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   BGH, 02.04.2019 - 5 StR 685/18   

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https://dejure.org/2019,9809
BGH, 02.04.2019 - 5 StR 685/18 (https://dejure.org/2019,9809)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2019 - 5 StR 685/18 (https://dejure.org/2019,9809)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2019 - 5 StR 685/18 (https://dejure.org/2019,9809)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 337 StPO, § 354 Abs. 1, Abs. 1a StPO

  • Wolters Kluwer

    Nicht erforderliche Vorführung eines inhaftierten Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Nicht erforderliche Vorführung eines inhaftierten Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung

  • rewis.io

    Notwendigkeit der Vorführung zur Revisionshauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nicht erforderliche Vorführung eines inhaftierten Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Anwesenheit des Angeklagten in der Revisions-HV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 486
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.01.2021 - 6 StR 326/20

    Keine Vorführung des Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung;

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das "Gebot der Waffengleichheit' noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, weil der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20, NStZ-RR 2020, 322; vom 29. August 2019 - 5 StR 103/19, NStZ-RR 2020, 180; vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 486, jeweils mwN).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 113/19

    Verzicht auf persönliche Vorführung des in Haft befindlichen Angeklagten zur

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da die Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2019 - 5 StR 103/19 Rn. 3 und vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18 Rn. 3).
  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 77/20

    Gebotenheit der Vorführung eines Angeklagten zu der Revisionshauptverhandlung

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 486 ; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 350 Rn. 10).
  • BGH, 29.08.2019 - 5 StR 103/19

    Gebotenheit der Vorführung des Angeklagten zur Revisionshauptverhandlung i.R.e.

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18 , NStZ 2019, 486; KK/ StPO -Gericke, 8. Aufl., § 350 Rn. 10).
  • BGH, 03.08.2023 - 4 StR 125/23

    Absehen von der Vorführung des Angeklagten zur Hauptverhandlung über die Revision

    Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da sein Verteidiger in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20; Beschluss vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 486; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 350 Rn. 10).
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