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   BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 282/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8401
BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 282/13 (https://dejure.org/2014,8401)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2014 - VIII ZR 282/13 (https://dejure.org/2014,8401)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2014 - VIII ZR 282/13 (https://dejure.org/2014,8401)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 164 Abs 1 S 1 BGB, § 164 Abs 1 S 2 BGB, § 558a BGB
    Wohnraummiete: Offenlegung der Stellvertretung bei einem Mieterhöhungsverlangen

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 164 Abs. 1 S. 2, 558 Abs. 1, 558a Abs. 1
    Mieterhöhungsverlangen durch Hausverwaltung ohne ausdrückliche Offenlegung der Vertretung für den Vermieter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines schriftlichen Mieterhöhungsverlangens durch die Hausgesellschaft ohne ausdrücklichen Hinweis auf ein Vertreterhandeln für den Vermieter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hausverwalter kann als Stellvertreter des Vermieters Mieterhöhung begehren; §§ 164, 558a BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhungserklärung durch Hausverwaltung ohne Offenlegung der Bevollmächtigung und ohne Benamung des Vermieters

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Offenlegung der Stellvertretung bei einem Mieterhöhungsverlangen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164 Abs. 1 S. 2; BGB § 558a Abs. 1
    Rechtmäßigkeit eines schriftlichen Mieterhöhungsverlangens durch die Hausgesellschaft ohne ausdrücklichen Hinweis auf ein Vertreterhandeln für den Vermieter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterhöhungsverlangen: Konkludente Vertretung des Vermieters durch die Hausverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Mieterhöhungsschreiben der Hausverwaltung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen durch Hausgesellschaft ohne ausdrücklichen Hinweis auf Vertreterhandeln für Vermieter rechtmäßig

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Mieterhöhung - Vertretung durch Hausverwaltung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung - Vertretung durch Hausverwaltung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterhöhungsverlangen durch Hausgesellschaft ohne ausdrücklichen Hinweis auf Vertreterhandeln für Vermieter rechtmäßig

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03

    Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter

    Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 282/13
    Gibt eine Hausverwaltung, die nicht selbst Vermieterin ist, im Rahmen eines Mietverhältnisses eine Erklärung gegenüber dem Mieter ab, ist aus diesen Umständen - wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat - regelmäßig zu entnehmen, dass sie im Namen des Vermieters handelt (LG Berlin, GE 1994, 1447; Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Vor § 535 BGB, Rn. 294; Erman/Maier-Reimer, BGB, 13. Aufl., § 164 Rn. 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 12/03, NJW-RR 2004, 1017unter II 2 a, zur Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter).
  • LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 114/14

    Wohnraummiete in Stuttgart: Anforderungen an die Begründung eines formal

    a) Das Mieterhöhungsverlangen der SÜ GmbH im Auftrag der Klägerin - ein Mieterhöhungsverlangen durch einen Vertreter des Vermieters ist grundsätzlich zulässig (BGH Urteil vom 02.04.2014 - VIII ZR 282/13) - war formal unwirksam, die darauf gestützte Klage zunächst unzulässig.
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