Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6595
BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21 (https://dejure.org/2023,6595)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2023 - V ZB 64/21 (https://dejure.org/2023,6595)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2023 - V ZB 64/21 (https://dejure.org/2023,6595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,6595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 889 BGB, § 1092 Abs 1 S 2 BGB, § 1093 Abs 1 BGB, § 857 Abs 3 ZPO, § 36 Abs 1 S 1 InsO

  • IWW

    § 857 Abs. 3 ZPO, § ... 78 Abs. 1 GBO, § 78 Abs. 3 GBO, § 71 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO, § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO, § 19 GBO, § 35 Abs. 1 InsO, § 80 Abs. 1 InsO, § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 1093 BGB, § 1092 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 851 Abs. 1, § 857 Abs. 1 ZPO, § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 130 ff. InsO, §§ 1090 ff. BGB, § 1093 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 889 BGB, § 1092 Abs. 1 BGB, § 1059 Satz 1 BGB, § 35 Abs. 1, § 159 InsO, § 1092 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 857 Abs. 1, § 851 Abs. 1 ZPO, § 875 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 84 FamFG, § 36 Abs. 1 GNotKG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1092 Abs. 1 S. 2, 1093; ZPO § 857 Abs. 3; InsO §§ 36 Abs. 1 S. 1, 80 Abs. 1
    Wohnungsrecht; Zulässigkeit der Bestellung am eigenen Grundstück; Pfändung eines Eigentümerwohnungsrechts

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bestellung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück (hier: Eigentümerwohnungsrecht); Auswirkungen der Personenidentität des Grundstückseigentümers und Wohnungsberechtigten auf die Pfändung

  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Bestellung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück?

  • Betriebs-Berater

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des Insolvenzschuldners am eigenen Grundstück

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wohnungseigentümerwohnrecht als Bestandteil der Insolvenzmasse

  • ra.de
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 1092 Abs. 1 Satz 2, § 1093 Abs. 1; ZPO § 857 Abs. 3; InsO § 35 Abs. 1, § 36 Abs. 1 Satz 1, § 80 Abs. 1; GBO § 19
    Kein Ausschluss der Pfändbarkeit eines (Eigentümer-)Wohnungsrechts bei Personenidentität von Wohnungsberechtigtem und Eigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Bestellung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück (hier: Eigentümerwohnungsrecht); Auswirkungen der Personenidentität des Grundstückseigentümers und Wohnungsberechtigten auf die Pfändung

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit einer Bestellung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück; Pfändbarkeit eines Eigentümerwohnungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Bestellung und zur Pfändbarkeit eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück; zur Befugnis des Insolvenzverwalters, die Löschung des bei Insolvenz des wohnungsberechtigten Grundstückseigentümers in die Insolvenzmasse fallenden Wohnungsrechts im Rahmen der Verwertung zu ...

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des Insolvenzschuldners am eigenen Grundstück

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Wohnungsrecht des Insolvenzschuldners am eigenen Grundstück

  • lto.de (Kurzinformation)

    Immobilien-Trick: Wohnungsrecht keine Rettung im Falle der Insolvenz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnungsrecht des Insolvenzschuldners am eigenen Grundstück kann gelöscht werden! ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des Insolvenzschuldners am eigenen Grundstück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungsrecht des Insolvenzschuldners auf eigenem Grundstück kann gelöscht werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Wohnrecht ist in der Insolvenz nunmehr anfechtbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Wohnungsrecht im Falle einer Insolvenz

Besprechungen u.ä. (3)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungslos trotz Wohnungsrecht?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pfändbarkeit von Wohnungsrechten am eigenen Grundstück (IVR 2023, 73)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bewilligung der Löschung eines Eigentümerwohnungsrechts durch den Insolvenzverwalter (IVR 2023, 74)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 236, 214
  • NJW-RR 2023, 934
  • ZIP 2023, 920
  • MDR 2023, 623
  • MDR 2023, 892
  • DNotZ 2023, 518
  • NZI 2023, 413
  • NZM 2023, 652
  • FGPrax 2023, 97
  • WM 2023, 776
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21
    Sind Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigter personenidentisch, sei es durch eine anfängliche Bestellung des Wohnungsrechts als Eigentümerrecht, sei es durch eine nachträgliche (Wieder-)Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person (§ 889 BGB), muss sich der Wohnungsberechtigte für die Pfändung so behandeln lassen, als habe er es gestattet, die Ausübung des Wohnungsrechts einem anderen zu überlassen; infolgedessen ist ein Eigentümerwohnungsrecht stets pfändbar (Fortführung von Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, NJW 1964, 1226, insoweit in BGHZ 41, 209 nicht abgedruckt).

    Dieser hat bereits entschieden, dass dann, wenn der Eigentümer eines Grundstücks und der Berechtigte einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit personenidentisch sind, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit pfändbar ist, weil die Gestattung der Übertragung der Ausübung auf einen anderen für die Pfändung (§ 857 Abs. 3 ZPO) stets als erteilt zu erachten ist (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, NJW 1964, 1226, insoweit in BGHZ 41, 209 nicht abgedruckt).

    Dementsprechend hat der Senat die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit am eigenen Grundstück für zulässig erachtet (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 210 f.; zur Grunddienstbarkeit vgl. Senat, Urteil vom 8. April 1988 - V ZR 120/87, NJW 1988, 2362, 2363).

    Erfolgt die Bestellung nämlich mit Rücksicht auf eine beabsichtigte Übertragung des Eigentums an dem belasteten Grundstück, kann der Eigentümer daran ein berechtigtes Interesse haben (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 211 mwN).

    Der Berechtigte, der zugleich Eigentümer ist, muss sich so behandeln lassen, als habe er es gemäß § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB gestattet, die Ausübung einem anderen zu überlassen(vgl. Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, NJW 1964, 1226, insoweit in BGHZ 41, 209 nicht abgedruckt).

  • OLG München, 14.09.2010 - 34 Wx 72/10

    Grundbuchverfahren: Verfügungsbefugnis eines Insolvenzverwalters über ein

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21
    Das gelte nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (FGPrax 2011, 17) auch dann, wenn das Wohnungsrecht an dem Grundstück eines Dritten bestellt worden sei und der Wohnungsberechtigte das Grundstück nach Insolvenzeröffnung erwerbe.

    aa) Allerdings entspricht es verbreiteter Auffassung, dass das Wohnungsrecht, dessen Ausübung Dritten nicht gemäß § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB überlassen werden kann, auch dann unpfändbar ist und deshalb nicht in die Insolvenzmasse fällt, wenn der Wohnungsberechtigte das Grundstück, an dem das Wohnungsrecht besteht, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erstmals erwirbt (vgl. OLG München, FGPrax 2011, 17; Staudinger/Picker, BGB [2019], § 889 Rn. 9).

    Das gilt sowohl, wenn der Wohnungsberechtigte und spätere Insolvenzschuldner - wie im Fall des Oberlandesgerichts München (FGPrax 2011, 17) - das Grundstück, an dem das Wohnungsrecht bestellt ist, erstmals nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirbt, als auch dann, wenn - wie hier - der spätere Insolvenzschuldner unter gleichzeitiger Bestellung eines Eigentümerwohnungsrechts sein Grundstück anfechtbar an einen Dritten veräußert und ihm das Grundstück auf die Anfechtung des Insolvenzverwalters zurückgewährt wird.In den Genuss der Unpfändbarkeit kann der mit dem Eigentümer personenidentische Wohnungsberechtigte auch nicht dadurch gelangen, dass er - wie hier - bei der Bestellung des Rechts die Ausübung durch einen Dritten ausdrücklich untersagt.

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZR 131/04

    Rechtsfolgen de Pfändung eines Nießbrauchsrechts an einem Grundstück

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21
    aa) Ist die Überlassung der Ausübung des Wohnungsrechts an einen anderen gestattet, führt dies zur Pfändbarkeit des dinglichen Rechts selbst (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 1962 - V ZR 187/60, NJW 1962, 1392, 1393; Urteil vom 29. September 2006 - V ZR 25/06, WM 2006, 2226 Rn. 11;zu den Wirkungen der Pfändung vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - IX ZR 131/04, BGHZ 166, 1 Rn. 11, 16).

    Zwar hat die Unübertragbarkeit des Wohnungsrechts (§ 1092 Abs. 1 Satz 1 ZPO) auch in der Zwangsvollstreckung Bestand (§ 857 Abs. 1, § 851 Abs. 1 ZPO; § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO; vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - IX ZR 131/04, BGHZ 166, 1 Rn. 11 für den Nießbrauch; Staudinger/Reymann, BGB [2021], § 1092 Rn. 11 f.).

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10

    Bestellung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21
    (2) Gleichwohl ist dem Gesetz ein Ausschluss des Bestehens dinglicher Rechte an eigenen Grundstücken fremd (vgl. § 889 BGB; näher Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10, BGHZ 190, 267 Rn. 7).

    Wäre die Wirksamkeit der Bestellung von dem Nachweis eines - nur schwer nachprüfbaren - berechtigten Interesses abhängig, könnte die Entstehung des Rechts noch Jahre später mit der Begründung in Zweifel gezogen werden, bei dessen Bestellung habe es an einem solchen Interesse des Eigentümers gefehlt (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 271/10, BGHZ 190, 267 Rn. 10 mwN für den Eigennießbrauch).

  • KG, 07.10.2021 - 1 W 342/21

    Löschung des Wohnungsrechts im Grundbuch bei Anfechtung der

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21
    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung u.a. in NZI 2021, 1023 veröffentlicht ist, meint, das Grundbuchamt habe bei der Löschung des Wohnungsrechts keine gesetzlichen Vorschriften verletzt.

    Nach ebenfalls verbreiteter, aber umstrittener Auffassung ist ein Wohnungsrecht, das der spätere Insolvenzschuldner an seinem eigenen Grundstück ohne Ausübungsgestattung gemäß § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB bestellt, auch dann unpfändbar, wenn er - wie hier - das Grundstück veräußert, der Insolvenzverwalter die Grundstücksübertragung gemäß §§ 130 ff. InsO erfolgreich anficht, und durch die Rückübertragung des Grundstücks wieder ein Eigentümerwohnungsrecht entsteht (vgl. BeckOGK/Kazele, BGB [1.2.2023], § 1092 Rn. 34; BeckOK InsR/Riewe/Kaubisch [15.1.2023], § 80 InsO Rn. 10.4; Cranshaw, jurisPR-InsR 2/2022; Neumann NZI 2021, 1025, 1026; Mittlehner, EWiR 2021, 726 f.; aA MüKoBGB/Mohr, 9. Aufl., § 1092 Rn. 11; BeckOK InsR/Kirchner [15.1.2023], § 35 InsO Rn. 9; Lüdtke/Schulz, ZVI 2019, 291, 296).

  • BGH, 12.03.2020 - IX ZR 125/17

    Insolvenzverfahren: Entscheidungsspielraum des Insolvenzverwalters;

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21
    Weil das Wohnungsrecht aber selbst in die Insolvenzmasse fällt, kann der Insolvenzverwalter es aufgeben (vgl.BeckOK InsR/Kirchner, [15.1.2023], § 35 InsO Rn. 9; MüKoInsO/Peters, 4. Aufl., § 35 Rn. 517; Staudinger/Heinze, BGB [2021], § 1059 Rn. 32); damit werden die Voraussetzungen für eine dem Insolvenzzweck entsprechende bestmögliche Verwertung des Grundstücks zum Zwecke der Befriedigung der Insolvenzgläubiger geschaffen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. März 2020 - IX ZR 125/17, BGHZ 225, 90 Rn. 26).
  • BGH, 29.09.2006 - V ZR 25/06

    Pfändbarkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21
    aa) Ist die Überlassung der Ausübung des Wohnungsrechts an einen anderen gestattet, führt dies zur Pfändbarkeit des dinglichen Rechts selbst (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 1962 - V ZR 187/60, NJW 1962, 1392, 1393; Urteil vom 29. September 2006 - V ZR 25/06, WM 2006, 2226 Rn. 11;zu den Wirkungen der Pfändung vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - IX ZR 131/04, BGHZ 166, 1 Rn. 11, 16).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 187/60
    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21
    aa) Ist die Überlassung der Ausübung des Wohnungsrechts an einen anderen gestattet, führt dies zur Pfändbarkeit des dinglichen Rechts selbst (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 1962 - V ZR 187/60, NJW 1962, 1392, 1393; Urteil vom 29. September 2006 - V ZR 25/06, WM 2006, 2226 Rn. 11;zu den Wirkungen der Pfändung vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - IX ZR 131/04, BGHZ 166, 1 Rn. 11, 16).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21
    An dieser Ansicht, die auch für das Wohnungsrecht als Sonderfall der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (vgl. Senat, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06, NJW 2007, 1884, 1885; Urteil vom 20. März 2020 - V ZR 317/18, BGHZ 225, 136 Rn. 19) gilt, hält der Senat fest.
  • KG, 24.09.2013 - 1 W 379/12

    Grundbucheintragung eines Wohnungsrechts: Bestellung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21
    § 1093 BGB steht dem nicht entgegen, weil die Personenidentität von Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigtem durch eine Singular- oder Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Eigentümers beseitigt werden kann (vgl. OLG München, DNotZ 2012, 778 = juris Rn. 9; KG, NotBZ 2013, 473 = juris Rn. 2; NJW-RR 2019, 725 Rn. 3; NK-BGB/Otto, 5. Aufl., § 1093 Rn. 28; BeckOGK/Kazele, BGB [1.2.2023], § 1093 Rn. 133; Grüneberg/Herrler, BGB, 82. Aufl., § 1093 Rn. 7; Staudinger/Reymann, BGB [2021], § 1093 Rn. 19 mwN; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 1244).
  • OLG München, 13.05.2009 - 34 Wx 26/09

    Grundbuchverfahren: Befugnis des in Insolvenz befindlichen Gläubigers eines durch

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

  • BGH, 05.05.2009 - IX ZR 151/08

    Zulässigkeit der Pfändung einer Dienstbarkeit

  • OLG München, 09.05.2012 - 34 Wx 448/11

    Grundbuchsache: Eintragung eines gemeinschaftlichen Wohnungsrechts für den

  • BGH, 08.04.1988 - V ZR 120/87

    Übernahme einer durch Verbotsgrunddienstbarkeit abgesicherten

  • KG, 08.01.2019 - 1 W 344/18

    Grundbucheintragung: Eintragung von Wohnungsrechten zugunsten des Eigentümers und

  • BGH, 10.02.2022 - V ZB 87/20

    Grundbuchverfahren: Tod eines Mitgesellschafters und Rechtsnachfolge in die

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 11/10

    Insolvenzverfahren: Erlöschen einer Mietsicherungsdienstbarkeit trotz

  • OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 114/07

    Feststellungsinteresse bei Begehren der Feststellung über die Zugehörigkeit eines

  • BGH, 20.03.2020 - V ZR 317/18

    Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen Grundstücksnießbrauch und

  • BGH, 25.09.1963 - VIII ZR 39/62
  • BGH, 22.06.2023 - V ZB 10/22

    Pfändbarkeit eines Eigentümerwohnungsrechts

    Dem Insolvenzschuldner wird, soweit die Insolvenzmasse betroffen ist, auch die Bewilligungsbefugnis entzogen; sie wird durch den Insolvenzverwalter ausgeübt (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 2. März 2023 - V ZB 64/21, NZI 2023, 413 Rn. 7 f. mwN).

    Etwas anderes gilt gemäß § 857 Abs. 3 ZPO dann, wenn die Überlassung der Ausübung an einen anderen nach § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB gestattet ist (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 2. März 2023 - V ZB 64/21, NZI 2023, 413 Rn. 9 mwN).

    Wegen der Einzelheiten wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die eingehende Begründung in dem Senatsbeschluss vom 2. März 2023 Bezug genommen (V ZB 64/21, NZI 2023, 413 Rn. 10 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht