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   BGH, 02.05.2023 - 6 StR 103/23   

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https://dejure.org/2023,11080
BGH, 02.05.2023 - 6 StR 103/23 (https://dejure.org/2023,11080)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2023 - 6 StR 103/23 (https://dejure.org/2023,11080)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2023 - 6 StR 103/23 (https://dejure.org/2023,11080)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 493/03

    Revisionsantrag (Auslegung der Rechtsmittelbeschränkung: Maßregelanordnung,

    Auszug aus BGH, 02.05.2023 - 6 StR 103/23
    Für die Annahme, dass ein Täter Rauschmittel im Übermaß zu sich nimmt (§ 64 Satz 1 StGB), genügt jedoch die bloße Feststellung, dass er gelegentlich Alkohol oder Betäubungsmittel konsumiert, grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384; vom 28. Januar 2004 - 2 StR 493/03, NStZ-RR 2004, 365; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 452).
  • BGH, 13.12.2022 - 6 StR 468/22

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Hang

    Auszug aus BGH, 02.05.2023 - 6 StR 103/23
    Für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 Satz 1 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2022 - 6 StR 468/22; vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs; übermäßiger

    Auszug aus BGH, 02.05.2023 - 6 StR 103/23
    Für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 Satz 1 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2022 - 6 StR 468/22; vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    Auszug aus BGH, 02.05.2023 - 6 StR 103/23
    Für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 Satz 1 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2022 - 6 StR 468/22; vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 451/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges); volle

    Auszug aus BGH, 02.05.2023 - 6 StR 103/23
    Für die Annahme, dass ein Täter Rauschmittel im Übermaß zu sich nimmt (§ 64 Satz 1 StGB), genügt jedoch die bloße Feststellung, dass er gelegentlich Alkohol oder Betäubungsmittel konsumiert, grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384; vom 28. Januar 2004 - 2 StR 493/03, NStZ-RR 2004, 365; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 452).
  • BGH, 12.07.2023 - 6 StR 263/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung in

    Für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 Satz 1 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. Mai 2023 - 6 StR 103/23 Rn. 3; vom 13. Dezember 2022 - 6 StR 468/22 Rn. 3 f.; vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20 Rn. 12; BGH, Beschlüsse vom 22. November 2022 - 5 StR 416/22 Rn. 7; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16 Rn. 9).
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