Rechtsprechung
BGH, 02.05.2012 - 3 StR 465/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 64 S. 1 StGB
Abhängigkeit des Schuldgehalts beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vom Wirkstoffgehalt; Anforderungen an die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 StGB
Rechtsfolgenausspruch im Strafurteil gegen einen betäubungsmittelabhängigen Täter: Wechselwirkung zwischen Strafausspruch und Maßregelanordnung - Wolters Kluwer
Strafzumessung bei Außerachtlassen des Wirkstoffgehalts von gehandelten Betäubungsmitteln
- rewis.io
Rechtsfolgenausspruch im Strafurteil gegen einen betäubungsmittelabhängigen Täter: Wechselwirkung zwischen Strafausspruch und Maßregelanordnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29a Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2
Strafzumessung bei Außerachtlassen des Wirkstoffgehalts von gehandelten Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 17.06.2011 - 3 KLs 19/10
- BGH, 02.05.2012 - 3 StR 465/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 289 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11
Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche …
Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 3 StR 465/11
Ungeachtet der 'Zweispurigkeit' von Strafe und Maßregel kann im Einzelfall eine Wechselwirkung zwischen den beiden Rechtsfolgen zwar zu bejahen sein, weil die für deren Anordnung jeweils wesentlichen Gesichtspunkte nicht stets streng von einander zu trennen sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 1 StR 120/11).
- AG Freiburg, 28.05.2020 - 28 Ds 620 Js 119/19
Strafbarkeit des Verkaufs von Cannabidiol(CBD)-Produkten
Strafmildernde Umstände im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität sind insbesondere ein geringes Ausmaß von Gefährlichkeit, die von dem Betäubungsmittel ausgeht (vgl. (Weber, Sechster Abschnitt. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Vorbemerkungen zu den §§ 29 ff Rn. 932, beck-online) und eine geringe Wirkstoffkonzentration, die sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der Strafzumessung im engeren Sinn zu berücksichtigen ist (BGH 3 StR 465/11).