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   BGH, 02.05.1963 - VII ZR 74/62   

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https://dejure.org/1963,258
BGH, 02.05.1963 - VII ZR 74/62 (https://dejure.org/1963,258)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1963 - VII ZR 74/62 (https://dejure.org/1963,258)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1963 - VII ZR 74/62 (https://dejure.org/1963,258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verjährung von Vergütungsansprüchen eines Bauunternehmers; Begriff des Handwerkers

Papierfundstellen

  • BGHZ 39, 255
  • NJW 1963, 1398
  • MDR 1963, 669
  • VersR 1963, 884
  • DB 1963, 1499
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65

    Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar

    Richtig ist, daß der Senat einer zu engen Auslegung dieses Begriffs im Urteil BGHZ 39, 255 entgegengetreten ist.
  • BGH, 10.06.1974 - VII ZR 44/73

    Vermutung der Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners; Begriff des

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  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78

    Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne;

    Damit unterliegen ihre Ansprüche den für Kaufleute geltenden Verjältungsvorschriften (vgl. BGHZ 39, 255, 257, 258).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2002 - 23 U 113/01

    Zu den Voraussetzungen der Verjährungsfrist des § 196

    Dabei spielt insbesondere die Erwägung eine Rolle, dass solche alltägliche Geschäfte regelmäßig nicht längere Zeit im Gedächtnis der Beteiligten haften bleiben, in kurzer Zeit eine Verdunkelung des Streitverhältnisses eintritt und der Schuldner nach Ablauf der Zweijahresfrist nicht mehr wegen Forderungen in Anspruch genommen werden soll, über deren Begleichung ein Nachweis nicht oder nicht mehr vorhanden ist (BGHZ 28, 144, 151 = NJW 1959, 239; BGHZ 39, 255, 257 = NJW 1963, 1398; BGHZ 57, 191, 198 = NJW 1972, 95; BGHZ 86, 313, 319 = NJW 1983, 1050, 1052; BGHZ 91, 305, 308 = NJW 1984, 2086).
  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 288/77

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Herstellers einer Eigentumswohnung

    Sie ist damit auch den für Kaufleute geltenden Verjährungsvorschriften unterworfen (vgl. BGHZ 39, 255, 257/258).
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01

    Verjährung von bauvertraglichen Ansprüchen; Zustellung "demnächst" gemäß § 270

    Es kommt vielmehr darauf an, aus welchen Geschäften die zu beurteilenden Ansprüche hergeleitet werden, ob diese ganz oder jedenfalls im Wesentlichen aus handwerklicher Arbeit herrühren (BGHZ 39, 255, 259= NJW 1963, 1398 f.).

    In diesem Fall müssen sie notwendig eine größere oder geringere Zahl handwerklich ausgebildeter Kräfte beschäftigen, um die ihnen übertragenen Arbeiten ausführen zu können (BGHZ 39, 255, 259 f.).

  • BGH, 16.11.1967 - III ZR 12/67

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei

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  • OLG Düsseldorf, 21.08.2003 - 23 U 113/02

    Vermietung als Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB

    Dabei spielt insbesondere die Erwägung eine Rolle, dass solche alltägliche Geschäfte regelmäßig nicht längere Zeit im Gedächtnis der Beteiligten haften bleiben, in kurzer Zeit eine Verdunkelung des Streitverhältnisses eintritt und der Schuldner nach Ablauf der Zweijahresfrist nicht mehr wegen Forderungen in Anspruch genommen werden soll, über deren Begleichung ein Nachweis nicht oder nicht mehr vorhanden ist (BGHZ 28, 144, 151 = NJW 1959, 239; BGHZ 39, 255, 257 = NJW 1963, 1398; BGHZ 57, 191, 198 = NJW 1972, 95; BGHZ 86, 313, 319 = NJW 1983, 1050, 1052; BGHZ 91, 305, 308 = NJW 1984, 2086).
  • OLG Koblenz, 22.10.2007 - 12 U 417/05

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung im

    Das ist aber nur der allgemeine Grundgedanke des Gesetzgebers gewesen (vgl. BGHZ 39, 255, 257), der nicht in jedem Fall auf die Auslegung und Anwendung der Norm durchschlägt.Die Annahme der Anwendbarkeit von § 196 Abs. 1 BGB a.F. auf dort nicht ausdrücklich geregelte Fälle ist in der Rechtsprechung vor allem für Fälle von Ansprüchen aus ihrerseits nicht positivrechtlichen Rechtsinstituten, wie der damals im Gesetz noch nicht ausdrücklich verankerten "culpa in contrahendo" ausgesprochen worden (BGHZ 57, 191, 195).
  • BGH, 12.03.1981 - VII ZR 117/80

    Begriff des Gewerbebetriebes

    Von dieser Voraussetzung hat der Senat auch nicht in seiner Entscheidung BGHZ 39, 255 abgesehen.
  • OLG Stuttgart, 17.12.1993 - 2 U 86/93

    Regreßansprüche auf Grund von Bürgschaftsinanspruchnahme; Übergang von

  • BGH, 07.05.1981 - VII ZR 107/80

    Verjährung der Ansprüche von Lufttransportunternehmen wegen des

  • OLG Naumburg, 16.01.2007 - 9 U 77/06

    Auftraggeber ist Krankenhausbetrieb: Verjährungsfrist

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 156/78

    Verjährung von Zahlungsansprüchen aus einem Kauf- und Bauvertrag - Annahme eines

  • BGH, 31.01.1966 - VII ZR 103/64

    Streit über die zur Erteilung des Auftrags zur Innenausstattung des Hauses

  • BGH, 02.07.1964 - VII ZR 175/62

    Abgrenzung HV / Generalvertreter / freier Mitarbeiter, Scheinselbständigkeit,

  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 302/74
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