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   BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09   

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BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09 (https://dejure.org/2009,12959)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2009 - 2 StR 11/09 (https://dejure.org/2009,12959)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2009 - 2 StR 11/09 (https://dejure.org/2009,12959)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 201
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09
    Die von der Strafkammer unterlassene Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGHSt 36, 378, 381; vgl. auch schon Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 256/07).
  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 256/07

    Aufklärungsrüge (Befragung eines Kindes zur Ausübung eines

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09
    Die von der Strafkammer unterlassene Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGHSt 36, 378, 381; vgl. auch schon Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 256/07).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ;

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09
    Da alle erforderlichen Tatsachen im angefochtenen Urteil mitgeteilt werden (UA S. 21), hat der Senat den Rechtsfehler auf die Sachrüge zu berücksichtigen und kann die Anrechungsentscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst nachholen (BGH NStZ 2001, 163, 164 m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; eingehende Begründung bei

    Die Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 StGB nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 601/13, BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 5, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, NStZ-RR 2009, 201; Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381).
  • BGH, 19.07.2023 - 4 StR 19/23

    Anrechnung von i.R. der Strafaussetzung zur Bewährung der Strafe aus dem

    Das Landgericht war daher gehalten, gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2, § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB über die Anrechnung von Leistungen zu entscheiden, die der Angeklagte zur Erfüllung von Auflagen aus dem Bewährungsbeschluss des Amtsgerichts erbracht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2018 - 4 StR 250/18, juris Rn. 6; zu einem möglichen Anrechnungsmaßstab vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09; Beschluss vom 2. November 2017 - 2 StR 439/17).
  • BGH, 15.08.2018 - 4 StR 250/18

    Überprüfung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Die Kammer hätte daher darlegen müssen, welche Leistungen der Angeklagte auf die Bewährungsauflagen erbracht hat und diese durch eine die Vollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe ausgleichen müssen (zu einem möglichen Anrechnungsmaßstab vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, NStZ-RR 2009, 201).
  • BGH, 16.09.2009 - 2 StR 311/09

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (übersehene Zäsur)

    Was die damit gebotene neuerliche Gesamtstrafenbildung nur mit den Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 27. Januar 2005 anbelangt, verweist der Senat hinsichtlich der Anrechenbarkeit in jener Sache erbrachten Bewährungsleistungen auf die Antragsschrift des Generalbundesanwalts sowie auf die Senatsentscheidung vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09.
  • BGH, 09.07.2019 - 1 StR 192/19

    Anrechnung erfüllter Bewährungsauflagen bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

    Die von der Strafkammer unterlassene Anrechnung der erfüllten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGH, Urteil vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381; Beschlüsse vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09 und vom 18. Juli 2007 - 2 StR 256/07).
  • OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21

    Umrechnung erbrachter Zahlungen in gemeinnützige Arbeit bei Widerruf der

    Anhaltspunkte für die Anrechnung können bei Zahlungsauflagen dabei das (nicht unmittelbar anwendbare, vgl. Fischer , Strafgesetzbuch, 68. Auflage 2021, § 56f StGB Rn. 18a m. w. N.) Tagessatzsystem (BGH, Beschluss vom 20. März 1990, 1 StR 283/89, juris, Rn. 12) und bei Arbeitsauflagen landesrechtliche Regelungen über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit (BGH, Beschluss vom 2. April 2009, 2 StR 11/09) geben.
  • BGH, 28.07.2020 - 4 StR 121/20

    Anrechnung von erbrachten Bewährungsauflagen auf eine verhängte

    Zutreffend hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hingewiesen, dass die Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflagen in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts steht, sondern in der Regel zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378; vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09; vom 22. Februar 2017 - 1 StR 555/16).
  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 439/17

    Nachholung der Entscheidung über die Anrechnung der aufgrund der

    Soweit das Landgericht es unterlassen hat, bei der Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Apolda vom 10. August 2016 über die Anrechnung der aufgrund der Bewährungsauflage geleisteten 120 Arbeitsstunden zu entscheiden (§ 56f Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB), holt der Senat die Entscheidung mit einem Anrechnungsmaßstab von einem Tag Freiheitsstrafe für je fünf geleistete Arbeitsstunden nach (vgl. Senat, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, juris, mwN).
  • BGH, 11.10.2012 - 2 StR 321/12

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Die von dem Landgericht in den Urteilsgründen zutreffend begründete Anrechnung von Bewährungsauflagen gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56 f Abs. 3 Satz 2 StGB muss auch im Urteilstenor zum Ausdruck kommen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 201; MeyerGoßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 28. Aufl. Rn. 84).
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