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   BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56   

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BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56 (https://dejure.org/1957,52)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1957 - VI ZR 9/56 (https://dejure.org/1957,52)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1957 - VI ZR 9/56 (https://dejure.org/1957,52)
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Ärztliche Bescheinigungen

§ 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 72
  • NJW 1957, 1146
  • NJW 1957, 1276 (Ls.)
  • MDR 1957, 600
  • DVBl 1957, 616
  • DB 1957, 579
  • DÖV 1957, 454
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56
    Mit Recht ist es davon ausgegangen, daß die Bestimmungen in Art. 1 und 2 GrundG, in denen die Unantastbarkeit der Menschenwürde ausgesprochen und das Recht eines jeden auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit anerkannt ist, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt, ein Grundrecht gewährleistet, das sich nicht nur gegen den Staat und seine Organe richtet, sondern auch im Privatrechtsverkehr gegenüber jedermann gilt (BGHZ 13, 334 [338]; Wernicke in Bonner Kommentar Art. 1 Bem. II 1 c; Nipperdey in Neumann-Nipperdey-Scheuner, Die Grundrechte Bd II S. 18 ff; Hamann, Das Grundgesetz Art. 1 Bem. B; BGB RGRK 10. Aufl. Vorbem II vor § 1; Heimerich in BB 1956, 249 [251]; a.A. Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz 2. Aufl. S. 65 ff, 147).

    In der Entscheidung BGHZ 13, 334 hat der I. Zivilsenat eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darin erblickt, daß ein Zeitungsverlag eine Zuschrift ohne Billigung des Verfassers mit Änderungen veröffentlichte und hierdurch in die persönlichkeitsrechtliche Eigensphäre des Verfassers eingriff, dessen Persönlichkeitsbild durch die Änderungen verfälscht erscheinen konnte.

    Bei den Konfliktsmöglichkeiten, die sich daraus ergeben, daß das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines jeden mit dem eines jeden anderen gleichen Rang hat und die freie Entfaltung, der Persönlichkeit gerade in dem Hinausstreben des einzelnen über sich selbst besteht (vgl. Larenz a.a.O. S. 522), bedarf es im Streitfälle einer Abgrenzung, für die das Prinzip der Güter- und Interessenabwägung maßgebend sein muß (BGHZ 13, 334 [338]; Coing JZ 1954, 700; v. Gamm NJW 1955, 1826 [1827]).

  • BGH, 26.11.1954 - I ZR 266/52

    Rechtsfolgen der Übertragung des Urheberrechts - Cosima Wagner

    Auszug aus BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56
    Dem verletzten Verfasser ist ein Schutzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB unter Hinweis darauf zugebilligt worden, daß vom Blickpunkt des Persönlichkeitsschutzes aus die Interessenlage des Autors derartiger Aufzeichnungen im wesentlichen die gleiche sei wie die des Werkschöpfers urheberrechtlich geschützter Werke; für dessen Schutz habe die Rechtsprechung bereits seit langem die zur Anwendung gebrachten Rechtsgrundsätze aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht abgeleitet; dieses sei nur eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (auf diese Erwägungen wird auch in der Entscheidung BGHZ 15, 249 [257] zurückgegriffen).
  • BGH, 03.06.1954 - IV ZR 218/53

    Treibstoff - § 812 BGB, Verbrauch fremder Sachen, § 818 Abs. 3 BGB; §§ 989, 990

    Auszug aus BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56
    Bei den Konfliktsmöglichkeiten, die sich daraus ergeben, daß das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines jeden mit dem eines jeden anderen gleichen Rang hat und die freie Entfaltung, der Persönlichkeit gerade in dem Hinausstreben des einzelnen über sich selbst besteht (vgl. Larenz a.a.O. S. 522), bedarf es im Streitfälle einer Abgrenzung, für die das Prinzip der Güter- und Interessenabwägung maßgebend sein muß (BGHZ 13, 334 [338]; Coing JZ 1954, 700; v. Gamm NJW 1955, 1826 [1827]).
  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 578/53

    Lügendetektor I - § 244 Abs. 2 StPO, §§ 136a, 81a StPO, Unzulässigkeit des

    Auszug aus BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56
    Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen gilt uneingeschränkt auch für den einer Straftat Verdächtigen (BGH NJW 1954, 649).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    In der Rechtsprechung sind wegen der Eigenart des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts, dessen Reichweite nicht absolut feststeht, Abwägungskriterien u.a. nach Maßgabe einer abgestuften Schutzwürdigkeit bestimmter Sphären, in denen sich die Persönlichkeit verwirklicht, herausgearbeitet worden (vgl. Senat, BGHZ 24, 72, 79 f. ; 27, 284, 289 f. ; 73, 120, 124 ; Urteile vom 10. März 1987 - VI ZR 244/85 - VersR 1987, 778, 779; vom 13. Oktober 1987 - VI ZR 83/87 - VersR 1988, 379, 381 und vom 13. November 1990 - VI ZR 104/90 - VersR 1991, 433, 434) .
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Es umfasst damit auch den Anspruch auf Unterlassung der Herabwürdigung und Missachtung durch andere (BGH 25. Mai 1954 - I ZR 211/53 - BGHZ 13, 334; 2. April 1957 - VI ZR 9/56 - BGHZ 24, 72; 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57 - BGHZ 27, 284).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Demgemäß müssen auch die tatbestandlichen Voraussetzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts enger gezogen werden als diejenigen der allgemeinen Handlungsfreiheit: Es erstreckt sich nur auf Eingriffe, die geeignet sind, die engere Persönlichkeitssphäre zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 34, 238 [247] - heimliche Tonbandaufnahme; BGHZ 24, 72 [81]; 27, 284 [287]).
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