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   BGH, 02.05.1985 - I ZR 47/83   

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https://dejure.org/1985,1005
BGH, 02.05.1985 - I ZR 47/83 (https://dejure.org/1985,1005)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1985 - I ZR 47/83 (https://dejure.org/1985,1005)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1985 - I ZR 47/83 (https://dejure.org/1985,1005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bauauftrag - Bauzeichnungen - Verwendungsvorbehalt - Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Unterbeauftragten - Urheberrechtsschutzfähigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2701
  • NJW-RR 1986, 1280 (Ls.)
  • MDR 1985, 818
  • GRUR 1985, 939
  • BB 1985, 1292
  • ZUM 1985, 564
  • afp 1985, 309
  • afp 1986, 360
  • BauR 1985, 571
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - I ZR 47/83
    Ein solcher Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sich aus den Umständen des Falles konkrete Anhaltspunkte für einen auf den Schutz des Dritten gerichteten Parteiwillen ergeben; denn es steht den Parteien frei, ausdrücklich oder stillschweigend den Schutzbereich des Vertrages auch auf Dritte zu erstrecken (vgl. BGH Urt. v. 2.11.1983 - IVa ZR 20/82 - NJW 1984, 355).
  • BGH, 22.01.1968 - VIII ZR 195/65

    unverschlossene Rauchrohröffnung - §§ 538, 571 BGB <Fassung bis 31.8.01>,

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - I ZR 47/83
    Ihnen gegenüber ist der Schuldner zwar nicht zur Leistung, wohl aber unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet (BGHZ 49, 350, 353 f.).
  • OLG Stuttgart, 14.10.1999 - 19 U 142/99

    Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den Unternehmer)

    Es ist erforderlich, aber auch ausreichend, wenn sich nach den Umständen des Falles konkrete Anhaltspunkte für einen Parteiwillen ergeben, der auf den Schutz eines bestimmungsgemäß mit der vertraglichen Leistung in Berührung kommenden Dritten gerichtet ist (BGH NJW 1984, 355, 356; BGH NJW 1995, 1739, 1747; BGH BauR 1985, 571, 572; zusammenfassender Überblick bei BGH NJW 1996, 2927, 2928).
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