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   BGH, 02.05.2019 - 3 StR 21/19   

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https://dejure.org/2019,17074
BGH, 02.05.2019 - 3 StR 21/19 (https://dejure.org/2019,17074)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2019 - 3 StR 21/19 (https://dejure.org/2019,17074)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2019 - 3 StR 21/19 (https://dejure.org/2019,17074)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 136a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 353 StPO
    Prüfung der Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbots wegen verbotener Vernehmungsmethoden in der Revisionsinstanz (Darlegungsvoraussetzungen; eigene Prüfung durch das Revisionsgericht; Freibeweisverfahren; keine Bindung an Feststellungen oder Beweiswürdigung des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 136a StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots nach § 136a StPO; Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots nach § 136a StPO; Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Aufklärung der Voraussetzungen eines behaupteten Beweisverwertungsverbots im Wege des Freibeweises

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 284
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 02.05.2019 - 3 StR 21/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164; Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 3 StR 414/87, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Satz 3, Vereinbarung 1; offen gelassen von BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, Rn. 73; Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, BGHSt 55, 314, Rn. 11) sind die Voraussetzungen eines - hier von der Verteidigung behaupteten - Beweisverwertungsverbots nach § 136a StPO im Wege des Freibeweises aufzuklären; insoweit ist das Revisionsgericht zu eigener Prüfung berufen.

    Es ist grundsätzlich weder auf die Feststellungen des Tatgerichts beschränkt noch an dessen Beweiswürdigung gebunden (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164, 167).

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 02.05.2019 - 3 StR 21/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164; Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 3 StR 414/87, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Satz 3, Vereinbarung 1; offen gelassen von BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, Rn. 73; Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, BGHSt 55, 314, Rn. 11) sind die Voraussetzungen eines - hier von der Verteidigung behaupteten - Beweisverwertungsverbots nach § 136a StPO im Wege des Freibeweises aufzuklären; insoweit ist das Revisionsgericht zu eigener Prüfung berufen.
  • BGH, 30.10.1987 - 3 StR 414/87

    Vernehmung - Zusagen - Rechtsfolgenausspruch - Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 02.05.2019 - 3 StR 21/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164; Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 3 StR 414/87, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Satz 3, Vereinbarung 1; offen gelassen von BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, Rn. 73; Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, BGHSt 55, 314, Rn. 11) sind die Voraussetzungen eines - hier von der Verteidigung behaupteten - Beweisverwertungsverbots nach § 136a StPO im Wege des Freibeweises aufzuklären; insoweit ist das Revisionsgericht zu eigener Prüfung berufen.
  • BGH, 14.09.2010 - 3 StR 573/09

    Urteil gegen Mitglied von Al Qaida rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 02.05.2019 - 3 StR 21/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164; Beschluss vom 30. Oktober 1987 - 3 StR 414/87, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Satz 3, Vereinbarung 1; offen gelassen von BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, Rn. 73; Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 573/09, BGHSt 55, 314, Rn. 11) sind die Voraussetzungen eines - hier von der Verteidigung behaupteten - Beweisverwertungsverbots nach § 136a StPO im Wege des Freibeweises aufzuklären; insoweit ist das Revisionsgericht zu eigener Prüfung berufen.
  • BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (Gesamtschau aller maßgeblichen

    Auszug aus BGH, 02.05.2019 - 3 StR 21/19
    Soweit sich ein Verstoß gegen § 136a StPO auch daraus ergeben soll, dass der Angeklagte in rechtswidriger Art und Weise seiner Freiheit beraubt gewesen sei, ist die Rüge bereits unzulässig, weil die Revision nicht mitteilt, welche Tatsachen den Ermittlungsbeamten bekannt waren und welche Anhaltspunkte für einen dringenden Tatverdacht daraus abzuleiten waren, als der Angeklagte zur Vernehmung auf der Polizeiwache gebeten wurde (vgl. zu diesem Vortragserfordernis BGH, Urteil vom 28. Juni 2018 - 3 StR 23/18, NStZ 2018, 734 f.).
  • BGH, 01.10.2019 - 3 StR 382/19

    Nachholung der konkreten Bezeichnung der Einziehungsgegenstände

    Der Senat teilt nach eigener freibeweislicher Prüfung (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 2. Mai 2019 - 3 StR 21/19, NStZ-RR 2019, 284; 1 2 Urteil vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 18, Rn. 12) die Würdigung des Landgerichts, dass weitere Observationen vor dem 2. November 2017, dem Tag der Durchsuchungen, und mithin der geltend gemachte Verfahrensfehler nicht festzustellen sind.
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