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   BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55   

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BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55 (https://dejure.org/1955,2591)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1955 - 4 StR 162/55 (https://dejure.org/1955,2591)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1955 - 4 StR 162/55 (https://dejure.org/1955,2591)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.04.1951 - 2 StR 53/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55
    Das ist im Einzelfall eine Ermessensfrage, die der zuständige Landgerichtspräsident zu entscheiden hat (RGSt 25, 390; 46, 254, 256; BGH 2 StR 53/51 vom 6. April 1951) Eine vom Revisionsgericht nachzuprüfende Rechtsfrage ist nur, ob der angegebene Verhinderungsgrund den Begriff einer Verhinderung im Sinne der §§ 66, 67 GVG erfüllt.
  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 299/51
    Auszug aus BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55
    Daß beide stellvertretenden Beisitzer nicht auf Lebenszeit ernannte Hilfsrichter waren, stellt keinen Verfahrensverstoss dar (BGHSt 1, 274; 5 StR 585/54 vom 26. Januar 1954; 5 StR 441/53 vom 5. Februar 1954; BVerfG NJW 1954, 30 Nr. 4).
  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55
    Anlass, einen Sachverständigen über die Glaubwürdigkeit jugendlicher Zeugen zu hören, kann nur dann bestehen, wenn der Zeuge besondere, aus dem normalen Erscheinungsbild des Jugendalters hervorstechende Züge und Eigentümlichkeiten aufweist (BGHSt 3, 52) Das ist bei den beiden als Zeugen gehörten jugendlichen Lehrlingen T. und Br., wie das Landgericht eingehend und bedenkenfrei darlegt, nicht der Fall gewesen.
  • BGH, 05.02.1954 - 5 StR 441/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55
    Daß beide stellvertretenden Beisitzer nicht auf Lebenszeit ernannte Hilfsrichter waren, stellt keinen Verfahrensverstoss dar (BGHSt 1, 274; 5 StR 585/54 vom 26. Januar 1954; 5 StR 441/53 vom 5. Februar 1954; BVerfG NJW 1954, 30 Nr. 4).
  • BGH, 08.02.1955 - 5 StR 561/54
    Auszug aus BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55
    Die der Entscheidung des 5. Strafsenats (5 StR 561/54) vom 8. Februar 1955 zugrunde liegende Besorgnis, der Landgerichtspräsident könne die tatsächlichen Voraussetzungen einer Anordnung nach § 67 GVG nicht geprüft haben, ist hier nicht gegeben.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

    Auszug aus BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55
    Daß beide stellvertretenden Beisitzer nicht auf Lebenszeit ernannte Hilfsrichter waren, stellt keinen Verfahrensverstoss dar (BGHSt 1, 274; 5 StR 585/54 vom 26. Januar 1954; 5 StR 441/53 vom 5. Februar 1954; BVerfG NJW 1954, 30 Nr. 4).
  • RG, 02.06.1896 - 1113/96

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Betrug darin gefunden werden, daß der

    Auszug aus BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55
    Auf die Ablehnung derartiger Protokollierungsanträge, ob sie mit Gründen versehen worden ist oder nicht, kann daher die Revision nicht gestützt werden (RGSt 5, 352; 28, 394; HRR 1942 Nr. 513; Löwe-Rosenberg 20. Aufl Anm 10 b zu § 273 StPO).
  • RG, 10.03.1914 - V 151/14

    Kann der Angeklagte seine Gegenüberstellung mit einem Zeugen zu einer bestimmten

    Auszug aus BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55
    Ebensowenig besteht ein prozessrechtlicher Anspruch des Angeklagten darauf, daß bestimmte Zeugen einander gemäss § 58 Abs. 2 StPO gegenübergestellt werden (vgl RGSt 48, 201).
  • RG, 15.03.1912 - V 696/12

    1. Ist es gesetzlich geboten, daß jedes Mitglied eines Landgerichts einer Kammer

    Auszug aus BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55
    Das ist im Einzelfall eine Ermessensfrage, die der zuständige Landgerichtspräsident zu entscheiden hat (RGSt 25, 390; 46, 254, 256; BGH 2 StR 53/51 vom 6. April 1951) Eine vom Revisionsgericht nachzuprüfende Rechtsfrage ist nur, ob der angegebene Verhinderungsgrund den Begriff einer Verhinderung im Sinne der §§ 66, 67 GVG erfüllt.
  • RG, 17.12.1881 - 2945/81

    1. Haben die Prozeßbeteiligten ein Recht, die Protokollierung einer Zeugenaussage

    Auszug aus BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55
    Auf die Ablehnung derartiger Protokollierungsanträge, ob sie mit Gründen versehen worden ist oder nicht, kann daher die Revision nicht gestützt werden (RGSt 5, 352; 28, 394; HRR 1942 Nr. 513; Löwe-Rosenberg 20. Aufl Anm 10 b zu § 273 StPO).
  • RG, 12.04.1920 - III 276/20

    Kann schon bei Beginn des Geschäftsjahrs angenommen werden, daß der gesetzliche

  • RG, 18.03.1913 - V 738/12

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein in der Hauptverhandlung gestellter

  • BGH, 02.09.1975 - 1 StR 380/75

    Übertragung der Verteidigung auf einen Rechtsreferendar - Fall notwendiger

    Die Entscheidung darüber überlaßt das Gesetz den pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (RGSt 48, 201, 202; BGH, Urteil vom 2. Juni 1955 - 4 StR 162/55).
  • BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74

    Entscheidung eines Richters nach pflichtgemäßem Ermessen über die Wiederholung

    Die Entscheidung hierüber lag im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGH 4 StR 162/55 vom 2.6.1955).
  • BGH, 18.10.1957 - 5 StR 410/57

    Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Täuschungshandlung und

    Die Beteiligten haben kein Recht, die Protokollierung einer Aussage zu verlangen, weil, wie sie meinen, es auf den Wortlaut der Aussage ankomme (vgl. RGSt 5, 352; 28, 394; ebenso BGH 4 StR 162/55 vom 2.6.1955; 5 StR 450/56 vom 27.11.1956).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 420/55

    Rechtsmittel

    Ob die tatsächlichen Verhältnisse die Annahme einer Verhinderung rechtfertigen, unterliegt nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (4 StR 77/51 vom 19. April 1951; 4 StR 162/55 vom 2. Juni 1955).
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