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   BGH, 02.04.1992 - 4 StR 120/92   

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https://dejure.org/1992,11272
BGH, 02.04.1992 - 4 StR 120/92 (https://dejure.org/1992,11272)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1992 - 4 StR 120/92 (https://dejure.org/1992,11272)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1992 - 4 StR 120/92 (https://dejure.org/1992,11272)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Gesamtstrafe wegen fehlerhafter Urteilsbegründung - Anforderungen an die Darstellung einer fortgesetzten Tat aus mehreren Einzelakten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 17/88

    Notwendigkeit der Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte in der

    Auszug aus BGH, 02.04.1992 - 4 StR 120/92
    Dies ist nur dann entbehrlich, wenn sich aus dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit aufgrund genauer Angaben über Beginn und Ende unmißverständlich eingegrenzt ist, so daß Zweifel über die Rechtskraftwirkung nicht auftreten können, und wenn ferner ausgeschlossen ist, daß eine genauere Feststellung der Einzelakte das Strafmaß beeinflußt hätte (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Schuldumfang 1).
  • BGH, 01.02.1991 - 2 StR 648/90

    Strafschärfende Berücksichtigung des geringen Alters des Opfers bei Verurteilung

    Auszug aus BGH, 02.04.1992 - 4 StR 120/92
    Bei einem Kind, das wie Ramona D. zur Tatzeit zwölf Jahre drei Monate bis dreizehn Jahre neun Monate alt, altersmäßig also nicht extrem weit von der Schutzgrenze des § 176 StGB entfernt war, liegt es jedoch keineswegs auf der Hand, daß hierdurch der Schuldgehalt der Tat erhöht wird (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 1 Strafzumessung 3).
  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 297/89

    Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß - Zusammenfassung eines

    Auszug aus BGH, 02.04.1992 - 4 StR 120/92
    Schuldspruch und Strafzumessung sind hier derart miteinander verknüpft, daß eine getrennte Überprüfung nicht möglich ist (vgl. BGHSt 33, 59 [BGH 05.11.1984 - AnwSt R 11/84]; BGH bei Holtz MDR 1980, 108; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 2).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BGH, 02.04.1992 - 4 StR 120/92
    Schuldspruch und Strafzumessung sind hier derart miteinander verknüpft, daß eine getrennte Überprüfung nicht möglich ist (vgl. BGHSt 33, 59 [BGH 05.11.1984 - AnwSt R 11/84]; BGH bei Holtz MDR 1980, 108; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 2).
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