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   BGH, 02.05.2018 - 2 StR 317/17   

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https://dejure.org/2018,15510
BGH, 02.05.2018 - 2 StR 317/17 (https://dejure.org/2018,15510)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2018 - 2 StR 317/17 (https://dejure.org/2018,15510)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 2 StR 317/17 (https://dejure.org/2018,15510)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 338 Nr. 1 Buchst. b) StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 54 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 77 Abs. 1 GVG, § 54 Abs. 1 GVG, § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 336 Satz 2 Alt. 1 StPO, § 54 GVG, § 54 Abs. 3 Satz 2 GVG

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet; Entbindung eines Schöffen

  • rewis.io

    Entscheidung über Entbindung von Schöffen vom Revisionsgericht nur auf Vertretbarkeit zu überprüfen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung einer Revision als unbegründet; Entbindung eines Schöffen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schöffe - und seine Entbindung wegen Urlaubs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 257
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2023 - 2 Rv 34 Ss 589/22

    Beginn der Strafantragsfrist bei Beleidigungen in sozialen Netzwerken

    Berufliche Gründe hingegen rechtfertigen nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.05.2018 - 2 StR 317/17 -, BeckRS 2018, 11025).
  • OLG Hamm, 17.03.2020 - 2 Ws 36/20

    Entbindung vom Schöffenamt wegen beruflicher Verhinderung

    Der zur Entscheidung nach § 54 Abs. 1 GVG berufene Richter hat unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Schöffen, des Verfahrensstandes und der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen über die in Rede stehende Entbindung zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 02.05.2018, 2 StR 317/17 m.w.N, zitiert nach juris).

    Das Revisionsgericht hatte - nach der bis zum 13.12.2019 geltenden Rechtslage - die Entscheidung auf eine diesbezügliche Verfahrensrüge nicht auf ihre Richtigkeit, sondern allein daraufhin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (vgl. BGH Urteil vom 02.05.2018, 2 StR 317/17 m.w.N, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 299/19

    Besetzungsrüge (Entbindung eines Schöffen wegen eingetretener Hinderungsgründe:

    Ausreichend ist es insoweit auch, wenn sich anhand aktenkundiger Umstände, etwa aus dem Inhalt von Schreiben des Schöffen, die mitgeteilten Antragsgründe ergeben und nachvollziehbar ist, dass diese der Entscheidung des Vorsitzenden zu Grunde gelegen haben (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 2 StR 317/17, BeckRS 2018, 11025).
  • OLG Hamm, 12.05.2022 - 5 Ws 114/22

    Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Rüge der Gerichtsbesetzung nach § 222b Abs.

    Berufliche Gründe hingegen rechtfertigen nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.05.2018 - 2 StR 317/17 - beck online).
  • OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 114/22

    Besetzungseinwand, Begründungsanforderungen, Schöffe, Erholungsurlaub, Willkür,

    Berufliche Gründe hingegen rechtfertigen nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.05.2018 - 2 StR 317/17 - beck online).
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