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BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Diebstahl - Zueignungsabsicht - Gefährdung des Straßenverkehrs - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Versuch - Vollendetes Delikt - Zufahren auf einen Polizeibeamten - Beifahrer - Mittäter - Beteiligung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
§ 315c StGB
Eingriff in den Straßenverkehr - Täter im Sinne des § 315c StGB
Papierfundstellen
- NJW 1996, 208 (Ls.)
- NZV 1995, 364
- VersR 1995, 1112
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: BGH bestätigt Urteil des …
Für die Tatbestände des § 315c Abs. 1 Nr. 1 und 2a) bis f) StGB ist aber anerkannt, dass deren Täter nur sein kann, wer durch sein eigenes Fahrverhalten eines der genannten Rechtsgüter gefährdet hat (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 339/07 Rn. 2; Beschluss vom 2. Mai 1995 - 4 StR 187/95, NZV 1995, 364; Urteil vom 27. Juli 1962 - 215/62, BGHSt 18, 6, 8 f.;… Ernemann in SSW-StGB, 5. Aufl., § 315c Rn. 1 und 31;… krit. dazu Auerbach, Die eigenhändigen Delikte, 1978, S. 112 ff.). - BGH, 09.08.2007 - 4 StR 339/07
Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Eigenhändigkeit bei Täterschaft: …
Für die Annahme (mit-)täterschaftlichen Handelns des Angeklagten wäre dies jedoch erforderlich gewesen, da § 315 c StGB ein eigenhändiges Delikt ist, mithin (Mit-)Täter nur derjenige sein kann, der die Tatbestandshandlung selbst verwirklicht (vgl. BGH NJW 1996, 208).