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   BGH, 02.03.2023 - 4 StR 312/22   

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https://dejure.org/2023,6751
BGH, 02.03.2023 - 4 StR 312/22 (https://dejure.org/2023,6751)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2023 - 4 StR 312/22 (https://dejure.org/2023,6751)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2023 - 4 StR 312/22 (https://dejure.org/2023,6751)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 145a StGB; § 68b StGB; § 46 StGB; § 176a StGB aF; § 66 StGB
    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Weisung: hinreichend bestimmt, Führungsaufsichtsbeschluss, strafbewehrte Weisung, ausdrückliche Bezugnahme, keine weitere Erläuterung, Missverständnisse, mündliche Belehrung); Strafzumessung (strafschärfende ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 176
  • StV 2023, 529
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20

    Sicherungsverwahrung (Begriff des Hangs; eingeschliffener innerer Zustand;

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - 4 StR 312/22
    Die mit der Revisionsbegründung erklärte Beschränkung des Rechtsmittels auf die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung ist, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, wirksam (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20 Rn. 11).

    Dabei kann aber kein genereller Maßstab angelegt werden, sondern es bedarf stets der Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer auch die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (vgl. zum Ganzen nur BGH, Urteil vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20; Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18, NStZ 2020, 84 Rn. 13; jew. mwN).

  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 426/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - 4 StR 312/22
    c) Der Senat hebt auch die zugehörigen Feststellungen zur subjektiven Seite der von der Teilaufhebung des Schuldspruchs erfassten Taten einschließlich der hiermit eng verknüpften Feststellungen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 4 StR 426/22 Rn. 13) auf.
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - 4 StR 312/22
    Dabei kann aber kein genereller Maßstab angelegt werden, sondern es bedarf stets der Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer auch die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (vgl. zum Ganzen nur BGH, Urteil vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20; Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18, NStZ 2020, 84 Rn. 13; jew. mwN).
  • BGH, 14.09.2022 - 5 StR 194/22

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht des Versicherungsvertreters

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - 4 StR 312/22
    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil das Landgericht damit das Fehlen von Strafmilderungsgründen strafschärfend berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2022 - 5 StR 194/22, wistra 2022, 513 Rn. 20; Beschluss vom 17. August 2022 - 4 StR 472/21).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - 4 StR 312/22
    bb) Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zieht die Aufhebung der Verurteilung wegen der in den Fällen II. B. Teil 1, Taten 1), 3) und 4) sowie II. B. Teil 2, Tat 3) der Urteilsgründe jeweils tateinheitlich verwirklichten weiteren Straftatbestände nach sich (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 23.11.2021 - 2 StR 373/21

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: strafschärfende

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - 4 StR 312/22
    Mangels Feststellungen zu einer durch die Tat bewirkten konkreten, über das mit der Tatbestandsverwirklichung typischerweise verbundene Maß hinausgehenden Beeinträchtigung des Geschädigten in seiner sexuellen Entwicklung ist auch hier zu besorgen, dass die Begehung der Tat als solche straferschwerend berücksichtigt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2021 - 2 StR 373/21).
  • BGH, 11.05.2021 - 5 StR 106/21

    Strafbarer Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit;

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - 4 StR 312/22
    Wegen der Gefahr von Missverständnissen und Ungewissheiten kann diese Klarstellung nicht durch eine mündliche Belehrung ersetzt werden (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 5 StR 106/21; Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 362/20).
  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 362/20

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (unmissverständliche

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - 4 StR 312/22
    Wegen der Gefahr von Missverständnissen und Ungewissheiten kann diese Klarstellung nicht durch eine mündliche Belehrung ersetzt werden (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 5 StR 106/21; Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 362/20).
  • BGH, 17.08.2022 - 4 StR 472/21

    Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung des Fehlens eines

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - 4 StR 312/22
    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil das Landgericht damit das Fehlen von Strafmilderungsgründen strafschärfend berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2022 - 5 StR 194/22, wistra 2022, 513 Rn. 20; Beschluss vom 17. August 2022 - 4 StR 472/21).
  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    Die Revision ist wirksam auf die Nichtverhängung von Sicherungsverwahrung beschränkt (vgl. nur BGH, Urteile vom 2. März 2023 - 4 StR 312/22; vom 30. September 2021 - 5 StR 161/21; vom 9. September 2021 - 3 StR 327/20 jeweils mwN).
  • BGH, 28.06.2023 - 3 StR 151/23

    Erforderlichkeit eines unmissverständlichen Hinweises im

    Ein solcher unmissverständlicher Hinweis im Führungsaufsichtsbeschluss ist jedoch erforderlich, damit dieser in Ausfüllung des Blankettstraftatbestandes des § 145a Satz 1 StGB die Strafbarkeit eines Weisungsverstoßes begründen kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2023 - 4 StR 312/22, juris Rn. 17; vom 16. Juni 2021 - 3 StR 50/21, juris Rn. 3; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 362/20, NStZ 2021, 733 Rn. 11; Urteil vom 24. Juni 2020 - 3 StR 287/19, NStZ-RR 2021, 44, 45).

    Eine Information über die Strafbarkeit von Weisungsverstößen allein im Rahmen einer (mündlichen) Belehrung über die Führungsaufsicht nach § 268a Abs. 3 Satz 2 StPO beziehungsweise §§ 453a, 463 Abs. 1 StPO genügt nicht (BGH, Beschlüsse vom 2. März 2023 - 4 StR 312/22, juris Rn. 17; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 362/20, NStZ 2021, 733 Rn. 11; Urteil vom 24. Juni 2020 - 3 StR 287/19, NStZ-RR 2021, 44, 45).

  • BayObLG, 22.11.2023 - 202 StRR 86/23

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung und Strafzumessungsfehler bei

    a) Die strafschärfenden Wertungen, dass "die Tat aus absolut nichtigem Anlass begangen wurde" und in dem vorangegangenen Singen von Liedern "keine Provokation zu sehen" sei, sind rechtsfehlerhaft, weil die Berufungskammer dem Angeklagten in unzulässiger Weise das Fehlen eines Strafmilderungsgrund angelastet hat (st.Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 04.07.2023 - 2 StR 167/23 = NStZ 2023, 679 = BeckRS 2023, 20892; Urt. v. 02.03.2023 - 4 StR 312/22 = StV 2023, 529 = BeckRS 2023, 6473; Beschluss vom 04.10.2023 - 6 StR 405/23 bei juris = BeckRS 2023, 30096, jew. m.w.N.).
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