser Frist beantragt hat, das unstatthafte Rechtsmittel als Antrag auf Zulassung der Berufung zu behandeln.

  • BGH, 20.07.2018 - AnwZ (Brfg) 8/18

    Statthaftigkeit der Berufung i.R.d. Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - AnwZ (Brfg) 34/21
    Eine Auslegung des als Berufung bezeichneten Rechtsmittels als Zulassungsantrag ist nicht möglich (vgl. BGH, Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 26/16, juris Rn. 10 f. mwN auch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und vom 20. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 8/18, juris Rn. 4 f.).

    Eine Umdeutung des Rechtsmittels in einen Antrag auf Zulassung der Berufung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 26/16, aaO Rn. 14 ff. mwN und vom 20. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 8/18, juris Rn. 6) u.a. voraus, dass der Kläger diesen Antrag noch innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt oder innerhalb dieser Frist beantragt hat, das unstatthafte Rechtsmittel als Antrag auf Zulassung der Berufung zu behandeln.

  • BGH, 15.12.2023 - AnwZ (Brfg) 20/23

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Eine Auslegung des als Berufung bezeichneten Rechtsmittels als Zulassungsantrag ist nicht möglich (vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. März 2022 - AnwZ (Brfg) 34/21, juris Rn. 5 ff. mwN).

    Eine Umdeutung des Rechtsmittels in einen Antrag auf Zulassung der Berufung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs u.a. voraus, dass der Kläger diesen Antrag noch innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt oder innerhalb dieser Frist beantragt hat, das unstatthafte Rechtsmittel als Antrag auf Zulassung der Berufung zu behandeln (vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. März 2022 - AnwZ (Brfg) 34/21, juris Rn. 10 mwN).

  • BGH, 20.10.2023 - AnwZ (Brfg) 27/23

    Berufung ist kein Antrag auf Zulassung der Berufung!

    Eine Auslegung des als Berufung bezeichneten Rechtsmittels als Zulassungsantrag ist nicht möglich (vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. März 2022 - AnwZ (Brfg) 34/21, juris Rn. 5 ff. mwN).

        a) Eine solche Umdeutung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs u.a. voraus, dass der Kläger den Antrag auf Zulassung der Berufung noch innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt oder innerhalb dieser Frist beantragt hat, das unstatthafte Rechtsmittel als Antrag auf Zulassung der Berufung zu behandeln (vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. März 2022 - AnwZ (Brfg) 34/21, juris Rn. 10 mwN).

  • BGH, 19.07.2023 - AnwZ (Brfg) 31/22

    Erheben des Antrags auf Zulassung der Berufung innerhalb der Frist;

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine "Berufung" oder "Revision" grundsätzlich nicht als Antrag auf Zulassung der Berufung ausgelegt oder in einen solchen umgedeutet werden kann (vgl. nur Beschlüsse vom 2. März 2022 - AnwZ (Brfg) 34/21, juris Rn. 5 ff. und vom 2. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 26/16, juris Rn. 8 ff.).
  • BGH, 19.07.2023 - AnwZ_ (Brfg) 31/22
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine "Berufung" oder "Revision" grundsätzlich nicht als Antrag auf Zulassung der Berufung ausgelegt oder in einen solchen umgedeutet werden kann (vgl. nur Beschlüsse vom 2. März 2022 - AnwZ (Brfg) 34/21, juris Rn. 5 ff. und vom 2. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 26/16, juris Rn. 8 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht