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   BGH, 02.05.2012 - 3 StR 146/12   

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https://dejure.org/2012,5069
BGH, 02.05.2012 - 3 StR 146/12 (https://dejure.org/2012,5069)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2012 - 3 StR 146/12 (https://dejure.org/2012,5069)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 3 StR 146/12 (https://dejure.org/2012,5069)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 3 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Ausnutzung eines Überraschungsmoments bei Angriff von hinten als hinterlistiger Überfall

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs auf die Revision des Angeklagten; Voraussetzungen eines hinterlistigen Überfalls

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Ausnutzung eines Überraschungsmoments bei Angriff von hinten als hinterlistiger Überfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung des Schuldspruchs auf die Revision des Angeklagten; Voraussetzungen eines hinterlistigen Überfalls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 698
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.08.2009 - 3 StR 175/09

    Eigene Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts (Angemessenheit der

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 3 StR 146/12
    Allein der Umstand, dass der Angeklagte den Angriff von hinten ausführte und dabei ein Überraschungsmoment ausnutzte, begründet keine Hinterlist im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. August 2009 - 3 StR 175/09, StV 2011, 136; Fischer aaO mwN).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 334/08

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines hinterlistigen Überfalls);

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 3 StR 146/12
    Ein hinterlistiger Überfall setzt voraus, dass der Täter seine Verletzungsabsicht planmäßig verbirgt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 334/08, NStZ-RR 2009, 77, 78; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 224 Rn. 10).
  • BGH, 12.02.2013 - 2 StR 524/12

    Gefährliche Körperverletzung (hinterlistiger Überfall; strafschärfende Bedeutung

    Hinterlist setzt vielmehr voraus, dass der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und die Vorbereitung auf seine Verteidigung nach Möglichkeit auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, NStZ 2012, 698 mwN; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 224 Rn. 10).
  • BGH, 15.12.2020 - 3 StR 386/20

    Gefährliche Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls (subjektiver

    Während die Kommentarliteratur teilweise ausdrücklich einen dolus directus verlangt (MüKoStGB/Hardtung, 3. Aufl., § 224 Rn. 33, 53; BeckOKStGB/Eschelbach, 48. Ed., § 224 Rn. 47; Matt/Renzikowski/Engländer, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 16) und die Rechtsprechung regelmäßig das planmäßige Verbergen der "Verletzungsabsicht' (exemplarisch BGH, Beschlüsse vom 18. September 2019 - 2 StR 156/19, NStZ-RR 2020, 42; vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, NStZ 2012, 698), findet sich andernorts der pauschale Hinweis, im Hinblick auf das Grunddelikt genüge bei § 224 StGB grundsätzlich bedingter Vorsatz (Fischer, StGB, 68. Aufl., § 224 Rn. 32, Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 224 Rn. 9; NKStGB/Paeffgen/ Böse, 5. Aufl., § 224 Rn. 34; vgl. auch LK/Laufhütte, StGB, 12. Aufl., § 224 Rn. 2, 39; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 224 Rn. 13; AnwKStGB/Zöller, 3. Aufl., § 224 Rn. 19).
  • BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23

    Beweiswürdigung zum Rücktritt vom Vorwurf des versuchten Mordes; Handeln des

    Das bloße Ausnutzen des Überraschungsmoments bei einem Angriff von hinten reicht dazu nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, NStZ 2012, 698).
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12

    Beihilfe zum Raub (Beendigungszeitpunkt; Maßgeblichkeit des Nichtbestehens

    Wegen der Tatbestandsvoraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) weist der Senat auf seine Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, vom 28. Juni 2011 - 3 StR 167/11 und vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 334/08, NStZ-RR 2009, 77 hin.
  • OLG Zweibrücken, 15.09.2017 - 1 OLG 2 Ss 55/17

    Tateinheit: Verklammerung zweier Körperverletzungen durch den unerlaubten Besitz

    Das Amtsgericht wird bei der Fassung des Schuldspruchs ferner zu beachten haben, dass hinsichtlich der vorsätzlichen Körperverletzung (§ 223 StGB) sowohl die Schuldform (vgl. Maier in MünchKomm-StPO, 1. Aufl., § 267, Rn. 256; Meyer-Goßner/Appel/Kroschel, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 44; vgl. a. BGH NStZ 2012, 698) als auch die mehrfache Gesetzesverletzung (Rissing-van Saan aaO., § 52 Rn. 3) zum Ausdruck zu bringen sind.
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