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   BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05   

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https://dejure.org/2007,6091
BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05 (https://dejure.org/2007,6091)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2007 - XII ZR 87/05 (https://dejure.org/2007,6091)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - XII ZR 87/05 (https://dejure.org/2007,6091)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Darstellung des Rechtsmittelziels eines Rechtsmittelführers im Urteil als prozessuales Erfordernis; Vergewisserung von der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels durch das Gericht als Voraussetzung für die Entbehrlichkeit einer Darstellung des Tatbestandes im Urteil; ...

  • Judicialis

    ZPO § 295; ; ZPO § ... 295 Abs. 2; ; ZPO § 311 Abs. 2; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 313 a Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; ZPO § 547 Nr. 6; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2 lit. b; ; ZPO § 559 Abs. 1 Satz 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 321

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1314
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.06.2003 - V ZR 441/02

    Zulassung der Revision wegen fehlenden Tatbestandes

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Mangels tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil, das entgegen § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch keine Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil enthält, ist insoweit gemäß §§ 559 Abs. 1 Satz 2, 551 Abs. 3 Nr. 2 lit. b ZPO allein von den Angaben in der Beschwerdebegründung auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 1160).

    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob der Ansicht zu folgen ist, dass das Fehlen tatbestandlicher Darstellungen in einem Berufungsurteil für sich allein noch keinen Zulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 ZPO darstellt (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 1160; offen gelassen im Senatsbeschluss BGHZ 156, 97, 104 f.).

    Dass das angefochtene Urteil darauf beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer Begründung allein aufgrund des Vorbringens des Beschwerdeführers zu unterstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 160) und entspricht im übrigen auch der im Sitzungsprotokoll des Berufungsgerichts enthaltenen Begründung des Vorsitzenden.

  • BGH, 13.08.2003 - XII ZR 303/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Denn andernfalls würde dem Revisionsgericht die Prüfung der Voraussetzungen einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde ebenso wie beim Fehlen eines Tatbestandes erschwert oder gar unmöglich gemacht (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 156, 97, 103 ff.).

    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob der Ansicht zu folgen ist, dass das Fehlen tatbestandlicher Darstellungen in einem Berufungsurteil für sich allein noch keinen Zulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 ZPO darstellt (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 1160; offen gelassen im Senatsbeschluss BGHZ 156, 97, 104 f.).

  • BGH, 16.10.2006 - II ZR 101/05

    Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung eines Protokollurteils durch die

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Denn die Sitzungsniederschrift ist nicht von allen mitwirkenden Richtern unterschrieben worden, was wegen Ablaufs der Fünfmonatsfrist (vgl. §§ 517, 548 ZPO) auch nicht mehr nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2006 ­ II ZR 101/05 ­ NJW-RR 2007, 141 ff.).

    Sie stellt somit kein prozessordnungsgemäßes Protokollurteil dar (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2006 ­ II ZR 101/05 ­ NJW-RR 2007, 141 ff.) und war ersichtlich auch nicht als solches gedacht.

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 438/02

    Anforderungen an die Begründung des Berufungsurteils bei möglicher

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Dem Berufungsurteil lässt sich zwar - prozessordnungswidrig, vgl. BGHZ 156, 216, 218 - nicht entnehmen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat.

    Der Rüge des fehlenden Tatbestandes und der Wiedergabe der Berufungsanträge (vgl. BGHZ 156, 216, 218) steht ohnehin kein Verzicht des Klägers entgegen; darauf hätte er nur mittelbar durch Rechtsmittelverzicht (§ 313 a Abs. 2 Satz 2 ZPO) verzichten können.

  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 92/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Den Wert der Beschwer (und damit die besondere Zulässigkeitsvoraussetzung der Nichtzulassungsbeschwerde) hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen und ist dabei weder an die Angaben der Parteien noch an die Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts gebunden (Senatsbeschluss vom 20. April 2005 ­ XII ZR 92/92 ­ NJW-RR 2005, 1011 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2002 - 10 S 2367/01

    Rückwirkungsverbot; Verwertung von Privatgutachten; Störerauswahl bei Altlasten -

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Dass das angefochtene Urteil darauf beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer Begründung allein aufgrund des Vorbringens des Beschwerdeführers zu unterstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 ­ V ZR 441/02 ­ NJW 2003, 160) und entspricht im übrigen auch der im Sitzungsprotokoll des Berufungsgerichts enthaltenen Begründung des Vorsitzenden.
  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 362/03

    Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Ein Protokollurteil kann nach diesen Maßstäben prozessordnungsgemäß in der Weise ergehen, dass ein Urteil, welches alle nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Bestandteile enthält, von den mitwirkenden Richtern unterschrieben und mit dem Sitzungsprotokoll verbunden wird, um so den inhaltlichen Bezug zu den in das Sitzungsprotokoll "ausgelagerten" Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO herzustellen (BGHZ 158, 37, 41; BGH, Urteil vom 28. September 2004 ­ VI ZR 362/03 ­ NJW 2005, 830, 831).
  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 249/03

    Verkündung des Protokollurteils; Anforderungen an den Inhalt

    Auszug aus BGH, 02.05.2007 - XII ZR 87/05
    Ein Protokollurteil kann nach diesen Maßstäben prozessordnungsgemäß in der Weise ergehen, dass ein Urteil, welches alle nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Bestandteile enthält, von den mitwirkenden Richtern unterschrieben und mit dem Sitzungsprotokoll verbunden wird, um so den inhaltlichen Bezug zu den in das Sitzungsprotokoll "ausgelagerten" Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO herzustellen (BGHZ 158, 37, 41; BGH, Urteil vom 28. September 2004 ­ VI ZR 362/03 ­ NJW 2005, 830, 831).
  • BGH, 19.06.2019 - IV ZR 224/18

    Anforderungen an den Zurückweisungsbeschluss des Berufungsgerichts; Verletzung

    Insoweit ist gemäß §§ 559 Abs. 1 Satz 2, 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO allein von den Angaben in der Beschwerdebegründung auszugehen (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 10; vom 2. Mai 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).

    cc) Dass der Zurückweisungsbeschluss auf der Gehörsverletzung beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen allein aufgrund des Vorbringens der Beschwerdeführerin zu unterstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 29; vom 2. Mai 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 24; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 08.04.2008 - XI ZR 377/06

    Verbindung des Protokollurteils mit dem Verhandlungsprotokoll nach Ablauf der

    Diese Urkunden sind aber mit dem Protokollurteil nicht verbunden worden (vgl. hierzu BGHZ 158, 37, 41; BGH, Urteil vom 28. September 2004 - VI ZR 362/03, NJW 2005, 830, 831; BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZR 87/05, FamRZ 2007, 1314, 1315 Tz. 16).
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