Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5602
BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13 (https://dejure.org/2014,5602)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2014 - VIII ZR 19/13 (https://dejure.org/2014,5602)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2014 - VIII ZR 19/13 (https://dejure.org/2014,5602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 535 Abs 1 BGB
    Wohnraummiete: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Mieters auf Ersatz künftigen Schadens wegen des Risikos einer tödlichen Tumorerkrankung durch das Einatmen von mit Asbestfasern angereichertem Staub

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 256 Abs. 1
    Feststellungsklage auf Ersatz künftigen Schadens; Zulässigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer auf Ersatz künftigen Schadens gerichteten Feststellungsklage bei minimal erhöhtem Schadensrisiko

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellungsklage auf künftigen Schadensersatz bei asbesthaltigen Fußbodenfliesen; Asbestgefahr

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzulässige Feststellungsklage des Mieters auf Schadensersatzanspruch wegen möglicher künftiger Gesundheitsschäden durch fehlerhaften Austausch von asbesthaltigen Vinylplatten

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Mieters auf Ersatz künftigen Schadens wegen des Risikos einer tödlichen Tumorerkrankung durch das Einatmen von mit Asbestfasern angereichertem Staub

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Kein Feststellungsinteresse bei "sehr geringer Möglichkeit" künftigen Schadenseintritts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Zulässigkeit einer auf Ersatz künftigen Schadens gerichteten Feststellungsklage bei minimal erhöhtem Schadensrisiko

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Feststellungsinteresse bei einer nur minimalen Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts - Asbesthaltige Vinylplatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Risiko einer Tumorerkrankung als Beurteilungskriterium eines Feststellungsinteresses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nur "sehr geringe" Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts - und das Feststellungsinteresse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Feststellungsinteresse - Klage bei unwahrscheinlichem Schadenseintritt unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts (Asbest)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Feststellungsklage kann bei "sehr, sehr geringer" Möglichkeit eines Schadenseintritts unzulässig sein

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Feststellungsinteresse bei nur minimal über dem allgemeinen Lebensrisiko liegendem Risiko für einen künftigen Schaden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Feststellungsklage bei geringfügiger Asbestbelastung einer Mietwohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Keine Feststellungsklage bei unwahrscheinlichem Schadenseintritt (hier: Bodenplatten aus Asbest)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Leichtes Asbestrisiko: kein Regress gegen Vermieter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellungsklage kann bei "sehr, sehr geringer" Möglichkeit eines Schadenseintritts unzulässig sein

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Kein Feststellungsinteresse bei Asbest in Fußbodenbelag

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Feststellungsinteresse bei nur sehr geringer Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Feststellungsinteresse für künftigen Schadenseintritt

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Zum Feststellungsinteresse bei geringer Möglichkeit künftigen Schadenseintritts

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Vinylplatten - kein Schadensersatzanspruch des Mieters

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zum Feststellungsinteresse wenn die Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts "sehr gering" ist

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Asbest in der Wohnung?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Asbest in der Mietwohnung: Vermieter haftet nur bei konkreter Gesundheitsgefährdung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Asbest - Leicht erhöhtes Krankheitsrisiko rechtfertigt keine Feststellungsklage

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Asbest - Leicht erhöhtes Krankheitsrisiko rechtfertigt keine Feststellungsklage

  • haufe.de (Kurzinformation)

    ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsklage auf Ersatz künftigen Schadens

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Asbest in der Wohnung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zum Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsschäden durch Mietwohnung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Feststellungsklage bei asbesthaltigen Bodenplatten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines Schadenseintritts! (IBR 2014, 1332)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 840
  • MDR 2014, 796
  • NZM 2014, 511
  • ZMR 2014, 863
  • VersR 2015, 770
  • WM 2014, 1785
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13
    Selbst wenn man für die Zulässigkeit der Feststellungsklage die bloße Möglichkeit eines durch die Pflichtverletzungen verursachten Schadenseintritts genügen lassen wollte (vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 2001- VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431 unter II 2; vom 20. Januar 2001 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414 unter II 3; Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06, NJW-RR 2007, 601 Rn. 5), ist die Zulässigkeit der Klage im Streitfall zu verneinen.

    Denn bei verständiger Würdigung besteht aus der Sicht der Kläger auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen und des diesen Feststellungen zugrundeliegenden Sachverständigengutachtens kein Grund, mit einem Schaden "wenigstens zu rechnen" (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06, aaO mwN).

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13
    Selbst wenn man für die Zulässigkeit der Feststellungsklage die bloße Möglichkeit eines durch die Pflichtverletzungen verursachten Schadenseintritts genügen lassen wollte (vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 2001- VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431 unter II 2; vom 20. Januar 2001 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414 unter II 3; Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06, NJW-RR 2007, 601 Rn. 5), ist die Zulässigkeit der Klage im Streitfall zu verneinen.
  • LG Berlin, 21.12.2012 - 65 S 200/12

    Asbestplatten nicht fachgerecht entfernt: Vermieter haftet!

    Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13
    Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung (LG Berlin, ZMR 2013, 715) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

    Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13
    c) Soweit sich das Berufungsgericht zur Stützung seiner Auffassung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2011 (8 AZR 769/09, NZA-RR 2012, 290) beruft, ist der dort entschiedene Sachverhalt mit dem hier zu entscheidenden Sachverhalt nicht vergleichbar.
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13
    Selbst wenn man für die Zulässigkeit der Feststellungsklage die bloße Möglichkeit eines durch die Pflichtverletzungen verursachten Schadenseintritts genügen lassen wollte (vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 2001- VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431 unter II 2; vom 20. Januar 2001 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414 unter II 3; Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06, NJW-RR 2007, 601 Rn. 5), ist die Zulässigkeit der Klage im Streitfall zu verneinen.
  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Der Bundesgerichtshof unterscheidet bei zukünftigen Schäden zwischen der Zulässigkeit der Feststellungsklage, für die lediglich die Möglichkeit eines weiteren Schadenseintritts ausreicht, also der Geschädigte bei verständiger Würdigung damit rechnen kann (BGH 2.4.14 - VIII ZR 19/13 -), und der Begründetheit.
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (BAG 17. März 2016 - 8 AZR 677/14 - Rn. 20; 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 36; 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 29; offenlassend, ob "die bloße Möglichkeit" genügt: BGH 2. April 2014 - VIII ZR 19/13 - Rn. 18) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (BAG 17. März 2016 - 8 AZR 677/14 - Rn. 20; 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 36; 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 29; offenlassend, ob "die bloße Möglichkeit" genügt BGH 2. April 2014 - VIII ZR 19/13 - Rn. 18) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht