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   BGH, 02.04.2009 - I ZB 5/08   

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BGH, 02.04.2009 - I ZB 5/08 (https://dejure.org/2009,8953)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2009 - I ZB 5/08 (https://dejure.org/2009,8953)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2009 - I ZB 5/08 (https://dejure.org/2009,8953)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2; ; MarkenG § 50 Abs. 1; ; MarkenRL Art. 3 Abs. 2 Buchst. d; ; MarkenRL Art. 4 Abs. 4 Buchst. g; ; GeschmMRefG Art. 2 Abs. 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchlich- und Bösgläubigkeit der Anmeldung einer Marke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZB 5/08
    Mit dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG soll den Fällen begegnet werden, in denen Privat- oder Geschäftsleute bestimmte Bezeichnungen als "Hinterhaltsmarken" schützen lassen, um ihre formelle Rechtsposition zur Geltendmachung ungerechtfertigter Lizenz- oder Abmahnkostenerstattungsansprüche auszunutzen (BT-Drucks. 15/1075, S. 67 unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 23.11.2000 - I ZR 93/98, GRUR 2001, 242, 244 = WRP 2000, 160 - Classe E).

    Auch das Fehlen eines ernsthaften Benutzungswillens des Anmelders kann jedoch die Annahme nahelegen, er wolle die Marke zu dem Zweck verwenden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, in rechtsmissbräuchlicher Weise mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (vgl. BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E).

    Da eine Bindung der Marke an den Geschäftsbetrieb nicht (mehr) besteht (vgl. § 27 Abs. 1 und 2 MarkenG), genügt es für das Vorliegen eines Benutzungswillens des Anmelders allerdings, wenn er die Absicht hat, die Marke im geschäftlichen Verkehr zwar nicht selbst zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, sie aber der Benutzung durch einen Dritten - im Wege der Lizenzerteilung oder nach einer Übertragung - zuzuführen (BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E).

    Ein solcher genereller Benutzungswille kann demnach auch bei Markenagenturen gegeben sein, die im Hinblick auf eine bestehende oder potentielle Geschäftsbeziehung zu ihren Kunden Marken anmelden, um sie diesen für deren spezielle Vermarktungsbedürfnisse zur Verfügung zu stellen (BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E).

    Es ist auch hinsichtlich solcher Anmelder grundsätzlich von der Vermutung auszugehen, dass sie die Marke jedenfalls der Benutzung durch einen Dritten zuführen wollen (BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZB 5/08
    Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes (vgl. auch Art. 6 PVÜ) ist es, wie das Bundespatentgericht mit Recht angenommen hat, an sich grundsätzlich rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe Zeichen im benachbarten Ausland als Marke für gleiche oder sogar identische Waren benutzt (BGHZ 173, 230 Tz. 19 - CORDARONE, m.w.N.).

    Auch ohne einen inländischen Besitzstand eines Vorbenutzers kann die Anmeldung einer Marke allerdings als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder den Inhaber eines wertvollen ausländischen Zeichens, der dieses demnächst auch auf dem inländischen Markt benutzen will, daran durch die mit der Eintragung der angemeldeten Marke verbundene zeichenrechtliche Sperre hindern will (BGHZ 173, 230 Tz. 21 - CORDARONE, m.w.N.).

    Zwar kann, wie das Bundespatentgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, von einer Bösgläubigkeit der Anmeldung nicht bereits dann ausgegangen werden, wenn ein Anmelder den Umstand, dass einzelne Arzneimittel im Ausland unter nur dort, nicht aber im Inland geschützten Marken vertrieben werden, für eigene Zwecke ausnutzt, indem er die Bezeichnung im Inland für sich als Marke anmeldet und mit ihr gekennzeichnete - aus dem Ausland parallelimportierte - Arzneimittel vertreibt (vgl. BGHZ 173, 230 Tz. 21 ff. - CORDARONE).

    Der Vertrieb des aus dem Ausland importierten Arzneimittels unter der mit der ausländischen Bezeichnung übereinstimmenden, im Inland jedoch nicht geschützten Marke war weder markenrechtlich zu beanstanden (vgl. BGHZ 173, 230 Tz. 21 ff. - CORDARONE) noch stellte er eine nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG unlautere Wettbewerbshandlung dar, da es schon an der Tatbestandsvoraussetzung einer Nachahmung von Waren eines Mitbewerbers fehlte.

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZB 5/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Markenanmeldung bösgläubig i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, wenn der Anmelder das angemeldete Zeichen nicht als Marke, d.h. als Herkunftshinweis, benutzen, sondern die formale Rechtsstellung als Inhaber eines Kennzeichenrechts lediglich zum Zwecke der rechtsmissbräuchlichen oder sittenwidrigen Behinderung Dritter einsetzen will (BGHZ 167, 278 Tz. 41 - FUSSBALL WM 2006; BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance, jeweils m.w.N.; vgl. auch Sharpston aaO Tz. 48/49).

    Mit dem Zeitpunkt der Anmeldung ist, da es sich um ein absolutes Eintragungshindernis handelt, der Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung gemeint (BGHZ 167, 278 Tz. 42 - FUSSBALL WM 2006; BT-Drucks. 15/1075, S. 68 zu § 50 Abs. 2 MarkenG).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZB 5/08
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin konnte ein Interesse eines Parallelimporteurs an dem Erwerb eines (eigenen) Markenschutzes an der Bezeichnung "Flixotide" auch nicht deswegen angenommen werden, weil er als Inhaber der Markenrechte davon hätte absehen können, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften für einen zulässigen Parallelimport geforderten Voraussetzungen einzuhalten (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 26.4.2007 - C-348/04, Slg. 2007, I-3391 = GRUR 2007, 586 Tz. 21 = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZB 5/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Markenanmeldung bösgläubig i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, wenn der Anmelder das angemeldete Zeichen nicht als Marke, d.h. als Herkunftshinweis, benutzen, sondern die formale Rechtsstellung als Inhaber eines Kennzeichenrechts lediglich zum Zwecke der rechtsmissbräuchlichen oder sittenwidrigen Behinderung Dritter einsetzen will (BGHZ 167, 278 Tz. 41 - FUSSBALL WM 2006; BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 29/02, GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance, jeweils m.w.N.; vgl. auch Sharpston aaO Tz. 48/49).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZB 5/08
    Derartige Umstände können darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen anmeldet (vgl. BGH, Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 8/05, GRUR 2008, 621 Tz. 1 = WRP 2008, 785 - AKADEMIKS; Urt. v. 26.6.2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 Tz. 20 = WRP 2008, 1319 - EROS, m.w.N.).
  • BPatG, 17.12.2007 - 25 W (pat) 76/05

    Flixotide - Zur Löschung einer Markeneintragung wegen bösgläubiger Anmeldung

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZB 5/08
    Die Beschwerde der Antragstellerin ist ohne Erfolg geblieben (BPatG PharmaR 2008, 283).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZB 5/08
    Derartige Umstände können darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen anmeldet (vgl. BGH, Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 8/05, GRUR 2008, 621 Tz. 1 = WRP 2008, 785 - AKADEMIKS; Urt. v. 26.6.2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 Tz. 20 = WRP 2008, 1319 - EROS, m.w.N.).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 10/02

    Roximycin

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZB 5/08
    Das aus der konkreten Benutzung der Marke abgeleitete Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 9 MarkenG greift nur ein, wenn eine gesetzwidrige Benutzung des Zeichens in jedem denkbaren Fall gegeben ist (BGH, Beschl. v. 13.10.2004 - I ZB 10/02, GRUR 2005, 258, 260 = WRP 2005, 99 - Roximycin, m.w.N.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung -

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZB 5/08
    Dieser Begriff ist allerdings weder im Markengesetz noch in der Markenrechtsrichtlinie definiert (vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston v. 12. März 2009, Tz. 36 in der Sache C-529/07 - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth).
  • BPatG, 30.12.2009 - 25 W (pat) 76/05
    Auf die -zugelassene -Rechtsbeschwerde der Antragstellerin hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2. April 2009 (I ZB 5/08) den Beschluss des Bundespatentgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Die zulässige Beschwerde hat auf der Grundlage der vom Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 2. April 2009 (I ZB 5/08) dargelegten Rechtsauffassung, an die der Senat gemäß § 89 Abs. 4 Satz 2 MarkenG gebunden ist, Erfolg.

  • BPatG, 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11

    Gehendes Ampelmännchen - Markenlöschungsverfahren - "Bildmarke (gehendes

    Wer Markentrends erkennt und dementsprechend Marken entwickelt, handelt nicht bösgläubig (BPatG GRUR 2007, 240 - Seid bereit; GRUR-RR 2008, 4 - FC Vorwärts; Ingerl/Rohnke vor §§ 14-19 MarkenG Rn. 350; BGH BeckRS 2009, 13397 - Flixotide; GRUR 2009, 780 Rn. 18, 20 - Ivadal).
  • BPatG, 23.10.2012 - 27 W (pat) 87/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KRYSTALLPALAST VARIETÉ

    Dagegen spricht es für die hier vom Senat angenommene Bösgläubigkeit des Markeninhabers, dass erkennbar ist, wen die Marke behindern kann bzw. für wen sie von Interesse ist (BGH, Urt. v. 2. April 2009 - I ZB 5/08, BeckRS 2009, 13397 Rn. 22 - Flixotide; BGH GRUR 2009, 780 Rn. 18, 20 - Ivadal).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZB 14/10

    Verstoß gegen den Anspruch eines Markeninhabers auf rechtliches Gehör durch

    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin hat der Senat die Beschwerdeentscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen (BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - I ZB 5/08, juris).
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