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   BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14   

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https://dejure.org/2015,11474
BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14 (https://dejure.org/2015,11474)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2015 - 3 StR 642/14 (https://dejure.org/2015,11474)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2015 - 3 StR 642/14 (https://dejure.org/2015,11474)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 52 StGB; § 264 StPO
    Tateinheitliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aufgrund von sich überschneidenden Teilakten der Verfügung über unterschiedliche Betäubungsmittel (hier: Amphetamin und Marihuana); Verstoß gegen die Kognitionspflicht; prozessuale Tatidentität

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 52 StGB, § 53 StGB, § 264 Abs 1 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei möglicher Identität der Teilakte eines Handelstreibens mit Marihuana und Amphetaminen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 264 StPO, § 264 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die gerichtliche Kognitionspflicht bei der Bewertung von Betäubungsmitteldelikten

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei möglicher Identität der Teilakte eines Handelstreibens mit Marihuana und Amphetaminen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264 Abs. 1
    Verstoß gegen die gerichtliche Kognitionspflicht bei der Bewertung von Betäubungsmitteldelikten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozessuale Tatidentität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 378
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 65/97

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zur Begründung einer erheblichen Verminderung

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14
    Gleichartige Tateinheit ist aber u.a. dann anzunehmen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung im Einzelfall über bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die tatsächliche Besitzausübung über die andere darstellt, denn dies begründet Identität der jeweiligen Teilakte des Handeltreibens (LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., vor § 52 ff. Rn. 43; Weber, BtMG, 4. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 599; zur Vermischung unterschiedlicher Mengen BGH, Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14
    Eine solche ist gegeben, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 361).
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98

    Verklammerung von zwei selbständigen Einzelstraftaten auf dem Gebiet des

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14
    Zwar hat der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln nicht die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 261; Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94, NStZ 1995, 37, 38; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14
    Sofern das materielle Recht nicht ausnahmsweise mehrere selbständige Sachverhalte zu einer Handlungseinheit zusammenfasst (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288), ist prozessuale Tatidentität insbesondere anzunehmen bei materiellrechtlicher Tateinheit (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95, BGHSt 41, 385, 389).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14
    Sofern das materielle Recht nicht ausnahmsweise mehrere selbständige Sachverhalte zu einer Handlungseinheit zusammenfasst (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288), ist prozessuale Tatidentität insbesondere anzunehmen bei materiellrechtlicher Tateinheit (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95, BGHSt 41, 385, 389).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14
    Zwar hat der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln nicht die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 261; Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94, NStZ 1995, 37, 38; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14
    Zwar hat der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln nicht die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 261; Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94, NStZ 1995, 37, 38; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 648/11

    Kognitionspflicht des Gerichts bei einer möglichen Vergewaltigung durch Würgen

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14
    Zu Recht beanstandet die Staatsanwaltschaft die - bereits im Rahmen der Sachrüge beachtliche (BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 648/11, juris Rn. 16 mwN) - Verletzung von § 264 StPO.
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1; Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14 Rn. 7 f.) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18 Rn. 7; Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14 Rn. 7 mwN; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 43; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 628 ff.).
  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 88/18

    Voraussetzungen einer konkurrenzrechtlichen Bewertungseinheit beim Handeltreiben

    Auch der bloße gleichzeitige Besitz zweier aus verschiedenen Liefervorgängen stammender Handelsmengen vermag, wie das Landgericht richtig gesehen hat, zwei selbstständige Fälle des Handeltreibens nicht zu einer Bewertungseinheit im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit zu verbinden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ 2017, 711, 712 jew. mwN).

    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (vgl. auch BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 8; Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, juris Rn. 29 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 7 mwN; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 43; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 628 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).

  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 95/18

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit;

    Auch der bloße gleichzeitige Besitz zweier Handelsmengen vermag mehrere selbständige Fälle des Handeltreibens nicht zu einer Bewertungseinheit im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit zu verbinden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ 2017, 711, 712 jew. mwN).

    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (vgl. auch BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 8; Beschluss vom 10. Juli 2017 6 - GSSt 4/17, juris Rn. 29 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die tatsächliche Verfügungsgewalt über die andere darstellt (BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 7 mwN; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 43; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 628 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).

  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei

    Mehrere sachlich-rechtlich selbständige Handlungen im Sinne von § 53 Abs. 1 StGB bilden nur dann eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechtsund Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 6; Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 362 f. mwN).
  • BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Gleichartige Tateinheit ist aber etwa dann anzunehmen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung im Einzelfall über bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die tatsächliche Besitzausübung über die andere darstellt, denn dies begründet Identität der jeweiligen Teilakte des Handeltreibens (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, NStZ-RR 2015, 378; LK/Rissing-van Saan, StGB, 13. Aufl., vor § 52 ff. Rn. 54; BeckOK-BtMG/Becker, 19. Edition, § 29 Rn. 127 ff.; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 623).

    Der hier für die Fälle 3 und 4 der Anklageschrift festgestellte, sukzessiv aufgefüllte und "nie zur Neige" gehende Verkaufsvorrat weist überschneidende Ausführungshandlungen für sämtliche abgeurteilte Bestellvorgänge der Bande aus und begründet für diese die Annahme gleichartiger Tateinheit (vgl. BGH, Urteile vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227; vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, aaO Rn. 7; Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 4 StR 377/14, NStZ 2015, 226) bei zugleich auf dieses Geschehen erstreckter tatgerichtlicher Kognitionspflicht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94, NStZ 1994, 495).

  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 261/20

    Gegenstand des Urteils (verfahrensrechtlicher Tatbegriff: allgemeiner Maßstab,

    Mehrere sachlich-rechtlich selbständige Handlungen im Sinne von § 53 Abs. 1 StGB bilden nur dann eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch inhaltlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechtsund Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 6; Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 362 f. mwN).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit i.S.d. § 52 StGB zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (BGH NStZ 2020, 42; BGH GSSt NJW 2018, 2905; BGH BeckRS 2015, 9411; BGH NStZ 2017, 711) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (BGH NStZ 2020, 42; BGH BeckRS 2015, 9411; BGH NStZ-RR 1999, 119 mwN; Weber BtMG Vorbem. zu §§ 29 ff. Rn. 628 ff.; BGH BeckRS 2019, 4754, BGH BeckRS 2018, 22775; BGH NStZ-RR 2018, 352; BGH NStZ 2017, 711).
  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 239/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche

    (1) Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, aaO S. 10; Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die tatsächliche Verfügungsgewalt über die andere darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14 mwN; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18, aaO; LK/Rissing-van Saan, StGB, 13. Aufl., Vor § 52 ff. Rn. 54).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 615/17

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Tateinheit; Tatmehrheit;

    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 8; Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, NJW 2018, 2905, 2907) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 7 mwN; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 52 Rn. 43; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 628 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche

    Auch der bloße gleichzeitige Besitz zweier aus verschiedenen Liefervorgängen stammender Handelsmengen vermag zwei selbständige Fälle des Handeltreibens nicht zu einer Bewertungseinheit im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit zu verbinden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14; Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ 2017, 711, 712; vom 28. Mai 2018 ? 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42).
  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 453/17

    Gleichartige Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz unterschiedlicher

  • BGH, 19.01.2023 - 4 StR 274/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Tateinheit, mehrere Taten,

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 63/19

    Prozessgegenstand im Urteilszeitpunkt maßgeblich für Zuständigkeit des

  • LG Bielefeld, 31.08.2020 - 3 KLs 153/11
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