Rechtsprechung
BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 282/13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 164 Abs 1 S 1 BGB, § 164 Abs 1 S 2 BGB, § 558a BGB
Wohnraummiete: Offenlegung der Stellvertretung bei einem Mieterhöhungsverlangen - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 164 Abs. 1 S. 2, 558 Abs. 1, 558a Abs. 1
Mieterhöhungsverlangen durch Hausverwaltung ohne ausdrückliche Offenlegung der Vertretung für den Vermieter - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines schriftlichen Mieterhöhungsverlangens durch die Hausgesellschaft ohne ausdrücklichen Hinweis auf ein Vertreterhandeln für den Vermieter
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Hausverwalter kann als Stellvertreter des Vermieters Mieterhöhung begehren; §§ 164, 558a BGB
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mieterhöhungserklärung durch Hausverwaltung ohne Offenlegung der Bevollmächtigung und ohne Benamung des Vermieters
- rewis.io
Wohnraummiete: Offenlegung der Stellvertretung bei einem Mieterhöhungsverlangen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 164 Abs. 1 S. 2; BGB § 558a Abs. 1
Rechtmäßigkeit eines schriftlichen Mieterhöhungsverlangens durch die Hausgesellschaft ohne ausdrücklichen Hinweis auf ein Vertreterhandeln für den Vermieter - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieterhöhungsverlangen: Konkludente Vertretung des Vermieters durch die Hausverwaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Mieterhöhungsschreiben der Hausverwaltung
- Jurion (Kurzinformation)
Mieterhöhungsverlangen durch Hausgesellschaft ohne ausdrücklichen Hinweis auf Vertreterhandeln für Vermieter rechtmäßig
- wkblog.de (Zusammenfassung)
Mieterhöhung - Vertretung durch Hausverwaltung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung - Vertretung durch Hausverwaltung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Mieterhöhungsverlangen durch Hausgesellschaft ohne ausdrücklichen Hinweis auf Vertreterhandeln für Vermieter rechtmäßig
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 05.12.2012 - 10 C 131/12
- LG Berlin, 14.08.2013 - 65 S 39/13
- BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 282/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03
Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter
Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 282/13
Gibt eine Hausverwaltung, die nicht selbst Vermieterin ist, im Rahmen eines Mietverhältnisses eine Erklärung gegenüber dem Mieter ab, ist aus diesen Umständen - wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat - regelmäßig zu entnehmen, dass sie im Namen des Vermieters handelt (LG Berlin, GE 1994, 1447;… Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Vor § 535 BGB, Rn. 294;… Erman/Maier-Reimer, BGB, 13. Aufl., § 164 Rn. 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 12/03, NJW-RR 2004, 1017unter II 2 a, zur Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter).
- LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 114/14
Wohnraummiete in Stuttgart: Anforderungen an die Begründung eines formal …
a) Das Mieterhöhungsverlangen der SÜ GmbH im Auftrag der Klägerin - ein Mieterhöhungsverlangen durch einen Vertreter des Vermieters ist grundsätzlich zulässig (BGH Urteil vom 02.04.2014 - VIII ZR 282/13) - war formal unwirksam, die darauf gestützte Klage zunächst unzulässig.